Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) hat die Ortsdurchfahrtgrenzen von Kosel im Zuge der Landesstraße 253 überprüft.
Aufgrund dessen ist beabsichtigt, die Ortsdurchfahrt (OD) in der Ausdehnung von der Einmündung der Landesstraße 179 und der Kreisstraße 83 bis zum südlichen Ende der Eckausrundung der Straße Rewerkoppel neu festzusetzen (siehe anliegender Lageplan).
Hierzu wird die Gemeinde mit anliegendem Schreiben vom 13.09.2017 angehört. Bedenken gegen die Neufestsetzung sind eingehend zu begründen.
Die bisherige OD-Grenze entspricht nicht mehr den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes und den geltenden OD-Richtlinien.
Mit der Neufestsetzung erstreckt sich die Straßenbaulast der Gemeinde auf einer zusätzlichen Länge von ca. 65 m auf die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung.
Als Tag der Übernahme wird der 01.10.2017 vorgeschlagen.