Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
22/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
25.07.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 10.08.2017 

Betreff:
Antrag auf Änderung und Erweiterung einer Kiesabbaugenehmigung in der Gemeinde Kosel

Sachverhalt:
Mit Datum vom 08.02.2017 hat die Firma Brückner Rohrtechnik GmbH, Mehlbydiek 31-33, 24376 Kappeln, einen Antrag auf Änderung und Erweiterung einer Kiesabbaugenehmigung in der Gemeinde Kosel bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gestellt. Es handelt sich dabei um die Flurstücke 21/1 und 104, Flur 2, Gemarkung Kosel in der Gemeinde Kosel, für die mit dem Az. 67.22.09-2/03 am 09.12.2003 eine Kiesabbbaugenehmigung befristet bis zum 31.12.2017 genehmigt wurde. Auf dieser Fläche von ca. 13,6 ha, werden nachdem der Oberboden abgeschoben und zu einem Wall im Süden und Westen aufgeschüttet und gelagert wird, im Trockenabbauverfahren Sand und Kies abgebaut.

Zur Sicherung des Betriebsstandortes ist eine Erweiterung der Abbaufläche vorgesehen. Zum einen, um die vorhandenen Rohstoffe soweit wie möglich für die Bauwirtschaft nutzbar zu machen und zum anderen, um den Betriebsstandort im Nahbereich von Eckernförde und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze für die nächsten 15 Jahre zu sichern. Es handelt sich dabei um das nördlich angrenzende Flurstück 287, Flur 2, Gemarkung Kosel, mit einer Netto-Abbaufläche von ca. 66.900 m². Die Gesamtfläche des Abbauareals wird eine Größe von ca. 21,1 ha betragen.

Bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen für die Erweiterung der Abbaufläche durch das Planungsbüro Springer aus Busdorf wurden folgende übergeordnete Pläne und Ausarbeitungen berücksichtigt bzw. verwendet (entsprechende Planzeichnungen sind als Anlage beigefügt):
  • Landesentwicklungsplan (2010)
  • Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (2000)
  • Regionalplan für den Planungsraum III (2000)
  • Flächennutzungsplan (1971) und Landschaftsplan (1998) der Gemeinde Kosel

Der Abbau erfolgt auf der Erweiterungsfläche im Trockenabbau per Radlader. Die Abbaurichtung wird entsprechend der Inhalte des 2016 neuaufgestellten schalltechnischen Gutachtens von Osten nach Westen ablaufen, um die hohe Abbauwand als zusätzlichen Schallschutz in Richtung Kosel zu nutzen. Gemäß Gutachten werden keine zusätzliche Emissionen erfolgen, nur der zeitliche Horizont der Abbautätigkeiten verändert sich durch die Erweiterung der Abbaufläche.
Die vorgesehene mobile Siebanlage wird in einem Mindestabstand von 400 m zu den bewohnten Gebäuden stehen.
Der Abtransport der Rohstoffe erfolgt wie bisher über die südöstlich gelegene Zufahrt zur „Alten Landstraße“. Dabei wird mit einer Maximalbelastung von 140 LKW-Fahrten/Tag gerechnet. Der Abtransport wird nicht durch die Ortschaft Kosel erfolgen.
Der Standort der Waschanlage mit den dort vorhandenen Einrichtungen wird weiterhin im Nordosten des Flurstücks 21/1 genutzt.
Die Abbauzeiten liegen wochentags zwischen 6.00 h und 17.00 h, am Samstag zwischen 7.00 h und 13.00 h.

Die derzeitige Abbaufläche ist entsprechend der Genehmigung vom 09.12.2003 als Sukzessionsfläche vorgesehen. Dieses Ziel wird im Grundsatz auf der bisherigen Abbaufläche weiter verfolgt. Ziel der Gestaltungsmaßnahmen für die nördliche Erweiterungsfläche ist die Wiedernutzbarmachung dieser Fläche für die Landwirtschaft.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich durchführbar ist. Die ausreichende Erschließung ist weiterhin gesichert und die besondere Zweckbestimmung, hier das Kies-und Sandvorkommen, ist gegeben. Im Rahmen der öffentlichen Belange ist anzumerken, dass die Genehmigung für den Kies- und Sandabbau bereits einmal erteilt wurde. Dass den Darstellungen des Flächennutzungs- (1971) sowie des Landschaftsplanes (1998) der Gemeinde Kosel widersprochen wird, lässt sich damit begründen, dass die übergeordneten Planungen, die bei der Antragstellung zu berücksichtigen sind, jüngeren Datums sind (2000 und 2010).

Gemäß Antragstellung handelt es sich um eine Verlängerung einer bereits erteilten Kiesabbaugenehmigung plus einer Erweiterungsfläche. Bereits im Jahr 2008 wurde eine Anfrage bezüglich dieser Flächenerweiterung gestellt. Dieser wurde seinerzeit von der Gemeinde Kosel bereits grundsätzlich zugestimmt.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Änderung und Erweiterung einer Kiesabbaugenehmigung zu erteilen. 


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Luftbild
Planzeichnungen übergeordneter Planungen
Bestandsplan
Abbauplan
Gestaltungsplan