Der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" in Kraft.
Der Satzungsbeschluss ist erst nach Unterzeichnung der erforderlichen Erschließungsverträge bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.