Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
48/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Michael Eggers   
 
12.10.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 14.11.2018 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erstellung Carport "Rewerkoppel" (barrierefreies Wohnen)

Sachverhalt:
Die bereits vorhandenen Parkplätze in der altengerechten Wohnanlage in der Rewerkoppel sollen überdacht werden. Bautechnisch soll das durch ein Doppelcarport erfolgen.
Bei dem geplanten Doppelcarport handelt es sich aufgrund der eingehaltenen Maßgaben von max. 9,0 m Länge und max. 2,75 m Höhe um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß § 63 Landesbauordnung (LBO). Eine Errichtung direkt an den Grundstücksgrenzen ohne erforderliche Abstandsflächen ist ohne Erteilung einer Baugenehmigung zulässig. Um beim Ausfahren die Einsicht in den öffentlichen Straßenverkehrsraum zu gewährleisten, sind die Seitenwände des Carports in einer Länge von 3,0 m ab Straßenbegrenzungslinie offen zu halten. Aus einer bereits vorab erfolgten Preisanfrage ergibt sich eine zu schulternde Gesamtsumme von ca. 6000 €.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. Die Gemeinde Kosel erhebt für jeden Stellplatz eine monatliche Miete von 25,00 €. Sollten die jetzigen Mieter eine Anmietung nicht wünschen, werden die Carports nicht gebaut.  


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Michael Eggers
-Verwaltung-