Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
28/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
08.07.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Kosel für den Bereich "Baugebiet - Zum Strand - in Weseby"

Sachverhalt:
Ein Vorhabenträger ist, mit dem Wunsch einen Bebauungsplan für das Grundstück Am Strand 2, in Weseby, Gemeinde Kosel aufzustellen, an die Gemeinde herangetreten. Er gibt an, dass die alten Stallungen und das Wohnhaus auf diesem Grundstück abgerissen werden sollen und dort 5 Grundstücke für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern entstehen sollen. Die Kosten für die Bauleitplanung sowie die Erschließung würde der Vorhabenträger tragen. Für den Ausbau würde er das Ing. Büro Urban aus Büdelsdorf vorschlagen.  

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Baugebiet - Zum Strand - in Weseby"* wird der Bebauungsplan Nr. 17 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)  


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung