Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
46/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
04.10.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.

Sachverhalt:
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.     

Abstimmungstext:

Stellungnahme der Gemeinde Kosel zur Fortschreibung Landschaftsrahmenplan 2018

  1. Städteplanerische Entwicklung Gemeinde Kosel
Die Gemeinde Kosel liegt in einer bedeutenden Naturlandschaft. Dieser besonderen Bedeutung wurde Rechnung getragen durch die Ausweisung verschiedener Schutzgebiete, sowie durch die Mitgliedschaft im Naturpark Schlei.

Dabei kommt dem lokalen Tourismus eine besondere Bedeutung zu. Die Gemeinde hat sich in den letzten Jahre durch gezielte Förderungsmaßnahmen zu einem beliebten Urlaubsort entwickelt. Sie ist bestrebt, den naturfreundlichen Fremdenverkehr auch zukünftig zu fördern. Dieser spezielle Faktor hat sich bereits in der Vergangenheit erfolgversprechend ausgezeichnet und soll auch zukünftig gefördert werden.

Ziel der Gemeinde Kosel ist es, das Gemeindegebiet entsprechend den Richtlinien der Naturpark- und Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen im Sinne eines naturbezogenen Tourismus weiterzuentwickeln.

Abstimmungstext: 

Städteplanerisches Ziel der Gemeinde Kosel ist es, das Gemeindegebiet entsprechend den Richtlinien der Naturpark,- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen im Sinne eines naturbezogenen Tourismus weiterzuentwickeln.

  1. Landschaftsplanerische Entwicklung Gemeinde Kosel
Die Gemeinde Kosel beabsichtigt, zur Lenkung und Ordnung der städteplanerischen Entwicklung im Rahmen der Fortschreibung der vorbereitenden Bauleitplanung sowie des Landschaftsplanes der Gemeinde Kosel (1987) das lokale Biotopverbundsystem zu aktualisieren und dieses an das landesweite Biotopverbundachsensystem anzubinden.

Bereits mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (1983) wurde im Plangebiet hierfür Rechnung getragen. Der Beschluss der Gemeinde 1983 zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sah vor, nach Beendigung der Rohstoffentnahme und Wiederherstellung der Landschaft entsprechend den Rekultivierungsvorgaben den Vorrang für die landwirtschaftliche Nutzung, die Erhaltung und Sicherung eines Landschaftsteiles durch Naturschutz und die Entwicklung des Freizeitgeländes der Gemeinde zu geben.

Abstimmungstext: 

Die Gemeinde bekennt sich zu den in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Kosel festgelegten Zielen.

Der Gemeinderat beabsichtigt, zur Lenkung und Ordnung der städteplanerischen Entwicklung im Rahmen der Fortschreibung der vorbereitenden Bauleitplanung sowie des Landschaftsplanes der Gemeinde Kosel (1987) das lokale Biotopverbundsystem zu aktualisieren und dieses an das landesweite Biotopverbundachsensystem anzubinden.

  1. Lokale Biotopverbundachsen
Dem von der Gemeinde Kosel erarbeiteten Landschaftsplan, der das gesamte Gemeindegebiet erfasst, wurde mit Schreiben vom 25.06.1999 vom Kreis Rendsburg-Eckernförde nach fachlicher Prüfung ohne Beanstandungen zugestimmt.

Bestandteil dieses aktuell gültigen Fachplanes ist die Darstellung des, das gesamte Gemeindegebiet betreffenden, Biotopverbundkonzept - s. Anlage Karte 16: Biotopverbundkonzept.

In der Karte der Höhenschichten des Landschaftsplanes (s. Anlage Karte 4: Höhenschichten) wird die Topografie des Gemeindegebietes übersichtlich dargestellt. Dabei zeichnet sich deutlich der Landschaftsraum der Niederung der Koseler Au sowie der Verlauf der Koseler Seenkette als prägende Landschaftsgliederung ab.

Bereits bei der Aufstellung des Landschaftsplanes 1997/99 wurde diese besondere Landschaftsstruktur als besondere Wertigkeit hervorgehoben. In der aktuellen Neubetrachtung zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenplanes (2018) wurden diese wertvollen Landschaftselemente als lokale Biotopachsen nach modernen Fachgesichtspunkte auf der Datenerhebungsbasis des LLUR‘s neu hervorgehoben und nachstehend beschrieben.

  1. Biotopverbund 1: "Toteis-See-Achse"
(Windebyer Noor- Großer Schnaaper See- Kleiner Schnaaper See-Birkensee- Bültsee- Kollsee- Langsee- Holmer See) – s. Anlage: Höhenschichtenplan LPKos

Der NSG Bültsee ist Bestandteil einer Kette einzelner Toteis-Seen innerhalb einer vom Westrand des Windebyer Noores kommenden Sanderfläche, die in der letzten Eiszeit durch Schmelzwassersande aus dem Windebyer Zweig des Eckernförder-Bucht-Gletschers als Binnensander aufgebaut wurde. Die innerhalb des Sanders als Seenkette vom Langsee über den Bültsee bis zum Schnaaper See ausgebildeten abflusslosen Senken entstanden durch das Niedertauen von Toteisblöcken, also Gletschereis, das erst während der Nacheiszeit endgültig abschmolz. Die Große Breite, die zeitweise auch die Schmelzwässer des Schnaaper Sanders aufnahm, weitete sich zu dieser Zeit zu einem Eisstausee. Diluviale (d.h. aus der Eiszeit herrührende) Uferkanten und Errosionsränder am Langsee und an der Schlei, insbesondere bei Weseby, Missunde und Königsburg, sind Zeugnisse der damals höheren Wasserstände (Heck 1943, 23; Zolitz 1989, 46).

Die "Toteis-See-Achse" verläuft innerhalb eines Sanders mit einer Mächtigkeit von ca. 12 bis 23m. Darunter liegen wasserstauende Beckensedimente und Geschiebemergel. Die Grundwasser-Fließrichtung im Bereich des Bültsees erfolgt von Osten nach Westen. Wegen der relativ hohen Transmissivität des Grundwassers in den Sandersanden muss jegliche Verunreinigung, vor allem auch in stillgelegten Kiesgruben der Umgebung, vermieden werden, da sonst eine Eutrophierung des bislang noch nährstoffarmen Wassers zu erwarten ist.

(Quelle: Stellungnahme zum Verfahren: 5.Änderung F-Plan Kosel - Zitat Auszug: Gutachten Geologisches Landesamt S.H. vom 26.10.1981)

(Transmissivität - Begriff aus der Hydrogeologie - Maß für die Fähigkeit eines Grundwasserleiters, Wasser zu transportieren)

Abstimmungstext: 

  1. Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist, im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes die lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" als eigenständige Biotopverbundachse auszuweisen und als besonderes Schutzgut entsprechend des Gutachtens des geologischen Landesamtes S.-H. vor Schädigungen und Störungen zu schützen. Jegliche Vorhaben, die aktuell oder in Zukunft zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers und damit auch zur Störung einzelner Gewässer innerhalb der "Toteis-See-Achse" führen könnten, sind zu vermeiden.
  2. LRP-Fortschreibung 2018: Der LRP2018 (Entwurf) weist die lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" als "Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Verbundachse)", aber als nicht durchgehende Biotopverbundachse aus. Diese Verbundachse ist gemeindegebietsübergreifend durchgängig darzustellen und an den landesweiten Biotopverbund anzubinden (s. auch: Landesentwicklungsplan 2010).
  1. Biotopverbund 2: "Niederung Koseler Au"
(Niederung Koseler Au – Niederung Kolholmer Au – Niederung Pukdammer Au)

s. Anlage: Höhenschichtenplan LPKos

Der Landschaftsplan Kosel (1987) bewertet das Gebiet mit besonderer ökologischer Funktion. Der LRP2018 (Entwurf) weist die Lokale Biotopverbundachse 2 "Niederung Koseler Au" als "Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Verbundachse)" als nicht durchgehende Biotopverbundachse aus. Diese Niedermoor-Auenniederung stellt ein wichtiges Biotopvernetzungselement zwischen dem Ornumer Noor (Anschluss: Biotopverbund landesweit), der Gemeinde Gammelby und weiter in Richtung Gemeinde Barkelsby mit Abzweig zur Stadt Eckernförde dar. Entwicklungsziel sollte es sein, diesen für den Naturhaushalt wichtigen Landschaftsteil landschaftsplanerisch zu entwickeln.

Abstimmungstext: 

  1. Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist, im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplanes die lokale Biotopverbundachse "Niederung Koseler Au" zu einem gemeindegebietsübergreifenden lokalen Biotopverbund zu entwickeln und dieses gemeindegebiets-übergreifend durchgängig darzustellen und an den landesweiten Biotopverbund (s.auch: Landesentwicklungsplan 2010) anzubinden.
  1. Raumordnungsplanung: Rohstoffsicherung versus Naturschutz
Die landesweite Raumordnungsplanung sieht in den verschiedenen Fachplanungsebenen den Vorrang der Rohstoffsicherung vor. Nach Beendigung der Rohstoffentnahme und Rekultivierung dieser Entnahmeflächen hat die Ausweisung "Rohstoffsicherung" keine Berechtigung mehr und bedarf einer Anpassung an die in der Rekultivierungsplanung erzielte Folgenutzung. Bei Nichtfortschreibung dieser Fachplanung werden die betroffenen Planungsräume gegenüber anderen möglichen Vorrangflächenausweisungen blockiert.

Der Landesentwicklungsplan 2010 weist den Bereich nördlich der B76 in den Gemeinden Kosel und Gammelby, bis an das Stadtgebiet Eckernförde heranreichend, als "Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft" aus. Neben dieser Ausweisung im Bereich der Gemeinde Gammelby erfolgt die Ausweisung "R"-Schwerpunktraum für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe".

In der Fortschreibung zum Landschaftsrahmenplan (Auslegungsentwurf 2018) wird der beschriebene Landschaftsteil von einer Fachplanung im Sinne einer landschaftlichen Entwicklung ausgenommen. Der z.Zt. noch erfolgte Bodenabbau östlich des NSG -Bültsee geht seinem geplanten Ende entgegen. Teilflächen wurden bereits der vorgesehenen Folgenutzung (landwirtschaftliche Nutzung) zugeführt. Im beschriebenen Landschaftsraum im Gemeindegebiet von Gammelby (Birkensee) erfolgt kein Bodenabbau mehr. Alle ehemaligen Entnahmeflächen werden bereits entsprechend der gedachten Folgenutzung bewirtschaftet. Dieser Korridor-Landschaftsraum hat eine zentrale Funktion innerhalb des Biotopverbundes der Gemeinden Kosel. Er stellt den Anschluss an das Biotopverbundsystem der Gemeinde Gammelby und der Stadt Eckernförde, sowie an die im LE 2010 dargestellte Biotopverbundachse-Landesebene in Eckernförde her.

Der beschriebene Landschaftsteil ist Bestandteil der Biotopverbindung Biotopverbund 1 "Toteis-See-Achse des Landschaftsplanes Kosel. Bestandteil dieser Achse ist auf Gammelbyer Gebiet der "Birkensee", ein Biotop besonderer Wertigkeit (Stichwort: Massenvorkommen Ringelnatter). Im Sommer 2018 konnten im lokalen Straßennetz der Gemeinden Kosel, Gammelby und in Eckernförde viele von Autos überfahrende Reptilien und Amphibien kartiert werden, ein Beweis hoher faunistischer Diversität.

Abstimmungstext: 

  1. Das Planungsziel der Gemeinde Kosel ist es, die Lokale Biotopverbundachse 1 "Toteis-See-Achse" im Sinne einer Durchgängigkeit weiterzuentwickeln. Dazu zählt besonders auch die Anbindung an das Biotopverbundsystem von Eckernförde sowie die Anbindung an die Biotopverbundachse – Landesebene LEP201 .
  2. Die landesweite Raumordnungsplanung sieht in den verschiedenen Fachplanungsebenen den Vorrang der Rohstoffsicherung vor. Bei Nichtfortschreibung dieser Fachplanung werden die betroffenen Planungsräume gegenüber anderen möglichen Vorrangflächenausweisungen blockiert. Die Landesplanung wird daher gebeten, die Fachplanungsebenen in Bezug auf die Ausweisung "Vorrang der Rohstoffsicherung" zu aktualisieren, damit die aktualisierte Vorrang-Ausweisung ermöglicht wird.
Hinweis:

Aus Gründen der Rechtssicherheit und Fristwahrung wird der Inhalt dieses Schreibens fristwahrend über das Online-Portal Anhörung Fortschreibung Landschaftsrahmenplan PR II, als auch auf postalischen Weg kommuniziert.


Anlage: Grundwasserleiter

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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Infoblatt des Landes S.-H.