N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 07.12.2017.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
1. stellvertr. Bürgermeister Michael Engel
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Manfred Peters
Gemeindevertreter Kai Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens
  Beschlussvorlage - 46/2017
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 43/2017
10. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 44/2017
11. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 39/2017
12. Änderung der Satzung der Gemeinde Loose über den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 35/2017
13. Beratung über das neue Konzept des Kindergartens Zwergenfüßlerhaus in Loose
  Beschlussvorlage - 42/2017
14. Antrag des Kulturvereins Loose e.V. auf Aufhebung der Hallennutzungsgebühr für die BBS bei Veranstaltungen
  Beschlussvorlage - 45/2017
15. Mögliche Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Loose (Außenbereichspotentiale)
  Beschlussvorlage - 34/2017
16. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 40/2017
17. Unterhaltung / Erneuerung des Gesimskastens an den Rentnerwohnungen "Ehlerskoppel"
  Beschlussvorlage - 23/2017
18. Beschaffung einer Videoleinwand
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 8 "Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens" und TOP 18 "Beschaffung einer Videoleinwand" im öffentlichen Teil zu erweitern. Die Tagesordnungspunkte 19 und 20 sollen nicht öffentlich behandelt werden. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es wird darauf hingewiesen, dass im Wendehammer der Ehlerskoppel bereits seit längerer Zeit ein blaues Fahrzeug ohne Kennzeichen abgestellt ist. Die Angelegenheit wird an das Ordnungsamt weitergeleitet. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Gemeindevertreter Peters weist darauf hin, dass der Bürgermeister gemäß § 4 der Haushaltssatzung verpflichtet ist, der Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Jöns regt an, über die Aufhebung der Straßenausbaubeiträge zu sprechen. Gemeindevertreter Engel erklärt hierzu, die Schaffung der Rechtsgrundlage durch die Landesregierung abwarten zu wollen. Die Angelegenheit kann daher frühestens auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung besprochen werden. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens
Beschlussvorlage - 46/2017
In der Gemeindevertretersitzung vom 08.12.2016 wurde durch den Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 300.000 € beschlossen. Die Darlehensaufnahme war für die außerordentliche Tilgung von 2 Darlehen und die Erweiterung des Kindergartens vorgesehen. Da die Gemeinde nunmehr eine Förderung des Landes für die Erweiterung des Kindergartens in Höhe von 168.700 € erhalten hat und der aktuelle Nachtragshaushalt 2017 eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 168.600 € vorsieht, wurde bisher seitens der Verwaltung auf eine Aufnahme des Darlehens verzichtet. Der Nachtragshaushalt 2017 sieht einen Stand der allgemeinen Rücklage in Höhe von 270.000 € und einen Stand der Sonderrücklage Abwasser in Höhe von 111.000 € vor. In dem Stand der allgemeinen Rücklage ist die geplante Darlehensaufnahme aus 2016 in Höhe von 300.000 € bereits inbegriffen.    

Beschluss:
Der Beschluss über die am 08.12.2016 festgesetzte Darlehensaufnahme wird aufgehoben. Ersatzweise wird die Aufnahme eines inneren Darlehens im Nachtrag 2017 beschlossen   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 43/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgabe des Verwaltungshaushaltes um 33.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.259.100,- € auf 1.292.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 211.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 285.800,- € auf nunmehr 497.700,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird um 100.000,- erhöht und damit gegenüber bisher 0,- € auf 100.000,- €, davon 100.000 € innere Darlehen, festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.          

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 44/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   
Gemeindevertreter Peters kritisiert die späte Information über die zusätzlichen geplanten Ausgaben der Feuerwehr in 2018. In diesem Zusammenhang verweist Gemeindevertreter Engel auf die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten der Feuerwehr. Im Rahmen der eingehenden Diskussion um die zukünftige Verfahrensweise schlägt Gemeindevertreter Petersen vor, im Sommer eines jeden Jahres eine Finanzausschusssitzung mit einer Beratung über die bisherigen Ausgaben des Haushaltes und die zukünftigen Ausgaben durchzuführen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.358.600 €
in der Ausgabe auf
1.358.600 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
114.300 €
in der Ausgabe auf
114.300 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
338.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
5,38 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.       

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 39/2017
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Loose (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 18.12.1997 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 31.12.2017.

Damit zum 01.01.2018 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2018 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, wurde jedoch in Teilen der aktuellen Rechtslage angepasst.  

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.      

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Änderung der Satzung der Gemeinde Loose über den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 35/2017
Der Essensanbieter für den Kindergarten Loose hat gewechselt, und das Essen wird ab 30.10.2017 2,54 € für die Eltern kosten. Diese Änderung muss in die Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten aufgenommen werden.
Da es sich um keine Schlechterstellung der Eltern handelt, da das Mittagessen günstiger wird, kann die Satzung rückwirkend zum 30.10.2017 in Kraft treten.   

Beschluss:
Die Satzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beratung über das neue Konzept des Kindergartens Zwergenfüßlerhaus in Loose
Beschlussvorlage - 42/2017
Das Personal des Kindergartens Zwergenfüßlerhaus in Loose hat ein Konzept erstellt, welches dieser Vorlage beiliegt.

Das Konzept muss bei der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorgelegt werden. Eventuelle Einwände müssen dann noch eingearbeitet werden.    

Beschluss:
Das Konzept des Kindergartens Loose wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und wird bei der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Prüfung eingereicht.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag des Kulturvereins Loose e.V. auf Aufhebung der Hallennutzungsgebühr für die BBS bei Veranstaltungen
Beschlussvorlage - 45/2017
Der Gemeinde Loose liegt ein Antrag des Kulturvereins Loose e.V. auf Aufhebung der Hallennutzungsgebühr für die BBS bei Veranstaltungen vor. Der Antrag liegt der Vorlage bei.   

Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Mögliche Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Loose (Außenbereichspotentiale)
Beschlussvorlage - 34/2017
Die Gemeinde Loose setzt sich aktuell mit der Prüfung möglicher Flächen für eine Wohnbauentwicklung auseinander. Zur Klärung welche Flächen für eine Bebauung in Betracht kommen, erfolgte durch ein externes Planungsbüro eine konkrete Betrachtung aller möglichen Potentialflächen. Die Flächen wurden entsprechend bewertet sowie die Vor- und Nachteile aufgezeigt.

Die Beauftragung hat die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 01.06.2017 beschlossen.

Die Ergebnisse werden der Gemeinde vorgestellt. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde bei künftigen baulichen Entwicklungen die Priorisierung einzelnen Flächen ableiten und als Basis für künftige Bauleitplanung heranziehen.  

Beschluss:
Das durch das Planungsbüro Springer erarbeitete Konzept zu möglichen Außenbereichspotentialen wird zur Kenntnis genommen. Die betreffenden Grundstückseigentümer werden durch den Bürgermeister und den Bauausschussvorsitzenden bezüglich eines möglichen Verkaufs und der möglichen Konditionen angesprochen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
Beschlussvorlage - 40/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. In der Gemeinde Loose wäre das die Bundesstraße 203 (B 203).

Die Gemeinde Loose hat seinerzeit keinen Lärmaktionsplan aufgestellt. Ausschlaggebend dafür war die Möglichkeit, von der Aufstellung des Lärmaktionsplanes aufgrund geringer oder keiner Betroffenheit der Menschen abzusehen.
Zwischenzeitlich hat die EU-Kommission rechtliche Defizite bei der Planaufstellung in Deutschland festgestellt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Daraufhin wurde der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Loose im Juni 2017 im Nachhinein aufgestellt, öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht.

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Loose von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keineweiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung dieses Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.      

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Loose wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.       

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Unterhaltung / Erneuerung des Gesimskastens an den Rentnerwohnungen "Ehlerskoppel"
Beschlussvorlage - 23/2017
Der Bürgermeister hat festgestellt, dass die Dachunterschläge (Gesimskästen) am Gebäude "Ehlerskoppel 14 + 16" marode sind und einer Erneuerung bedürfen. Er wird zur Sitzung Kosten für die Maßnahme benennen können.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Gesimskästen zu erneuern. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.000,00 € werden über den Haushalt 2018 bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Beschaffung einer Videoleinwand
Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag des VfL Loose auf Beschaffung einer modernen Videoleinwand vor. Der Antrag wird damit begründet, dass der Versammlungsraum der BBS für Jahreshauptversammlungen und andere Veranstaltungen, wie Workshops, genutzt wird. Dafür muss immer wieder die schwere und alte mobile Leinwand aufgestellt werden. Die Kosten werden mit 300,- bis 800,- € angegeben.

Beschluss:
Die Gemeinde stellt für die Beschaffung einer Videoleinwand 500,- € zur Verfügung. Die Beschaffung und die Montage im Versammlungsraum erfolgt durch den VfL Loose. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. 


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister