Für das Gebiet "Alte Landstraße"* wird der Bebauungsplan Nr. 12 im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit den Vorhabenträgern zu schließen.
Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 b BauGB abgesehen werden.
Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. §§ 13 b i. V. m 13 a (2) i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.