N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 04.12.2014.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter/in Britta Fries
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt
Gemeindevertreter Manfred Peters

Abwesend sind:
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 30/2014
9. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 29/2014
10. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 31/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es liegen keine Änderungsanträge vor.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister hält seinen Bericht, welcher der Niederschrift beigelegt wird.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Es liegt nichts vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
GV Engel´s entsprechende Fragen werden dahin gehend beantwortet, dass
  • das Zwergenhausschild der KiTa noch vom Gemeindearbeiter angestrichen wird.
  • die Stolperkante im Bereich des Schachtes des Gehweges auf der Höhe der Dorfstraße 50 beseitigt wird.

GV Lassen´s Hinweis, sich Gedanken über die Nutzung des Sportplatzes zu machen, wird in die Fraktionen verwiesen.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 30/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 105.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 900.800,- € auf nunmehr 1.006.100,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 31.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 57.000,- € auf nunmehr 88.700,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 29/2014

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass nach der letzten Veränderung in 2008 eine Erhöhung der Abwassergebühren (verteilt auf Zusatzgebühren für Schmutzwasser von bisher 2,50 € auf 3,20 € pro cbm und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren von bisher 0,20 € auf 0,30 € pro m² überbauter und befestigter Fläche) erforderlich ist.

Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.


Beschluss:

Die 9. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 31/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
985.200 €
in der Ausgabe auf
985.200 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
49.400 €
in der Ausgabe auf
49.400 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
246.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
3,77 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.


Gunnar Bock  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister