Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Kosel herangetreten und begehrt die Aufstellung einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Feriengebiet Hof Hülsen" der Gemeinde Kosel.
Es ist geplant die Steganlage der Marina Hülsen im Süden durch eine Steinmole zu ergänzen. Dadurch sollen Versandungen vermieden werden, die regelmäßiges Ausbaggern des Hafens erforderlich machen. Nach intensiven Vorgesprächen ist eine Änderung des Bebauungsplanes als Zulassungsvoraussetzung für den Bau der Mole erforderlich, da die geplante Mole außerhalb des bisherigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt.