N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 05.12.2012.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast
Gemeindevertreterin Anke Walther

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hauke Harrs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 23/2012
9. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 24/2012
10. Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten Loose
  Beschlussvorlage - 16/2012
11. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
  Beschlussvorlage - 19/2012
12. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
  Beschlussvorlage - 21/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 13 - 15 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wird nach der Aufteilung der Lohnkosten im Haushalt gefragt. Hierzu erläutert Herr Peters, dass diese nach einer pauschalen Festlegung verteilt werden. Es findet keine Spitzabrechnung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden statt. Die Pauschalen werden jeweils nach Absprache mit dem Bürgermeister festgelegt.

Der Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Dieter Staack für die Pflege und Gestaltung der Grünanlagen vor der BBS sowie der Verkehrsinseln und die Mithilfe bei verschiedenen Aktionen im Dorf. Im Gegenzug überreicht Herr Staack dem Bürgermeister den Erlös aus dem Verkauf von Tannengrün für den Kindergarten.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Der Bürgermeister verweist darauf, dass Gemeindevertreter Gussinat ihm laut Protokoll der letzten Sitzung den Namen des Jugendlichen nennen wollte, dem er angeblich die Nutzung der Halle genehmigt habe. Dieses ist bisher nicht geschehen. Gemeindevertreter Gussinat nennt den Namen nicht und vertritt die Auffassung, der Bürgermeister müsse doch wissen, an wen er die Halle vermietet hat.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Mordhorst fragt an, ob bereits etwas bezüglich der in der letzten Sitzung angesprochenen Gullydeckel unternommen wurde. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass demnächst ein Gespräch mit dem Ingenieurbüro bezüglich der Kanalsanierung stattfinden wird. In diesem Rahmen soll versucht werden, die erforderlichen Arbeiten an den Gullydeckeln in mehreren Gemeinden zu koordinieren, um günstigere Preise zu erhalten. Der Bürgermeister berichtet ferner, dass Ing. Eggers bei dieser Angelegenheit keinen dringenden Handlungsbedarf gesehen hat.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach, wann das Geschwindigkeitsmeßgerät wieder in der Gemeinde Loose aufgestellt wird. Der Bürgermeister erläutert, dass das Gerät zuletzt in Karby war. Zwischenzeitlich war es auch defekt. Der Gemeindearbeiter erhält eine Nachricht, sobald das Gerät für Loose zur Verfügung steht.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach, ob der gemeindeeigene Mulcher auch in anderen Gemeinden im Einsatz war. Der Bürgermeister erklärt, dass das Gerät bislang außerhalb von Loose nur in Barkelsby im Einsatz war.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach, wie weit die Sanierung der Sanitäranlagen in der Schule durch den SV Loose 07 vorangekommen ist. Gemeindevertreter Settgast erklärt hierzu, dass bereits weitreichende Arbeiten stattgefunden haben. So wurden bereits 2 Toiletten und der Flur saniert.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt an, ob bereits Maßnahmen bezüglich der Stolperstellen im Fußweg in der Ehlerskoppel ergriffen wurden. Der Bürgermeister erklärt, dass der Gemeindearbeiter die Steine ziehen und unterfüttern wird, sobald die Witterung es zulässt.

Gemeindevertreter Mordhorst weist darauf hin, dass der Verbandskasten überprüft werden müsste. Es ist nicht erkennbar, ob Material entnommen wurde. Insofern müsste eine Kontrollmöglichkeit geschaffen werden. Ferner schlägt er vor, für die BBS einen Defibrillator zu beschaffen. Hierzu verweist Herr Peters darauf, dass es auch möglich sei, solche Geräte über Werbung zu finanzieren.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach, ob die neue EU 4 Abgasnorm auch Auswirkungen auf die Fahrzeuge der Feuerwehr hat. Hierzu erläutert Gemeindevertreter Jöns, dass die jetzt vorhandenen Fahrzeuge Bestandsschutz haben. Bei der Anschaffung eines Neufahrzeuges müssen die entsprechenden Normen eingehalten werden.

Gemeindevertreter Settgast fragt nach, ob es möglich wäre, im Schulweg wieder einen Glascontainer aufzustellen. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Zuständigkeit bei der AWR liegt.

Gemeindevertreter Settgast fragt nach, warum die Bäume auf dem Sportplatz gefällt wurden. Der Bürgermeister erklärt, dass diese hauptsächlich aus Totholz bestanden und damit eine Gefahr darstellten. Daraufhin schlägt Gemeindevertreter Settgast vor, auch die Pappeln im vorderen Bereich unbürokratisch fällen zu lassen. Hierzu verweist der Bürgermeister auf die neuen Regelung für Baumfällungen seitens der UNB. Er wird sich jedoch mit Herrn Obitz in Verbindung setzen. Auf jeden Fall müssten die Bäume von einem fachlich versierten Unternehmer gefällt werden.

In Bezug auf die Diskussion der ungerechtfertigten Nutzung der Halle schlägt Gemeindevertreterin Dittmann-Valerio vor, die Zugangstür zukünftig abzuschließen. Hierzu erhebt sich in der Gemeindevertretung eine Diskussion um die Fluchtwegeproblematik und verschiedene Verschlussmöglichkeiten.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 23/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 33.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 826.900,- € auf nunmehr 860.700,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 115.300,- € auf nunmehr 127.300,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Burkhard Römer

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 24/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
870.600 €
in der Ausgabe auf
870.600 €

und


im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
75.200 €
in der Ausgabe auf
75.200 €

festgesetzt:


§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
217.600
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
3,11 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
290,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten Loose
Beschlussvorlage - 16/2012

In der Gemeinde Loose hat sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung im gemeindlichen Kindergarten in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr ergeben. Es wurde ein Konzept für die zusätzliche Betreuung in dieser Zeit erarbeitet für das folgende Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt wurden:
  • Die wöchentliche Betreuungszeit wird um 10 Stunden erhöht. Für diese Zeit müssen zwei Mitarbeiterinnen in der Einrichtung anwesend sein. Dieses kann erreicht werden, in dem die wöchentliche Arbeitszeit einer Mitarbeiterin um 7 Stunden erhöht und deren wöchentliche Vorbereitungszeit um 3 Stunden gekürzt wird. Die wöchentliche Arbeitszeit einer weiteren Mitarbeiterin wird um 10 Stunden erhöht. Die Arbeitsverträge sind entsprechend anzupassen.
  • Durch die Personalveränderung ergeben sich monatliche Mehrkosten von rd. 1.420,- €. Unter der Voraussetzung, dass 46 % dieser Mehrkosten von den Eltern getragen und das Angebot von durchschnittlich 7 Kindern wahrgenommen wird, ergibt sich eine Gebühr von 95,- € im 5 Tagesbetrieb. Im 2 oder 3-Tagesbetrieb beträgt die Gebühr anteilig 57,- € bzw. 38,- €. Aufgrund der Höhe der sich bereits aus den Personalkosten ergebenden Gebühren wurde auf die Berücksichtigung von Sachkostenanteilen verzichtet.
  • Auf die zusätzliche Benutzungsgebühr wird auch die normale Sozialstaffelregelung des Vormittages angewendet. Die Ausfälle aus der Sozialstaffel werden durch den Kreis übernommen. Die Ausfälle die sich aus dem 2 oder 3-Tagebetriebs ergeben gehen zu Lasten der Gemeinde.
  • Sofern das Angebot von mehr als 7 Kindern genutzt wird, sinkt der von der Gemeinde zu tragende Kostenanteil. Sollte die Nutzung über einen längeren Zeitraum deutlich unter 7 Kindern liegen, müsste die Gebührenstruktur von der Gemeinde neu überdacht werden.
  • Für das Mittagessen wird eine Gebühr von 3,21 € veranschlagt. Die Gemeinde kann entscheiden, ob die Sozialstaffelregelung auch auf die Gebühren für das Mittagessen ausgedehnt wird. Ausfälle aus der Sozialstaffelregelung würden dann voll zu Lasten der Gemeinde gehen. Der jetzige Satzungsentwurf beinhaltet die o. g. Regelung.


Beschluss:

Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Loose wird erlassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs.
Beschlussvorlage - 19/2012

Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr.

(1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei
1. Bränden
2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen
3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle
1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden
2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr
3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und
4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr)

Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte.

Da die Gemeinde Loose nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht ohne Weiteres möglich.

Die beigefügte Mustersatzung mit dem Mustertarif wird zurzeit von den meisten amtsangehörigen Gemeinden verwendet.


Beschluss:

Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Loose werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und bekannt zu machen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
Beschlussvorlage - 21/2012

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) haben sich die Gemeinden Loose und Waabs im Rahmen von Beschlüssen der Gemeindevertretungen dazu entschieden, eine gemeinsame Eignungsfläche zu melden. Diese Fläche spiegelt sich im derzeit 2. Entwurf des Regionalplans wieder (Eignungsfläche Nr. 301).

Die Grundeigentümer haben sich zusammengeschlossen, mit dem Ziel, diese Fläche als Bürgerwindpark umzusetzen. Hierzu hat bereits am 13.09.2012 in Loose eine entsprechende Einwohnerversammlung stattgefunden. In Waabs ist diese für den 13.11.2012 geplant.

Derzeit ist es als nicht unwahrscheinlich zu bewerten, dass sich die gemeldete Potentialfläche auch in der Endfassung des Regionalplans widerspiegeln wird. In verschiedenen Gesprächen mit den Grundeigentümern sowie Vertretern der Gemeinden wurde zur Diskussion gestellt, wie die planungsrechtliche Sicherung dieser Fläche erfolgen soll. Folgende Möglichkeiten zeigen sich auf.
  • Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch
  • Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
  • Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit einem ergänzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Alle Planungen haben ihre Vorzüge. Wesentlichster Unterschied ist dabei der zeitliche Aspekt. Während beim Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen ist, kann ein städtebaulicher Vertrag nach Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zeitnah zur Unterzeichnung gebracht werden.
In einem Vertrag können Inhalte geregelt werden, die in einem Bauleitplan nicht geregelt werden können. Dies gilt aber auch anders herum.

Gerade jüngst wurde das Niedersächsische OVG geurteilt, dass ein städtebaulicher Vertrag, der an die Stelle der Entwicklungs- und Ordnungsfunktion der Bauleitplanung tritt und mit dem die Kommune die als erforderlich erachtete „Feinsteuerung“ der Windenergienutzung allein mit vertraglichen Mitteln zu bewirken versucht, mit der Ausgestaltung des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar und daher unwirksam ist.

Die Verwaltung lässt derzeit prüfen, inwieweit sich dieses Urteil auf Loose und Waabs auswirkt. Ziel ist es, bis zur Sitzung eine entsprechende Rückmeldung zu erhalten. Fraglich ist wahrscheinlich nicht, ob eine Eignungsfläche ausschließlich mit einem städtebaulichen Vertrag abgesichert werden kann, sondern vielmehr mit welchem Inhalt dieser versehen werden darf.


Beschluss:

Die im Gemeindegebiet Loose befindliche Eignungsfläche soll durch folgendes Instrument planungsrechtlich gesichert werden:
  1. Vorab durch den städtebaulichen Vertrag.
  2. Nachgeschaltet durch Bauleitplanung.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekanntgegeben.



Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters