Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
48/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
20.12.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" sowie Billigung der Begründung

Sachverhalt:
Siehe Beschlussvorlage 47/2017.

Abstimmungstext:
Der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Südlich der Alten Landstraße" in Kraft.

Der Satzungsbeschluss ist erst nach Unterzeichnung der erforderlichen Erschließungsverträge bekannt zu machen.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Planzeichnung und Begründung (B-Plan Nr. 12)