Es wird beschlossen zu den Datenblättern folgende Stellungnahme abzugeben:
Potentialfläche PR2_RDE_010
Den angeführten Inhalten der Abwägungsentscheidung wird grundsätzlich gefolgt. Ergänzend erfolgt der Hinweis, dass sich die Gemeinde Rieseby mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 20 in den Bereich südlich des Baugebiets "Am Schulenkrug" entwickeln wird. Insgesamt kann festgehalten werden, dass dieser westliche Bereich der Ortslage nachhaltig der Siedlungsentwicklung zugeführt werden soll. Die Potentialfläche würde die bauliche Entwicklung einschränken, da der Abstand von 800 m unterschritten würde. Darüber hinaus hat sich die Gemeinde Kosel grundsätzlich gegen die Ausweisung von Potential- bzw. Vorrangflächen im Gemeindegebiet ausgesprochen.
Die Gemeinde Kosel verweist in diesem Zusammenhang auf das informelle Planungskonzept des Amtes Schlei-Ostsee vom 31.05.2016, welches auszugsweise an dieser Stelle angeführt wird. Durch das Büro OLAF, Wester-Ohrstedt, wurde die Potentialfläche wie folgt bewertet:
Die Fläche liegt im Grenzbereich der Gemeinden Rieseby und Kosel südlich der K 83 und umfasst etwa 34 ha. Der im Untersuchungsgebiet liegende Teil der Fläche liegt vollständig innerhalb des Naturparks Schlei. Die Fläche liegt fast vollständig innerhalb des 2 km Denkmalschutzbereiches um die Windmühle in Norby und zu über 40 % innerhalb des 2 km Denkmalschutzbereiches um den Ort Rieseby. Im Westen wir die Fläche von dem 1.200 m Puffer um das EU-Vogelschutzgebiet angeschnitten.
Bewertung:
Aufgrund der Lage der Fläche inmitten des Naturparks Schlei, ergeben sich sehr starke Auswirkungen auf die Schutzziele. Die Entfernung zur Schlei beträgt nur noch 2 km, welche den Wirkbereich von WEA komplett umfassen. Weitere starke Einschränkungen ergeben sich durch mehrere Denkmalschutzbereiche. Aufgrund dieser Einschränkungen sollte diese Fläche zur Wahrung der Schutzziele des Naturparks und zum Schutz der Kulturlandschaft im weiteren Planverfahren entfallen.
Der derzeitige Planentwurf bestätigt das informelle Planungskonzept. Hieran sollte sich auch im Falle einer erneuten Auslegung keine Änderung ergeben.