Die bereits vorhandenen Parkplätze in der altengerechten Wohnanlage in der Rewerkoppel sollen überdacht werden. Bautechnisch soll das durch ein Doppelcarport erfolgen.
Bei dem geplanten Doppelcarport handelt es sich aufgrund der eingehaltenen Maßgaben von max. 9,0 m Länge und max. 2,75 m Höhe um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß § 63 Landesbauordnung (LBO). Eine Errichtung direkt an den Grundstücksgrenzen ohne erforderliche Abstandsflächen ist ohne Erteilung einer Baugenehmigung zulässig. Um beim Ausfahren die Einsicht in den öffentlichen Straßenverkehrsraum zu gewährleisten, sind die Seitenwände des Carports in einer Länge von 3,0 m ab Straßenbegrenzungslinie offen zu halten. Aus einer bereits vorab erfolgten Preisanfrage ergibt sich eine zu schulternde Gesamtsumme von ca. 6000 €.