N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 22.03.2012.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Hauke Harrs
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast
Gemeindevertreterin Anke Walther

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Burkhard Römer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 26/2011
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2012
10. Anschaffung einer Vogelnestschaukel für den Kinderspielplatz am Feuerwehrgerätehaus
11. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 5/2012
12. Umgestaltung des Aukamp
  Beschlussvorlage - 6/2012
13. Fördermöglichkeit des Ausbaus der "Liebesallee" zwischen B 203 und Ostsrhof
  Beschlussvorlage - 7/2012
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnung um Punkt 13 im öffentlichen Teil „Fördermöglichkeiten des Ausbaus der Liebesallee zwischen B 203 und Osterhof“ zu erweitern.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht des Bürgermeisters merkt Gemeindevertreter Gussinat an, dass entgegen der Darstellung des Bürgermeisters bei der Errichtung des Bauhofs rechtlich nicht alles in Ordnung war. Er zitiert hierzu aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 12.03.2012 und dem Bericht von Herrn Peters vom 23.02.2012. Er beantragt, dass diese Unterlagen ebenso wie sein Widerspruch gegen das Protokoll der letzten Sitzung als Anlage zum Protokoll genommen werden. Diese Unterlagen werden somit dem Originalprotokoll beigefügt.

Die Vorsitzende des Sozialausschusses berichtet über die Vorstellung der Streetworkerin in der Ausschusssitzung.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Gussinat erläutert, dass am 25.01.2012 eine Infoveranstaltung zur Förderung des Reittourismusses im Amt stattgefunden hat. Da er an dieser Veranstaltung jedoch nicht teilnehmen konnte, hat er sich nachträglich über die Ergebnisse informiert. In der Gemeinde Loose müssten zwei Teilstücke in den Bereichen Illewitt und Erichshof erschlossen werden. Das Gesamtprojekt würde Kosten in Höhe von ca. 343.000,- € verursachen, wobei eine 55 %-ige Förderung möglich wäre. Für die Gemeinde Loose stellt sich die Frage nach der Teilnahme an einem solchen Projekt. Im Rahmen der Diskussion wird darauf verwiesen, dass mit diesem Geld lieber der Bau von Radwegen finanziert werden sollte. Insgesamt ergibt sich keine Zustimmung zu dem Projekt.

Gemeindevertreter Harrs weist darauf hin, dass eine Maulwurfbekämpfung auf dem Spielplatz beim Feuerwehrgerätehaus durchgeführt werden müsste. Der Bürgermeister beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Genehmigung beim LLUR zu beantragen.

Gemeindevertreter Harrs weist darauf hin, dass ein Gullideckel in Höhe des Grundstücks Klauke abgesackt ist.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach, wer Fußballtraining in der Halle durchführt. Teilweise werden die Handballtore dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass Mitglieder des SV Loose 07 zeitweise in der Halle trainieren.

Gemeindevertreter Settgast fragt nach, ob am Jahresanfang keine Abgabenbescheide mehr verschickt werden. Hierzu erläutert Herr Peters, dass in 2010 Dauerbescheide verschickt wurden, die so lange Gültigkeit haben, bis ein neuer Bescheid ergeht.

Gemeindevertreter Mordhorst erläutert, dass sich die neue Reinigungsmaschine für die BBS bewährt hat. Ein Problem besteht jedoch bei den Herrenduschen, wo die Fliesen derart angegriffen sind, dass keine vernünftige Reinigung mehr möglich ist. Hier sind andere Maßnahmen erforderlich. Gemeindearbeiter Lassen regt an, bei den Waschbecken einen zusätzlichen Bodeneinlauf zu setzen, damit das Wasser besser abfließen kann. Die Angelegenheit wird zu weiteren Beratung in den Bauausschuss verwiesen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der Gemeindevertretung ein Änderungsantrag von Gemeindevertreter Gussinat zu TOP 4 der letzten Sitzung vor. Der Änderungsantrag ist als Anlage dem Originalprotokoll beigefügt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :6

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 26/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: BBS Loose


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Gerd Feige

stellv. Wahlvorsteher: Erich Leupold

Schriftführer/in:            Julia Jöns

stellv. Schriftführer/in:Daniela Dittmann-Valerio

Beisitzer/in:                        Bettina Lassen

Beisitzer/in:                        Ansgar Herbst

Beisitzer/in:                        Michael Engel

Beisitzer/in:                        Hans-Jürgen Mordhorst

Beisitzer/in:                        Anke Walther

Beisitzer/in:            ____________________

                                         
Reserve: ____________________                               


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Loose zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Loose wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anschaffung einer Vogelnestschaukel für den Kinderspielplatz am Feuerwehrgerätehaus

Die Sozialausschussvorsitzende Frau Dittmann-Valerio gibt bekannt, dass mit Hilfe der Erlöse aus dem Tannenbaumverkauf von 2010 und 2011 von insgesamt ca. 1.500,00 € soll für den Spielplatz und den Kindergarten jeweils eine Gruppenschaukel angeschafft werden sollen.
Für den Spielplatz auch noch zwei Bänke mit Tisch von ca. 600,00 €.
Die Firma wiese hat sich bereit erklärt einen Bagger für die Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind zahlreiche Eigenleistungen aus der Bevölkerung angedacht. Der Bürgermeister verweist noch einmal auf die bereits in seinem Bericht erwähnte Spende der Sparkasse.

Beschluss
Zwei Gruppenschaukeln sowie zwei Bänke mit integriertem Tisch sollen angeschafft werden. Die oben genannten Erlöse werden in die Investition einfließen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 5/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungsstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Umgestaltung des Aukamp
Beschlussvorlage - 6/2012

Es ist angedacht drei Pflanzflächen im Bereich des Wendehammers “Aukamp“ auszupflastern und diese Flächen von Bäumen und Buschwerk zu befreien. Die betroffenen Flächen befinden sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 1 „Erweiterung Aukamp“ (1. Änderung) der Gemeinde Loose. Die Baumstandorte, mit Ausnahme des Baumes im Rondell, sind im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Durch die Beseitigung der Bäume wird aus nachstehend näher geschilderten Gründen von den Festsetzungen abgewichen. Die entfernten Bäume sollen durch eine Ausgleichspflanzung an einer noch zu bestimmenden Stelle innerhalb des Gemeindegebietes ersetzt werden.

Ziel dieses Vorhabens soll eine Verbesserung der Parksituation, sowie der dauerhafte Schutz der öffentlichen Versorgungsleitungen gegen Wurzeleinwuchs sein. Um eine Vorstellung über die benötigten finanziellen Mittel zur Umsetzung dieser Maßnahme zu erhalten, wurden seitens der Verwaltung zwei unterschiedliche Kostenschätzungen aufgestellt, die sich wie folgt unterscheiden: 
  1. Kostenschätzung ohne Eigenleistung
  2. Kostenschätzung mit Eigenleistung


Im Rahmen der Diskussion schlägt Gemeindevertreter Mordhorst vor, den freizuhaltenden Wendekreis durch eine Markierung zu verdeutlichen.


Beschluss:

1. Es wird beschlossen, die vorgesehene Maßnahme grundsätzlich durchzuführen und notwendige Ersatzpflanzungen innerhalb des Gemeindegebietes vorzunehmen.

2. Der Maßnahme wird gemäß Kostenschätzung Nr. 2 entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt das Bauvorhaben entsprechend vorgenannter Kostenschätzung umzusetzen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Fördermöglichkeit des Ausbaus der "Liebesallee" zwischen B 203 und Ostsrhof
Beschlussvorlage - 7/2012

In 2011 hat die Gemeinde Loose die Verwaltung gebeten, mögliche Förderungen für die Sanierung der „Liebesallee“ von der B 203 nach Osterhof auszuloten. Nachdem ein Förderantrag beim Kreis RD-Eck negativ beschieden wurde, wurde eine Förderung mit EU-Mitteln über die Aktiv-Region Schlei-Ostsee vorbereitet. Zunächst galt es ein Kernwegekonzept für die Gemeinde Loose zu erstellen und mit der Nachbargemeinde Barkelsby abzustimmen. Dieses Konzept wurde nach Beschluss am 24.11.2011 m.d.B. um Genehmigung über die Aktiv-Region beim LLUR zur Genehmigung eingereicht. Damit wurde sowohl der Aktiv-Region als auch dem LLUR ein starkes Interesse an der Umsetzung der Maßnahme signalisiert.
Am 15.03.2012 teilt Frau Linscheid von der Aktiv-Region Herrn Andresen mit, dass das Konzept genehmigt wurde und damit für den Ausbau der „Liebesallee“ die erste Hürde überwunden wurde. Diese Information wurde umgehend an Herrn Bürgermeister Feige weitergeleitet. Am 20.03.2012 bittet Herr Feige Herrn Andresen, den Sachverhalt und die mögliche weitere Verfahrensweise in einer Vorlage darzustellen und als Tischvorlage für die GV am 22.03.2012 vorzubereiten.

Rückblende:
Ein Ausbau der Liebesallee zum Kernweg wird nach Schätzung der W2-Ingenieure (Schätzung für erste Überlegungen aus 2011) rund 116.000 € kosten. Bei einer Förderung mit rund 53.000 € (55 % der Nettokosten) verbleibt ein Kofinanzierungsanteil der Gemeinde von 63.000 €. Sprich, mit einer Investitionssumme von 63.000 € wird die Liebesallee für einen „Abschreibungszeitraum“ von ca. 25 Jahren den zukünftigen Ansprüchen gerecht hergerichtet.

Ergebnis der Prüfung LLUR:
Um in den Genuss einer Förderung über die Aktiv-Region zu kommen, muss die Liebesallee entsprechend der Argumentationskette des Kernwegekonzeptes ausgebaut werden. Das bedeutet, dass eine durchgängige Breite von 4,50 m hergestellt werden muss (vergleiche Anlage 3 -Prüfvermerk-).

Nächste Schritte:
1. Planerauswahl für Anfertigung einer qualifizierten Entwurfsplanung
Da es sich bei den designierten Fördermitteln um EU-Mittel handelt, sind auch bei der Auswahl des Planers die Vergaberichtlinien besonders zu beachten. Der Planungsauftrag muss auf Basis einer Markterkundung bei mindestens drei Planungsbüros anhand von objektiven Kriterien vergeben werden. Es ist ein Vergabevermerk zu fertigen.

2 . Beauftragung des ausgewählten Planers mit der Erstellung der qualifizierten Entwurfsplanung nebst detaillierter Kostenschätzung
Hier müssen die Anmerkungen des Prüfvermerkes des LLUR Berücksichtigung finden.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Maßnahme im vorbereitenden Bauausschuss und in der Gemeindevertretung.

Sollte dieser Beschluss positiv beschieden werden, so würde der konkrete Förderantrag in Form von formgebundenen Antragsformularen nebst der qualifizierten Entwurfsplanung über die Aktiv-Region an das LLUR gerichtet.

Fazit:
Sofern die Gemeinde an ihrem Interesse festhält, sollte mit den Schritten 1 und 2 fortgefahren werden. Der ausgewählte Planer würde verpflichtet, die Entwurfsplanung bis Ende April 2012 vorzulegen, so dass Anfang Mai 2012 über diesen Entwurf beraten und beschlossen werden könnte.

Am 21.03.2012 teilt Frau Linscheid von der Aktiv-Region mit, dass Sie am 30.03.2012 eine Mitteilung an das LLUR abgeben soll, ob die Umsetzungen, der in der Aktiv-Region Schlei-Ostsee geplanten Maßnahmen, vorbereitet sind.
Da landesweit nicht alle Aktiv-Regionen genügend vorbereitete Projekte haben, um die bereitgestellten Mittel der Förderperiode 2011 - 2013 auskehren zu können, deutet sich an, dass diese nicht beanspruchten Mittel über das Land SH zurückgeholt und denjenigen Aktiv-Regionen bereit gestellt werden, welche geeignete Projekte quasi in der Schublade haben. Sollte sich die Gemeinde Loose jetzt also vom Projekt „Liebesallee“ distanzieren, würden der Aktiv-Region Schlei-Ostsee die für das Looser Projekt vorgesehenen Fördermittel möglicherweise entzogen.


Beschluss:

Grundsätzlich hat die Gemeinde Loose nach wie vor Interesse an der Umsetzung der Maßnahme.
Es wird beschlossen, das Projekt weiter zu verfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Markterkundung zur Auswahl des Planers zu veranlassen und den wirtschaftlichsten Bieter mit der Entwurfsplanung zu beauftragen. Das Ergebnis der Entwurfsplanung wird dem Bauausschuss in einer Sitzung Anfang Mai 2012 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister