Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
6/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
26.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 06.02.2017 
Gemeindevertretung 22.02.2017 

Betreff:
Neuordnung der Straßenbeleuchtung im Rahmen des Ausbaus der K83 (im Ortskern)

Sachverhalt:
Der Kreis RD-Eck hat angekündigt, dass er die Kreisstraße K83 entweder 2017 oder 2018 sanieren wird. Die K83 beginnt am Koseler Hof und führt nach Rieseby. Innerhalb der Ortslage Kosel wird der Kreis wahrscheinlich auch den begleitenden Geh- und Radweg mit einer neuen Asphaltdecke versehen. Derzeit läuft die Prüfung, wer die Straßenbaulast für den Geh- und Radweg innehat. Sofern die Straßenbaulast beim Kreis ist und die Asphaltdeckenerneuerung ansteht, sind einige gemeindliche Aspekte zu überdenken.
  1. Straßenbeleuchtung
  2. Entsorgungskanäle
  3. Breitband-Leerrohrsystem
  4. Quartierskonzept
Die Punkte 2 bis 4 werden gesondert von dieser Vorlage überlegt. Allerdings gibt es ggf. Synergien in Verbindung mit Punkt 1.

Die Straßenbeleuchtung befindet sich heute nicht auf der Geh- und Radwegseite der Straße, sondern auf der gegenüberliegenden Seite. Der Bürgermeister regt an, dieses zu überdenken. Es empfiehlt sich, im Zusammenhang mit der Straßensanierung des Kreises die Straßenbeleuchtung auf die Gehwegseite umzubauen. Dazu müssten vorhandene Stromversorgungskabel, die teilweise sicherlich auch die Straße kreuzen, aufgesucht werden und im Geh- und Radweg neue Kabel verlegt werden. Zudem müssten neue Masten mit zeitgemäßen sowie energiesparenden LED-Leuchtköpfen montiert werden. Dieses bietet sich insbesondere dann an, wenn in einem Rohrgraben auch gleich die Leerrohre für die Breitbandversorgung verlegt werden können. Die Kosten können erst nach einer genaueren Planung berechnet werden. Da es wohl eher nicht sinnvoll ist, die vorhandenen Maste und Köpfe wiederzuverwenden, käme eine solche Maßnahme quasi einem Neubau gleich. Im Zuge dieses Neubaus gilt es auch zu bedenken, dass es Aspekte des Straßenausbaubeitragsrechtes zu berücksichtigen gilt.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, eine weitergehende Planung des Neubaus dieses Teils der Straßenbeleuchtung durchzuführen. Ergebnisse werden in der kommenden Gemeindevertretung vorgestellt.


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Jan Andresen
-Verwaltung-