Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Kosel

Beschlussvorlage
30/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
29.07.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 26.08.2019 
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 04.09.2019 

Betreff:
Mögliche Bezuschussung einer Asphaltdeckenerneuerung der Gemeindestraße Bohnert - Hülsen

Sachverhalt:
Deckenerneuerungen der sogenannten GIK-Wege der Kommunen im Kreis RD-Eck werden seit Jahren aus Mitteln des Finanzausgleichs gefördert. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird in Kürze geändert werden, weil eine rechtliche Überprüfung quasi Ungerechtigkeiten" festgestellt hat. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in der Folge die unbürokratische Bezuschussung von Deckenerneuerungen aus Mitteln des FAG über den Kreis wegbrechen wird. In der Gemeinde Kosel ist der Weg von Bohnert nach Hülsen auf Platz 3 der Rangliste der Bezuschussungswürdigkeit, so dass es fast sicher ist, dass eine Bewilligung der Maßnahmen stattfindet.
Die Zuschussquote beträgt 55 % auf die Nettobaukosten ohne die Baunebenkosten. Bezuschusst wird nur ein zweilagiger Aufbau außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Alleinig das Aufbringen einer Decke wird nicht bezuschusst, sondern als Unterhaltung gewertet.
Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister wurden der Straße 2 Bohrkerne entnommen und analysiert. Das Ergebnis liegt der Vorlage bei (Anlage 1). Der Asphaltoberbau ist zwischen 10 und 15 cm mächtig und durchgängig mit Netzrissen versehen. Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Jahren vermehrt Schlaglöcher entstehen werden. Unterhalb des bituminösen Oberbaus befindet sich frostsicheres, kiesiges Material.
Herr Andresen hat ein Aufmaß und eine Kostenschätzung erstellt und kommt auf Bruttobaukosten von rund 220.000 € (Anlage 2). Der Zuschuss aus FAG würde rund 100.000 € ausmachen, so dass die Gemeinde 120.000 € kofinanzieren müsste.
Der Amtsdirektor und Herr Andresen empfehlen eine Beratung im kommenden Bauausschuss und Finanzausschuss, ob die Maßnahmen für 2020 vorgesehen werden soll. Eine andere Form der Bezuschussung wird in den kommenden Jahren nach heutiger Einschätzung wahrscheinlich kaum mehr möglich sein, auch nicht aus EU-Mitteln.   

Abstimmungstext:
Sofern die in Aussicht stehende Förderung mit 55 % auf die Nettobaukosten bewilligt wird, wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen und erforderliche Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen.    


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Anlage 1: Ergebnis Asphaltbohrkernanalyse
Anlage 2: Massenermittlung und Kostenschätzung