N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 24.11.2011.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Hauke Harrs
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast
Gemeindevertreterin Anke Walther

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 22/2011
9. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 23/2011
10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 24/2011
11. Gemeindezusammenschluss
  Beschlussvorlage - 19/2011
12. Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg)
  Beschlussvorlage - 21/2011
13. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 18/2011
14. Zukünftiges Konzept der Looser Nachrichten
15. Bericht über die Arbeit der Streetworkerin
16. Aufstellung des "Ländlichen Kernwegenetzes" der Gemeinde Loose
  Beschlussvorlage - 25/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Der Bürgermeister ehrt Herrn Dieter Staack für seine ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde. Er weist darauf hin, dass Herr Staack immer zur Stelle ist, wenn eine helfende Hand gebraucht wird.

Weiterhin ehrt der Bürgermeister den Gemeindearbeiter Hauke Lassen, der sein 25-jähriges Dienstjubiläum hat. Er würdigt seinen Einsatz für die Gemeinde und seine Bereitschaft sich auch zu ungünstigen Zeiten um Problemfälle zu kümmern.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnung um Punkt 16 im öffentlichen Teil „Aufstellung des „Ländlichen Kernwegenetzes“ der Gemeinde Loose“ zu erweitern.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Bauausschussvorsitzender Gussinat widerspricht den Aussagen des Bürgermeisters bezüglich der erzielten Ergebnisse des Termins bei der Kommunalaufsicht.

Bauausschussvorsitzender Gussinat berichtet von einem Ortstermin bezüglich der Umgestaltung des Wendehammers im Aukamp. Es herrscht Einigkeit, dass der Bauausschuss sich in seiner nächsten Sitzung mit dieser Thematik beschäftigen soll.

Der Bürgermeister spricht Gemeindevertreter Settgast bezüglich der Aussagen im SPD Kurier zur fehlenden Spende für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus an. Er weist darauf hin, dass er die Spende zum Zeitpunkt des Erscheinens des Kuriers bereits geleistet hatte, und fordert Gemeindevertreter Settgast gleichzeitig auf, in der nächsten Ausgabe eine Richtigstellung zu drucken. Dieser verweist auf den Redaktionsschluss des Kuriers, der wesentlich vor der Verteilung lag. Zu diesem Zeitpunkt war die Spende noch nicht eingegangen.

Gemeindevertreter Engel fragt an, ob der gemeindliche Trecker so umgerüstet werden kann, dass das Schneeschild schwenkbar ist. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Angelegenheit geprüft wurde. Die Kosten sind jedoch zu hoch.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Mordhorst weist darauf hin, dass die in der BBS hängenden Flaggen durch den Sportbetrieb in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese müssten gesichert werden.

Gemeindevertreter Leupold weist im Auftrag von Herrn Sülzle darauf hin, dass der Wiesenweg von dem Landwirt Jordan kaputt gefahren wurde. Bauausschussvorsitzender Gussinat berichtet, dass Herr Eggers von der Amtsverwaltung sich um diese Angelegenheit kümmern wird.

Gemeindevertreter Römer weist darauf hin, dass die Looser Nachrichten demnächst erscheinen. Wichtige Termine sollten dem Nachrichtenteam daher bis Ende des Monats mitgeteilt werden. Er regt an, dass mit den Looser Nachrichten auch gleichzeitig die Neujahrsgrüße des Bürgermeisters mit verteilt werden. Ferner berichtet er, dass die Planung für den Tannenbaumverkauf erfolgt ist.

Gemeindevertreter Gussinat weist darauf hin, dass die Leiter am Klettergerüst des umgestalteten Spielplatzes für kleine Kinder zu hoch ist.

Gemeindevertreterin Ruch verweist auf den Wildunfall des Bürgermeisters im vergangenen Jahr und fragt nach Maßnahmen, die Gefahr von Wildunfällen zu verringern. Hierzu erläutert Gemeindevertreter Leupold, dass sich das Wild schnell an alle Abschreckungsmaßnahmen gewöhnt. Die Autofahrer müssen in der fraglichen Zeit sehr vorsichtig fahren.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 22/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 64.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 788.600,- € auf nunmehr 853.500,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 26.600,- € gemindert und damit gegenüber bisher 78.200,- € auf nunmehr 51.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 23/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
826.900,00 €
in der Ausgabe auf
826.900,00 €

und


im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
115.300,00 €
in der Ausgabe auf
115.300,00 €

festgesetzt:




§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
206.700,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
3,11 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
290,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 24/2011

Letztmalig wurde am 05.09.2011 über die Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) beraten und beschlossen. Auf eine Abgabe einer Stellungnahme wurde seinerzeit - u. a. mangels verfügbarer Eignungsflächen - verzichtet. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am 15.11.2011.

Kurz vor Ablauf der zuvor genannten Frist, haben Grundeigentümer die Gelegenheit genutzt und eine Prüfung verschiedener Flächen veranlasst. Durch das Planungsbüro Denker & Wulf in Sehestedt erfolgte eine genauere Untersuchung und Prüfung von potentiellen Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs. Dabei wurde festgestellt, dass sich zwei Flächen mit einer Größe von ca. 22 ha und 52 ha für die Ansiedelung von Windkraft eignen könnten.

In der Vergangenheit waren die Flächen, unter Beachtung des damaligen Abstandsflächenerlasses, nicht als Potentialflächen erkennbar. Im März 2011 wurden die Abstandsflächen neu festgelegt. Eine erneute Detailuntersuchung des Gemeindegebietes erfolgte daraufhin nicht.

Die Flächen sind nach vorliegendem Kenntnisstand im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans durch die betroffenen Eigentümer direkt an das Innenministerium gemeldet worden. Durch die Verwaltung wurden die Flächen vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme fristgerecht mit angemeldet. Da eine Eignungsfläche eine Mindestgröße von 20 ha aufweisen muss, kommt die Meldung der kleineren Fläche nur in Betracht, wenn die Gemeinde Waabs der Meldung ebenfalls zustimmt.

Wie bereits in der Vergangenheit geschildert, sieht der Entwurf die erstmals kartographische Darstellung der Halbinsel Schwansen als charakteristischer Landschaftsraum vor. Innerhalb dieses Raumes ist derzeit die Ansiedelung von Windparks nicht möglich. Sofern die Flächen gemeldet werden sollen, sollte mind. für den Bereich der Eignungsflächen die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes gefordert werden.

Eine Chance auf Berücksichtigung der Flächen im Fortschreibungsverfahren haben die Flächen jedoch nur mit Zustimmung der gemeindlichen Gremien. Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird die Gemeindevertretung gebeten, erneut über die mögliche Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft zu beraten und zu beschließen.


Beschluss:

Die Gemeinde Loose spricht sich für die Ansiedelung von Windkraft innerhalb des Gemeindegebietes aus. Die nachträglich aufgezeigten Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs werden von der Gemeinde Loose unterstützt. Die potentiellen Eignungsflächen sollen nachträglich im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung dem Innenministerium bestätigt werden.

Die erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes wird kritisch gesehen. Durch die Überplanung des Gemeindegebietes werden kurz- und langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen.

Sofern diese Flächen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden, wird die Gemeinde Loose entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung der Standorte betreiben.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Gemeindezusammenschluss
Beschlussvorlage - 19/2011

Die Gemeindevertretung Holzdorf hat am 07.12.2009 beschlossen, Gespräche mit den Nachbargemeinden über einen Gemeindezusammenschluss führen zu wollen. Dieses wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und den Nachbargemeinden unverzüglich mitgeteilt.

Sodann hat die Amtsverwaltung verschiedene Grundlagen einer möglichen Fusion sowie diverse Daten der möglichen Partner Damp, Holzdorf, Loose, Rieseby, Thumby und Waabs zusammengetragen. Ein erstes ergänzendes und korrigierendes Abstimmungsgespräch hat gemeinsam mit den Bürgermeistern und ihren Stellvertretern am 24.02.2010 im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden.

Die Gemeinden Damp, Thumby und Waabs haben zwischenzeitlich erklärt, einen Zusammenschluss derzeit nicht weiter verfolgen zu wollen. Die Gemeindevertretungen Loose und Rieseby haben am 18. bzw. 30.03.2011 jeweils einstimmig beschlossen, dass ein Gemeindezusammenschluss für sie in Betracht kommt, wobei eine konkrete Konstellation noch nicht bekannt war. Vertreter der Gemeinden Holzdorf, Loose und Rieseby haben die Angelegenheit am 21.09.2011 nochmals grundsätzlich erörtert. Im Ergebnis herrschte Einigkeit, dass die Gemeinden nunmehr zügig eine Beratung in ihren Gremien (Fraktionen, Finanzausschüsse, Gemeindevertretungen) vornehmen und zu einer grundsätzlichen Meinungsfindung bezüglich der denkbaren „Dreierlösung“ gelangen. Während dieses Verfahrens ist die Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner bedeutsam, weshalb eine aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden für eine größtmögliche Transparenz sorgen wird. Dies soll durch öffentliche Behandlung des Themas, eine entsprechende Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen, durch Einwohnerversammlungen oder das persönliche Gespräch erfolgen.

Soweit es zu einer Vereinigung kommen soll, bietet sich der 01.01.2013 an, da wegen der Haushaltsplanung ein Jahresbeginn Sinn macht und im Jahr 2013 Kommunalwahlen stattfinden, die bereits für die Wahl einer gemeinsamen Gemeindevertretung genutzt werden könnten. Folglich sollten die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse möglichst noch in diesem Jahr gefasst werden, um die Zeit bis Herbst 2012 sowohl für „Rückkopplungen“ zu den Bürgern als auch für vertiefende Gespräche nutzen zu können.

Der Präsentation und dem Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages können weitere Einzelheiten entnommen werden.


Beschluss:

Ein Gemeindezusammenschluss mit den Gemeinden Holzdorf und Rieseby wird nicht gewünscht.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg)
Beschlussvorlage - 21/2011

Bei dem Flurstück 43/10 der Flur 1 Gemarkung Loose (in der Anlage rot gekennzeichnet) handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße (öffentlicher Feld- und Waldweg) im Sinne des § 3 Abs. 4 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631).

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG kann eine öffentliche Straße, die keine Verkehrsbedeutung mehr hat, eingezogen werden.

Eine Prüfung hat ergeben, dass dieser Weg schon seit Jahren nicht mehr vorhanden ist, sondern als Acker genutzt wird. Er hat somit keine Verkehrsbedeutung mehr. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Einziehung des Weges zu beschließen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den in der Anlage rot gekennzeichneten Feld - und Waldweg (Gemarkung Loose, Flur 1, Flurstück 43/10) gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG einzuziehen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 18/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Satzung gemäß anliegendem Satzungsmuster zu erlassen. Folgende Änderungen werden am Satzungsmuster vorgenommen: In § 3 Abs. 2 soll jeweils die Zahl 4 eingefügt werden. In § 3 Abs. 12 soll der letzte Spiegelstrich gestrichen werden. Die Satzung soll zum 01.01.2012 in Kraft treten.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zukünftiges Konzept der Looser Nachrichten

Gemeindevertreter Leupold berichtet, dass er für den Druck der Looser Nachrichten ein Angebot der Firma Fördedruck eingeholt hat. Dieses ist jedoch teurer als das Angebot der bisherigen Druckerei. Hier ist also keine Kostenersparnis zu verzeichnen. Die weitere Verfahrensweise bezüglich der Herausgabe der Looser Nachrichten soll in der kleinen Arbeitsgruppe besprochen werden.


zu TOP 15. Bericht über die Arbeit der Streetworkerin

Die Sozialausschussvorsitzende Dittmann-Valerio berichtet von einem Gespräch mit der Streetworkerin. Diese wäre gerne bereit, auf einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung über ihre Arbeit zu berichten.

Gemeindevertreter Mordhorst regt an, dass dieser Bericht besser auf einer Sitzung des Sozialausschusses gegeben werden sollte. Dann hätten auch die Bürger Gelegenheit Fragen zu stellen und man könnte sich etwas intensiver mit dieser Thematik auseinander setzen. Dieser Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.


zu TOP 16. Aufstellung des "Ländlichen Kernwegenetzes" der Gemeinde Loose
Beschlussvorlage - 25/2011

Bis in die Mitte des vergangenen Jahrzehnts wurde die ländliche Wegeunterhaltung bzw. -verstärkung relativ unbürokratisch über den Kreis bezuschusst. Irgendwann fiel die Bezuschussung von reinen Wirtschaftswegen weg und es wurden nur noch die als Gemeindeverbindungswege erster Klasse eingestuften Wege bezuschusst. Diese Form der Förderung aus FAG-Mitteln (Finanzausgleichsgesetz) gibt es bis heute. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Bedingungen für eine Förderung hier künftig komplizierter werden.

Konkret hat der Bürgermeister den schlechten Zustand der sogenannten Liebesallee im Auge. Eine Sanierung / Verstärkung / ein Ausbau steht mittelfristig an. Zunächst wurde von Herrn Andresen schriftlich beim Kreis Rendsburg-Eckernförde nachgefragt, ob eine Bezuschussung aus FAG möglich sei. Dieses wurde schriftlich infolge der fehlenden Ortsverbindungsfunktion des Weges verneint. Daher bleibt nur die Prüfung der Möglichkeit einer Bezuschussung aus EU-Mitteln über die Aktiv-Region.

Der Bürgermeister hat die aufgezeigte Entwicklung zum Anlass genommen, bei der AktivRegion Schlei-Ostsee nachzufragen, ob ggf. eine Bezuschussung von Wegebau über die Aktiv-Region möglich wäre. Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, allerdings nur unter der Maßgabe, dass es sich bei dem in Frage kommenden Weg um einen sogenannten Kernweg handelt.
Herr Andresen hat in 2010 und zu Beginn 2011 bereits in Zusammenarbeit mit den Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee ein übergemeindliches Kernwegenetz entworfen. Dazu zählte natürlich auch die Gemeinde Loose (siehe Anlage, aktuellste Fassung, Belange der Gemeinde Loose sind eingearbeitet). Für die Bezuschussung eines konkreten Projektes muss die Gemeinde jedoch ein gemeindliches ländliches Kernwegenetz als Konzept aufstellen und beschließen. Dieses Konzept muss eine bestimmte Form erhalten und die dazugehörige Karte hat ein bestimmtes Layout. Daher ist die druckreife Erstellung in der Amtsverwaltung nicht möglich, es muss ein Büro mit der entsprechenden Software beauftragt werden. Über das Regionalmanagement der AktivRegion Schlei-Ostsee bot sich nunmehr die Gelegenheit, dieses Konzept zu erstellen. Da dieses in das bereits vorhandene Ländliche Kernwegekonzept der Aktivregion ergänzend aufgenommen wurde, handelt es sich bei der nunmehr vorgelegten Fassung um den 1.Nachtrag.

Die Fachgruppe Wege (Herr Andresen vertritt die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee) und der Vorstand der AktivRegion als Beschlussgremium der AktivRegion (Der Amtsvorsteher vertritt die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee) müssen das Konzept der Gemeinde Loose (siehe Anlage, 1.Nachtrag: Gemeinde Loose) noch 2011 im Sinne der Gemeinde beschließen und zu Anerkennung an das MLUR weiter melden. Daher wird das entworfene Konzept hiermit zunächst der Gemeindevertretung Loose zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Da die Zeit drängt, wird im vorgelegten Konzept bereits auf Sitzungen Bezug genommen, die erst im Dezember stattfinden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das vorgelegte Konzept anzuerkennen und zu beschließen. Über technische Einzelheiten einer Maßnahme wird in einer gesonderten Sitzung beraten und beschlossen. Hinsichtlich der Priorisierung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen innerhalb der AktivRegion wird erklärt, dass eine Umsetzung frühestens 2013 erfolgen soll.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters