In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel vom 21.09.2016 wurde beschlossen, die Stellungnahme vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig Holstein abzuwarten. Herr Meier vom LKN.SH nimmt wie folgt Stellung zu dem Sachverhalt im Hinblick auf den Küsten- und Hochwasserschutz:
"Bezügl. Ihrer Anfrage zur Instandsetzung der Holzpalisadenspundwand im Bereich der Schlei / Missunde, Kosel, Schleiufer 10 sind folgende küstenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen:
Die Instandsetzung der abgängigen Spundwand durch eine vorgesetzte Kunststoff- oder Stahlspundwand unterliegt nicht der Genehmigungspflicht nach dem Landeswassergesetz (LWG). Hierbei handelt es sich um eine Unterhaltungsaufgabe, wodurch keine wesentliche Änderung der bestehenden Anlage erfolgt. Die Maßnahme ist jedoch anzeigepflichtig. Bitte teilen Sie mir Beginn und Ende der Baumaßnahme mit.
Sollten Sie jedoch die Spundwand durch ein Deckwerk ersetzen wollen, ist ein erneutes Genehmigungsverfahren notwendig. In diesem Verfahren wird die Vorlage eines Küstenmorphologischen Gutachtens erforderlich sein, das die Auswirkungen des Deckwerks auf die angrenzenden Küstenabschnitte bewertet. Voraussichtlich wird es zu einer Küstenerosion nördlich der jetzigen Spundwand in Richtung Bootssteg kommen. Dies wäre nicht tolerierbar, und eine Genehmigung könnte dann nicht ohne erhebliche Auflagen erfolgen."