Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde, mit dem Wunsch auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangetreten. Die Fläche soll als Sondergebiet überplant werden, um den betrieblichen Standort sicherzustellen.
Derzeit ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Somit ist neben der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Bezüglich der Zulässigkeit einer solchen Planung hat es ein Planungsgespräch mit dem Land, dem Kreis und dem Ministerium gegeben. Hieraus konnte mitgenommen werden, dass der Standort aufgrund von Außenbereichslage und entsprechend notwendiger Alternativenprüfung zu prüfen ist. Die Gemeinde hatte die Beschlüsse zunächst zurück gestellt und wollte im dritten Quartal erneut hierüber beraten.