Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Wege- und Umweltausschuss | 27.08.2018 |
Gemeindevertretung | 05.09.2018 |
Betreff: |
Sanierungsmanagement für das Quartierskonzept Ortsteil Kosel |
Sachverhalt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Ergebnisse, Empfehlungen und Maßnahmen zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Quartierskonzept für das Siedlungsgebiet Kosel wurden unter TOP 9.1 erläutert. Nunmehr ist durch die Gemeinde Kosel zu beraten und zu beschließen, ob ein Sanierungsmanagement im Anschluss an das erarbeitete Quartierskonzept durchgeführt werden soll. Für die Durchführung eines anschließenden Sanierungsmanagementes besteht die Möglichkeit, insgesamt 85 % der förderfähigen Kosten über Zuschüsse zu finanzieren. 65 % der förderfähigen Kosten können durch Fördermittel der KfW und 20 % über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Auftrage des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein (MELUND) finanziert werden. Es verleibt somit ein Eigenanteil von 15 % bei der Gemeinde. Grundsätzlich sollte die Durchführung des Sanierungsmanagementes auf eine Dauer von 2 Jahren ausgelegt werden, wobei eine Verkürzung/Verlängerung der Laufzeit in Abstimmung mit der KfW und der IB.SH möglich wären. Ziele des Sanierungsmanagements:
Vorschlag Zeitplan: mgl. Sanierungsmanagement Quartier Kosel
Kosten: Für die Durchführung eines anschließenden Sanierungsmanagementes wurde eine Kostenschätzung eingeholt, die mit einem Bruttoauftragswert von ca. 93.000,00 € abschließt. Die Kostenschätzung wird als Anlage beigefügt. Es verbleibt bei vorliegender Kostenschätzung ein Eigenanteil bei der Gemeinde von ca. 14.000 €. Weitergehende Informationen zum Themengebiet bzw. der Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Website www.kfw.de/432. |
Abstimmungstext: |
Die Gemeindevertretung beschließt, die Durchführung eines Sanierungsmanagementes für den Ortsteil Kosel vorbehaltlich der Förderzusage der KfW und der IB.SH in Auftrag zu geben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Anträge auf Förderung bei der KfW und IB.SH einzureichen, die Ausschreibung vorzubereiten/durchzuführen und in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Auftragsvergabe vorzunehmen. In den Haushalt werden folgende Haushaltsmittel eingestellt, sofern die Förderzusagen erteilt werden: Einnahmen in Höhe der Fördermittel (ca. 79.000 €) Ausgaben in Höhe der Gesamtauftragssumme (ca. 93.000 €); hierbei verbleibt ein Eigenanteil von ca. 14.000 € bei der Gemeinde |
Anlagen: |
Kostenschätzung |