Sitzungsort: | in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.20 Uhr |
Bürgermeister Gerhard Feige |
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter Mike Gollan |
Gemeindevertreterin Bettina Lassen |
Gemeindevertreter Erich Leupold |
Gemeindevertreter Manfred Peters |
Gemeindevertreter Kai Petersen |
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Lothar Jöns (entschuldigt ) |
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst (entschuldigt ) |
Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" |
Beschlussvorlage - 34/2016 | |
9. | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" |
Beschlussvorlage - 35/2016 | |
10. | Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindelichen Bebabuungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" |
Beschlussvorlage - 36/2016 | |
11. | Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" |
11.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 37/2016 | |
11.2 | Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 38/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bürgermeister Feige bittet, die Tagesordnung um den Punkt "Grundstücksangelegenheiten" zu erweitern. Dieser soll nicht öffentlich beraten werden.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es liegen keine Anfragen von Einwohnerinnen und Einwohnern vor.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Dieser wird um die Teilnahme an der Verbandssitzung des Breitbandzweckverbandes am 02.11.2016 ergänzt.
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen dem Bürgermeister nicht vor.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Engel bittet die anwesenden Vorhabenträger des Windparks (Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH) um Auskunft, wann die Straße "Liebesallee" instand gesetzt wird. Der derzeitige Zustand ist nicht verkehrssicher. Hierzu wird durch die Vorhabenträger erläutert, dass das abschließende Gutachten seit zwei Tagen vorliegt und auf dieser Basis nun eine Erörterung der festgestellten Mängel erfolgen kann. Die dann abgestimmte Form der Mängelbeseitigung würde zur zeitnahen Umsetzung kommen. Gemeindevertreter Engel regt an, durch geeignete Beschilderung auf die Schäden hinzuweisen, wenn nicht mit einer zeitnahen Beseitigung der Mängel zu rechnen ist. Die Kosten hierfür wären dann von den Vorhabenträgern zu tragen.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" |
Beschlussvorlage - 34/2016 Der Regionalplan hat sich in den letzten Jahren weiter entwickelt. Die Teilfortschreibung des Regionalplanes zum Thema Windkraft wurde durch das OVG-Urteil vom 20.01.2014 gekippt und war somit nicht mehr anwendbar. Daraufhin wurde eine landesweite Veränderungssperre erlassen. Die Planung der Gemeinde Loose, hinsichtlich Windkraft, war vorerst nicht mehr notwendig. Landesweit wurde festgestellt, welche Flächen grundsätzlich als Potentialflächen für Windkraft in Betracht kommen (Stand März 2016). Die Gemeinde Loose wird danach weiter als Potentialfläche vorgesehen. Ausnahmen von der landesweiten Veränderungssperre können grundsätzlich vom Land erteilt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die beantragten Windkraftanlagen den Windeignungsflächen entgegenstehen. Um die Planung in Loose zu steuern, möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben. Es soll eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung erfolgen sowie der Ausnahmegenehmigung für bestimmte Flächen entgegen gewirkt werden. Die Anpassung soll das Sondergebiet Windkraft beinhalten und für die Gemeinde die Sicherheit schaffen, wie sich das Gebiet weiter entwickelt. Aufgrund der seinerzeit mit den Vorhabenträgern geschlossenen städtebaulichen Verträge zu den bestehenden Anlagen kann eine Kostenbeteiligung an der Bauleitplanung erfolgen. Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer ausgeführt, dass es von Anfang an Wille der Gemeinde war, die Windkraft durch Bauleitplanung zu regeln. Die Bauleitplanung wurde zur Beschleunigung des Verfahrens zurückgestellt. Damit die kommunalen Bauleitpläne an den dann geschaffenen Bestand an Windkraft angepasst werden können, und zwar zu Lasten der jeweiligen Vorhabenträger, wurden entsprechende Regelungen mit in die städtebaulichen Verträge aufgenommen. Das vorrangige Ziel ist nach der nunmehr erfolgten Umsetzung des Windparks die Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Darüber hinaus soll die Bauleitplanung den genehmigten Bestand festschreiben und gleichzeitig einer möglichen Verdichtung/Erweiterung entgegenwirken.
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Beschluss:
* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" |
Beschlussvorlage - 35/2016 Bezüglich der bereits errichteten Windkraftanlagen in Loose möchte die Gemeinde Bauleitplanung betreiben. Siehe hierzu auch ergänzend den Sachverhalt aus Beschlussvorlage 34/2016.
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Zu den zu erwartenden Kosten der Bauleitplanung wird ausgeführt, dass die Gemeinde voraussichtlich in Vorleistung treten muss. Die städtebaulichen Verträge regeln entsprechende Kostentragungen. Hierüber bestehen jedoch zum Teil unterschiedliche Rechtsauffassungen. Eine juristische Begleitung in dieser Frage wird voraussichtlich notwendig.
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Beschluss:
* s. ums. räuml. Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindelichen Bebabuungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" |
Beschlussvorlage - 36/2016 Gem. § 14 BauGB kann die Gemeinde, sobald sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen. Anlass für die Veränderungssperre siehe Sachverhalt unter Beschlussvorlage 34/2016. Damit die gemeindlich Planung gesichert wird, ist die Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen. Inhalt der Veränderungssperre:
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Beschluss: Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loose hat in ihrer Sitzung am …….. aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (zuletzt geänd. durch Art. 6 des Gesetztes v. 20.10.2015, BGBl. I S. 1722) folgende Satzung beschlossen: Satzung der Gemeinde Loose über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt", umgrenzt von der Kreisstraße 58 im Süden, der Liebesallee im Westen und Neuilewitt im Norden (s. auch Übersichtsplan). § 1 Zu sichernde Planung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loose hat in ihrer Sitzung am ……… beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Gemeinde Loose, "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt", den Bebauungsplan Nr. 4 aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist. § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird, b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtung, Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, von der Bekanntmachung an gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Loose, den ………...... (L.S.) - Feige- Bürgermeister
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" |
zu TOP 11.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 37/2016 Der Entwurf der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" der Gemeinde Loose und die Begründung haben in der Zeit vom 01.08.2016 bis zum 05.09.2016 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Planungsbüros vom 25.07.2016 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11.2 | Satzungsbeschluss der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 38/2016 Siehe Beschlussvorlage 37/2016.
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Beschluss: Die Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 Baugesetzbuch für das Gebiet "westlich Mühlenweg" in Kraft.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Im Anschluss an die Beratungen im öffentlichen Teil wird Herrn Dreves, Vertreter der NABU, kurz die Möglichkeit eingeräumt, seinen aktuellsten Sachstand zum Thema Windkraft vorzutragen. Er war vor kurzem zu einem Gespräch in der Staatskanzlei, von dem er der Gemeinde berichtet. Hieran schließt sich ein kurzer Austausch zwischen den Gemeindevertreter/innen, den Vorhabenträgern und Herrn Dreves an.
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.
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Norbert Jordan | Gerhard Feige |
Protokollführer | Bürgermeister |