Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
1/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
04.01.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 09.02.2016 
Gemeindevertretung 24.02.2016 

Betreff:
Verkehrsangelegenheiten: Einrichtung einer neuer Haltestelle auf der L 179/Einmündung Keesredder

Sachverhalt:
Am 10.12.2015 hat vor Ort eine Besprechung stattgefunden. Das Ergebnis wurde durch Frau Bober-Mohr wie folgt schriftlich vermerkt:

Teilnehmer:
  • Bgm. Keinberger (Gemeinde Kosel)
  • Frau Dahlmann (Hof Dahlmann)
  • Frau Keste (LBV Schleswig-Holstein)
  • Herr Sachau (Straßenmeisterei Eckernförde)
  • Herr Stahlberg (Autokraft GmbH)
  • Frau Bober-Mohr (Amt Schlei-Ostsee)

Die Autokraft GmbH, Kiel, regt aufgrund von Anfragen Koseler Bürger an, in der Gemeinde
Kosel an der L 179/Einmündung Keesredder neue Haltestellen einzurichten.

graphic

Kinder aus den Straßen "Keesredder" und "Gallbergring" würden diese Haltestellen, sodenn sie eingerichtet würde, regelmäßig nutzen.
Von Seiten des Straßenmeisters bestehen gegen die Einrichtung der Haltestellen keine Bedenken.

Die Haltestellenflächen sind durch die Gemeinde zu befestigen, damit ein gefahrloser Ein- und Ausstieg gewährleistet ist.
Die Straßenmeisterei, Herr Sachau, bietet an, entsprechendes Material zur Befestigung der Fläche, zur Verfügung zu stellen.
Frau Dahlmann bietet an, die Haltestelle auf Ihrer "Hofseite" entsprechend zu beleuchten.
Herr Stahlberg von der Autokraft schlägt vor, die neuen Haltestellen mit "Hof Dahlmann" zu bezeichnen.

Ergänzend hat Herr Andresen aus Sicht des Bauamtes erklärt:
Am 12.01.2016 haben der Amtsdirektor und Herr Andresen einen Besprechungstermin beim Bauamtsleiter des Kreises wahrgenommen. Neben dem Bauamtsleiter, Herrn Dr. Kruse, war auch Herr Nevermann als zuständiger Sachbearbeiter für den ÖPNV sowie Vertreter des LBV-SH anwesend. Gegenstand der Besprechung war der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen im Kreisgebiet bis 2022. Der barrierefreie Ausbau wird gefordert aufgrund einer UNO-Konvention und ist nicht diskutabel. Er verlangt den Einbau eines sogenannten Buskappsteins, bestimmter Einrichtungsgegenstände und taktiler Elemente für sehbehinderte Mitmenschen. Die hier in Kosel gewünschte zusätzliche Haltestelle liegt außerhalb der OD, so dass die Straßenbaulast zu 100 % beim Kreis einzuordnen wäre. Diese Umstände berücksichtigend erklären die Vertreter des Kreises und des LBVs, dass die Einrichtung zusätzlicher Haltestellen sehr kritisch geprüft werden muss. Im Übrigen müsste eine zusätzliche Haltestelle ohnehin bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Neben der Thematik der Barrierefreiheit muss bei der Bewertung des Begehrens zusätzlicher Haltepunkte auch berücksichtigt werden, dass die sichere Erreichbarkeit eines Haltepunktes, insbesondere an qualifizierten Straßen ohne Gehwege, gewährleistet ist. Es darf in Zweifel gezogen werden, dass der hier gewünschte Haltepunkt für die Schüler tatsächlich sicherer ist, als derjenige im Schwansenweg.

Neben diesen Gesichtspunkten sollte auch bedacht werden, mit welchen Argumenten die Gemeinde und der Kreis ggf. das Begehren weiterer Haltepunkte im Gemeindegebiet ablehnen könnten, wenn die hier gegenständlichen genehmigt und eingerichtet werden.    

Abstimmungstext:
Es wird nicht beschlossen, einen Antrag für die Einrichtung beider Haltestellen an der L179/Einmündung Keesredder an den Kreis RD-Eck zu stellen. 


.....................................
Jan Andresen
-Verwaltung-