Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
56/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Eckart, Bernd   
 
28.10.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 23.11.2016 

Betreff:
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017

Sachverhalt:
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17./24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. 

Abstimmungstext:
Für die Bundestagsswahl am 17./24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Koseler Hof und Feuerwehrgerätehaus Bohnert

Der Bürgermeister nimmt Personenvorschläge der Gemeindevertreter auf, die er zwecks Besetzung des Wahlvorstandes zur Bundestagswahl am 17./24. September 2017 dem Amt mitteilen wird.


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Bernd Eckart
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