Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
26/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
03.07.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kosel für das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"

Sachverhalt:
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde, mit dem Wunsch auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangetreten. Die Fläche soll als Sondergebiet überplant werden, um den betrieblichen Standort sicherzustellen.
Derzeit ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Somit ist neben der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Bezüglich der Zulässigkeit einer solchen Planung hat es ein Planungsgespräch mit dem Land, dem Kreis und dem Ministerium gegeben. Hieraus konnte mitgenommen werden, dass der Standort aufgrund von Außenbereichslage und entsprechend notwendiger Alternativenprüfung zu prüfen ist. Die Gemeinde hatte die Beschlüsse zunächst zurück gestellt und wollte im dritten Quartal erneut hierüber beraten.  

Abstimmungstext:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 19. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Sondergebiet Bauunternehmen in Koselfeld"* umfasst. Die Planung sieht folgende Änderung vor: Ausweisung als Sondergebiet Bauunternehmen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichem Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

*anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.  


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung