N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 16.06.2014.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter/in Britta Fries
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Manfred Peters
Gemeindevertreter Burkhard Römer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Hauke Harrs
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
9. Unterhaltungsmaßnahmen am kommunalen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 10/2014
10. Dachsanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel"
  Beschlussvorlage - 11/2014
11. Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 12/2014
12. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Loose
  Beschlussvorlage - 13/2014
13. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 14/2014
14. Breitbanderschließung
  Beschlussvorlage - 16/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 15 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verabschiedung eines ausgeschiedenen Gemeindevertreters

Der Bürgermeister verabschiedet den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Hauke Harrs und dankt ihm für die geleistete Arbeit.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Auf Nachfrage zum Sachstand Repowering im Bereich Charlottenhof erklärt der Bürgermeister, dass es zwar Planungen für Charlottenhof gegeben hat, aber bisher noch kein Verfahren eingeleitet wurde. Repowering ist jedoch grundsätzlich außerhalb eines Eignungsgebietes zulässig.

Im Weiteren erhebt sich eine Diskussion über den Verfahrensstand der Windenergie.


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Frau Detlefsen überreicht dem Bürgermeister die von der Bürgerinitiative gesammelten Unterschriften. Die Bürgerinitiative spricht sich für größere Abstandsflächen zur Wohnbebauung aus.

Im Rahmen der Diskussion über den Verfahrensstand und die Inhalte des Städtebaulichen Vertrages verweist der Bürgermeister auf die geplante Einwohnerversammlung am 17.07.2014 und die Gemeindevertretersitzung am 24.07.2014.

Innerhalb der Diskussion wird die mangelhafte Bürgerinformation kritisiert. Frau Detlefsen schlägt vor, vor der Einwohnerversammlung einen gesonderten Termin mit der Gemeinde, den Vorhabenträgern und der Bürgerinitiative durchzuführen, um gezielt die Ziele der Bürgerinitiative und die Möglichkeiten der Einflussnahme zu besprechen. Eventuell könnte hierfür der am 10.07.2014 geplante Besprechungstermin genutzt werden.


zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Engel fragt nach, ob die auf den Straßen aufgebrachten Markierungen schon als Vorbereitung für die Flickarbeiten dienen. Der Bürgermeister verneint dieses und verweist darauf, dass die Begehung für die Durchführung der Flickarbeiten noch erfolgen soll.

Gemeindevertreterin Dittmann-Valerio fragt nach, ob die Einrichtung einer 30 km/h Zone in der Liebesalle Aussicht auf Erfolg hätte. Diese Frage soll mit dem Amt geklärt werden.


zu TOP 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 9. Unterhaltungsmaßnahmen am kommunalen Kindergarten
Beschlussvorlage - 10/2014

An dem gemeindlichen Kindergarten in Loose ist es notwendig geworden Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die Blockhausprofile müssen geschliffen und lasiert, beziehungsweise die Fenster geschliffen und lackiert werden. Die anstehenden Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme werden aufgrund einer bereits erfolgten Preisanfrage auf ca. 5.000,00 € brutto geschätzt. Farblich sollen die Blockhausprofile in nußbaum und die Türen und Fenster (Flügel u. Rahmen) in taubenblau gestrichen werden.   


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Unterhaltungsmaßnahmen zu beauftragen und durchführen zu lassen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Dachsanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel"
Beschlussvorlage - 11/2014

Bis auf das Dach wurde das Rentnerwohnheim in der Ehlerskoppel bereits saniert. Es ist nunmehr angedacht, abschließend noch das Dach nach Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erneuern. Hierzu wurden zur Kosteneinschätzung drei Angebote von Fachfirmen eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Bruttogesamtsumme von 32.826,10 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, die hierzu notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereit zu stellen und die Maßnahme umzusetzen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 12/2014

Die Gemeinde sieht die Notwendigkeit, den Bereich südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges zu überplanen. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde weist in einer Vorabanfrage darauf hin, dass die Erschließung des geplanten Geltungsbereiches nicht gesichert ist und die Unschädlichkeit der Emissionen des Schießstandes gutachterlich nachzuweisen sind.


Beschluss:

  1. Für das Gebiet südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges wird der Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
            - Ausweisung einer Wohnbaufläche und eines Mischgebietes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt, da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt.
  6. Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenbeteiligung zu prüfen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Mike Gollan

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Loose
Beschlussvorlage - 13/2014

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Loose 299 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 29 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Loose über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Loose grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.
Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 14/2014

Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt "Straßensozialarbeit". Der Zuschuss beträgt jährlich 715,81 €. Es ist jetzt zu entscheiden, ob zum 01.03.2015 gekündigt werden soll bzw. eine erneute automatische Verlängerung bis 28.02.2017 gewünscht wird.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch für die Zeit vom 01.03.2015 bis 28.02.2017 am dem Projekt "Straßensozialarbeit" zu beteiligen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Breitbanderschließung
Beschlussvorlage - 16/2014

Am 04. Juni 2014 hat eine Informationsveranstaltung zur Zukunft der Breitbandversorgung im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden, zu der je 2 Vertreter aller Gemeinden eingeladen waren. Deutlich wurde, dass ein ständig steigender Bedarf der Internetnutzung die Sicherstellung der entsprechenden Versorgung erfordert. Die verschiedenen Präsentationen sind der Homepage des Amtes unter www.amt-schlei-ostsee.de zu entnehmen. Wie eine solche Versorgung organisiert, gestaltet und unter Berücksichtigung von europäischem Vergabe- und Beihilferecht durchgeführt werden kann, obliegt zunächst einer Planung, deren Ergebnisse den einzelnen Gemeinden dargestellt werden, damit weitere Entscheidungen für eine Umsetzung getroffen werden können. Ein solches Projekt kann allerdings nur in der Gemeinschaft aller Gemeinden eines Gebietes erfolgreich umgesetzt werden, so dass zunächst die Beauftragung des Amtes mit der Durchführung der Planung erforderlich ist. Die Kosten für entsprechende Fremdvergaben durch das Amt sind ohne Ausschreibung schwer bezifferbar und hängen für die einzelne Gemeinde auch davon ab, wie viele Gemeinden sich beteiligen. In der Informationsveranstaltung wurde klar, dass ein Betrag von 2.000,00 € je Gemeinde in jedem Fall ausreichen würde, wenn sich nahezu alle Gemeinden beteiligen.


Beschluss:

Mit der Planung einer Breitbandversorgung wird das Amt Schlei-Ostsee beauftragt. Für erforderliche Fremdvergaben wird ein Betrag in Höhe von bis zu 2.000,00 € von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters 16.06.2014