N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 14.03.2016.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Kai Petersen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber (entschuldigt )
Gemeindevertreter Manfred Peters (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Hauke Lassen
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Loose
  Beschlussvorlage - 3/2016
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Loose sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 11/2016
10. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 5/2016
11. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 6/2016
12. Wahl eines Mitgliedes in den Sozialausschuss
  Beschlussvorlage - 7/2016
13. Wahl einer / eines Vorsitzenden im Sozialausschuss
  Beschlussvorlage - 8/2016
14. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2016
15. Erschließung möglicher Bauflächen im Mühlenweg
  Beschlussvorlage - 9/2016
16. Aufstellungsbeschluss
Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Mühlenweg"
  Beschlussvorlage - 2/2016
17. Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Loose
  Beschlussvorlage - 12/2016
18. Verfahren zum Abschluss neuer Wegenutzungsverträge Gas
  Beschlussvorlage - 10/2016
19. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten"
  Beschlussvorlage - 13/2016
20. Überlegungen zur eventuellen Erweiterung des Kindergartens
21. Anlage eines Gewässers in der Gemeinde Loose
  Beschlussvorlage - 14/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
24. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Loose
Beschlussvorlage - 3/2016
Der Gemeindevertreter Herr Dr. Hans-Uwe Messerschmidt hat zum 31.12.2015 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Laut Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) ist Herr Kai Petersen als nächster Bewerber festgestellt worden. Er ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.

Herr Kai Petersen wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Loose verpflichtet.

Beschluss:

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreter Mordhorst beantragt, den bisherigen Tagesordnungspunkt 23 als TOP 21 im öffentlichen Teil zu behandeln. Der Bürgermeister beantragt die neuen Tagesordnungspunkte 22 und 23 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Herda verweist auf seinen Beitrag zum Naturschutz, in dem er einen Biotop erstellt hat. Dabei kommt es durch die Froschansiedlung zu einer Geräuschbelästigung von ca. 6 Wochen im Jahr. Er bedauert, dass es während der Bauphase zu ungerechtfertigten Anzeigen bei der UNB gekommen ist. Gleichzeitig kritisiert er, dass von verschiedenen Kritikern keine Gespräche mit ihm gesucht wurden. Dieses bezieht er auch auf die geplante Errichtung des Eisvogelteiches, die noch Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist.

Herr Kirberg berichtet, dass seine Windkraftanlage nun seit Ende November in Betrieb ist und bisher schon 3 Million KWh Strom produziert hat. Die Betreibergesellschaft wird ab 2016 Gewerbesteuer an die Gemeinde abführen. Zunächst ist auch geplant, eine Spende von 1.000,- € für den gemeindlichen Kindergarten zu tätigen. Auch zukünftig werden Spenden für verschiedene gemeindliche Zwecke möglich sein.

zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Ausschussvorsitzenden verzichten auf einen Bericht, da alle Beratungspunkte Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

zu TOP 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach dem Sachstand der Errichtung des 30 km/h Schildes im Mühlenweg. Der Bürgermeister erklärt, dass zunächst ein falsches Schild geliefert wurde. Die Angelegenheit ist jedoch in Bearbeitung.

Gemeindevertreter Mordhorst verweist darauf, dass die BBS in die Jahre gekommen ist und überreicht dem Bürgermeister eine Reparaturliste. Auf Hinweis von Gemeindevertreter Jöns wird die Beratung über die Abarbeitung der Liste in den Bauausschuss verwiesen. Gemeindevertreterin Dittmann-Valerio verweist darauf, dass auch die Satzung über die BBS überarbeitet werden sollte. Hierzu erklärt Finanzausschussvorsitzender Leupold, dass die Änderung der Satzung bereits mehrfach beraten wurde. Die Beratungen haben jedoch nicht zu einem endgültigen Ergebnis geführt. 

zu TOP 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Loose sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 11/2016
Die Freiwillige Feuerwehr Loose hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 30. Januar 2016 Herrn Hauke Lassen zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Hauke Lassen zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Loose zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Hauke Lassen zum stellv. Gemeindewehrführer vor.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Bettina Lassen

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 5/2016
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Dr. Hans-Uwe Messerschmidt zum 31.12.2015 ist ein Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.

Beschluss:
Herr Kai Petersen wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 6/2016
Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Dr. Hans-Uwe Messerschmidt zum 31.12.2015 ist ein Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss zu wählen.

Beschluss:
Herr Lothar Jöns wird als Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl eines Mitgliedes in den Sozialausschuss
Beschlussvorlage - 7/2016
Durch die Mandatsniederlegung von Frau Britta Fries zum 31.12.2015 ist ein Mitglied in den Sozialausschuss zu wählen.

Beschluss:
Herr Manfred Peters wird als Mitglied in den Sozialausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Wahl einer / eines Vorsitzenden im Sozialausschuss
Beschlussvorlage - 8/2016
Durch die Mandatsniederlegung von Frau Britta Fries zum 31.12.2015 ist ein/e Vorsitzende/r im Sozialausschuss zu wählen.

Beschluss:
Frau Bettina Lassen wird als Vorsitzende im Sozialausschuss gewählt.

Herr Hans Jürgen Mordhorst wird als stellvertretender Vorsitzender im Sozialausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Loose zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015  

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Loose wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erschließung möglicher Bauflächen im Mühlenweg
Beschlussvorlage - 9/2016
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung Loose vom 10.12.2015 wurde ausführlich über den Erwerb von Bauflächen für Loose beraten. Notwendige Beschlüsse wurden nicht gefasst und die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Finanz- und Bauausschuss geleitet. In diesem Zuge wird insbesondere auf die Sitzungsniederschrift vom 10.12.2015, Punkt 10 "Erwerb von Flächen im Mühlenweg" verwiesen, in dem der aktuelle Sachverhalt ausführlich dargestellt ist. Eine durch die Bauamtsverwaltung aufgestellte vorläufige Kostenschätzung schließt mit einer Summe von 94.250,98 €. Zusätzlich müssen noch die anfallenden Kosten von 92.000,00 € für den Grunderwerb (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) Berücksichtigung finden. Schlussendlich ergibt sich daraus eine zu schulternde Gesamtsumme von ca. 186.000,00 €.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der baulichen Maßnahme einzuleiten. Die zu schulternden Kosten in Höhe von 186.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Mike Gollan

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Aufstellungsbeschluss
Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Mühlenweg"
Beschlussvorlage - 2/2016
Die Gemeinde strebt für den Bereich "Mühlenweg" Bauleitplanung an.
Hierfür wird beabsichtig eine Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Die Rechtmäßigkeit einer solchen Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB setzt voraus, dass
  1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
  2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht bergründet wird und
  3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Bei der Aufstellung einer solchen Satzung sind gem. § 34 (6) BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 entsprechend anzuwenden. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Scoping) kann somit abgesehen werden. 

Beschluss:
  1. Für den Bereich "Mühlenweg"* wird eine Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB kann gem. § 34 (6) i. V. m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

* anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Mike Gollan

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Loose
Beschlussvorlage - 12/2016
Die Ausweisung von möglichen Vorrang- oder Eignungsflächen für Windkraft ist in den amtsangehörigen Kommunen des Amtes Schlei-Ostsee stets präsentes Thema. Nachdem die Windkarten SH veröffentlicht wurden, sind Hoffnungen und Ängste gleichermaßen geweckt worden. Neben dem bereits in Bau befindlichen Windpark werden in der Gemeinde weitere Flächen dargestellt, die aktuell weder von harten noch von weichen Ausschlusskriterien überlagert sind. Diese Situation gilt auch für Flächen, die sich unmittelbar in Nachbargemeinden anschließen.

Mit dem in Bau befindlichen Windpark kann festgestellt werden, dass die Gemeinde Loose ihren Beitrag zur Energiewende geleistet hat. Eine weitere Ausweisung von Vorrang- oder Eignungsflächen oder die Umsetzung von Repoweringmaßnahmen soll nicht mehr erfolgen. Mit diesem Ziel soll u. a. einer möglichen Umzingelung entgegengewirkt werden.

Die Staatskanzlei ist entsprechend zu informieren, mit der Aufforderung, die Stellungnahme im bevorstehenden Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) zu berücksichtigen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Staatskanzlei darüber zu informieren, dass sich die Gemeinde Loose - u. a. zum Ausschluss möglicher Umzingelungswirkung - gegen eine weitere Ausweisung von Vorrang- oder Eignungsflächen im Gemeindegebiet ausspricht.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Verfahren zum Abschluss neuer Wegenutzungsverträge Gas
Beschlussvorlage - 10/2016
Der Wegenutzungsvertrag Gas läuft in der Gemeinde Gammelby am 01.10.2016 aus. Daher wurde schon im letzten Jahr mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen. Aufgrund der danach bekannt gewordenen höchstrichterlichen Rechtsprechung und aufgrund der Hinweise der Landeskartellbehörde Schleswig-Holstein über den Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG vom 3.6.2015 haben sich wesentlich veränderte Rahmenbedingungen für das Verfahren ergeben. Insbesondere ist der Umfang der für das Verfahren vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung zu stellenden Daten deutlich größer als die bisher vorliegenden Daten.

Die Gemeinde hat daher das laufende Verfahren nicht fortführt, sondern neu begonnen. Die Anforderung der für das Verfahren notwendigen Daten beim Netzbetreiber ist veranlasst.

Entsprechend den Hinweisen der Landeskartellbehörde wird danach nochmals eine öffentliche Bekanntmachung mit einer Frist für die Interessenbekundung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zu dem neuen Verfahren gehört, dass die Gemeindevertretung den Gewichtungskatalog Verfahren WNV Gas, die Gewichtung der Kriterien im Verfahren zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages Gas und den Wegenutzungsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Gasversorgung im Gemeindegebiet beschließen muss. Hierbei handelt es sich um von der GeKom ausgearbeitete Muster, die von der Gemeinde zu übernehmen sind.  

Beschluss:
Zum Abschluss des Wegenutzungsvertrages Gas wird Folgendes beschlossen:

1.
Der Wegenutzungsvertrag Gas der Gemeinde läuft am 23.10.2016 aus. Es ist ein neues Auswahlverfahren gem. § 46 EnWG um das Wegenutzungsrecht Gas in der Gemeinde durchzuführen.

2.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, das Auswahlverfahren als verfahrensleitende Stelle durchzuführen, und zwar parallel mit Auswahlverfahren anderer Gemeinden des Amtes.

3.
Die Wertungskriterien für die Bewertung der eingegangenen Angebote im Konzessionswettbewerb werden wie aus dem als Anlage 1 der Niederschrift beigefügten Gewichtungskatalog mit Erläuterungen beschlossen. Gleiches gilt für den als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Wegenutzungsvertrages Gas. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die Kriterien wie auch den Entwurf des Wegenutzungsvertrages sachgerecht zu konkretisieren und das Bewertungsverfahren festzulegen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten"
Beschlussvorlage - 13/2016
Die Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 21.11.1995, sowie die eingearbeiteten Nachtragssatzungen I bis VIII sind nach dem zeitlichen Geltungsbereich abgelaufen.
Daher muss eine neue Satzung ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Als Anlage ist der Entwurf einer möglichen neuen Satzung für den Kindergarten beigefügt.

Es wurden unter anderem folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

In § 1 Abs. 3 wurde der Name "Zwergenfüßlerhaus" aufgenommen.
Der § 2 wurde neu eingefügt.
In § 3 wurde der Absatz 7 neu hinzugenommen, für den Fall, dass der Kindergarten aufgrund behördlicher oder anderer zwingender Gründe vorübergehend geschlossen werden muss.
Weiterhin wurde der § 12 bezüglich des Datenschutzes überarbeitet.
Die nun nicht mehr passenden Querverweise innerhalb der Satzung, durch die neuen Einschübe der Paragraphen, wurden angepasst.

Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten, damit der Übergang zur alten Satzung hergestellt werden kann. 
Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit, dass eine Änderung der Satzung erforderlich ist, sobald der Kindergarten um eine weitere Gruppe erweitert wird.

Beschluss:
Der Satzungsentwurf wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Überlegungen zur eventuellen Erweiterung des Kindergartens
Der Bürgermeister berichtet, dass es in der Gemeinde Loose eine hohe Nachfrage nach U3-Plätzen gibt. Um den Bedarf abzudecken und die Zahlung eines Kostenausgleichs zu vermeiden, sollten Überlegungen zur Erweiterung des Kindergartens um eine U3-Gruppe oder eine altersgemischte Gruppe durchgeführt werden.

Innerhalb der Gemeindevertretung herrschte Einigkeit, dass entsprechende Planungen durchgeführt werden sollen.

Beschluss
Eine mögliche Erweiterung des Kindergartens soll in folgender Reihenfolge in den Ausschüssen zur endgültigen Beschlussfassung in der Gemeindevertretung beraten werden:
  1. Sozialausschuss (unter Beteiligung des Kreises)
  2. Bauausschuss
  3. Finanzausschuss

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Anlage eines Gewässers in der Gemeinde Loose
Beschlussvorlage - 14/2016
Mit Schreiben vom 31.01.2016 hat der NABU ein Antrag auf Herstellung eines Eisvogel-Nahrungsteiches bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde gestellt. Gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde wurde nach Rücksprache mit Bürgermeister Feige folgende Stellungnahme abgegeben:

Die Entwicklung auf dem Grundstück des Bauherrn wird kritisch betrachtet wird. Die bereits vorhandenen Teiche, die im Rahmen des Projekts "Froschland" entstanden sind, führen saisonal zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft. Es wurden bereits verschiedene Beschwerden über die Lärmbelastung an die Gemeinde herangetragen.

Bei einem weiteren Gewässer mit ca. 800 m² Wasserfläche muss davon ausgegangen werden, dass sich weitere Frösche ansiedeln und die Lärmbelastung zunimmt.

Das Ziel, bedrohte Tierarten zu schützen und entsprechende Lebensräume zu schaffen und zu erhalten, wird grundsätzlich begrüßt. Aufgrund des vorliegenden Umfangs an Gewässern erscheint es aber fraglich, inwieweit ein weiteres Gewässer hier von Belang oder förderlich ist.

Die Gemeinde erbittet eine Standortalternativenprüfung für das geplante Vorhaben. Sie wird sich nicht verschließen, der fachlichen Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde zu folgen. Die nachbarschaftsschützenden Belange sind zu beachten. 
Zu diesem Tagesordnungspunkt verliest der Bürgermeister eine Stellungnahme der UNB zu dem geplanten Vorhaben. Diese Stellungnahme geht von einem positiven Effekt für den Artenschutz ein einer möglichen Abnahme des strittigen Froschlärms aus.

Frau Herda erläutert noch einmal das geplante Vorhaben und stellt eine Standortalternative hinter dem eigenen Anwesen vor.

Beschluss:
Die Gemeinde erhebt keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 24. Bekanntgaben
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister