N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 22.02.2018.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
1. stellvertr. Bürgermeister Michael Engel
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Manfred Peters
Gemeindevertreter Kai Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Loose sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 5/2018
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2018
10. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
  Beschlussvorlage - 1/2018
11. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes
  Beschlussvorlage - 7/2018
12. bauliche Entwicklung in der Gemeinde Loose
  Beschlussvorlage - 2/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 11 "Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes" im öffentlichen Teil und TOP 14 "Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Gemeinde zwecks Erschließung eines Neubaugebietes" im nicht öffentlichen Teil zu erweitern.

Gemeindevertreter Petersen regt an, die Friedhofsangelegenheit zunächst im Finanzausschuss zu behandeln, da der Beschluss zu Mehrausgaben führt, und ein Deckungsvorschlag nicht vorliegt. Die Gemeindevertretung beschließt mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, die Angelegenheit ohne vorherige Beratung im Finanzausschuss direkt in dieser Sitzung zu behandeln.

Der Bürgermeister beantragt ferner, die Tagesordnungspunkte 13 und 14 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Frau Daniela Dittmann-Valerio

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es wird darauf hingewiesen, dass der Fußweg hinter Ströhhaus zugewachsen ist. Der Bürgermeister erklärt, dass die betreffende Koppel verpachtet ist. Hier müsste der Eigentümer angeschrieben werden.

Auf Nachfrage, was mit den Hackschnitzeln der entfernten Bäume und Büsche geschieht, erklärt der Bürgermeister, dass diese von einer Privatperson verbrannt werden. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Hier liegt eine Beschwerde von Herrn Rolf Kühl vor, der um Wiederherstellung des Bolzplatzes gemäß Beschluss des Sportausschusses vom 11.12.2004 bittet. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass der Sportplatz im vergangenen Jahr saniert wurde. Im Frühjahr wird das Tor wieder korrekt aufgestellt.

Frau Stender weist auf eine Beschwerde hin, die sie per Mail an den Bürgermeister gesendet hat. Dieser hat sie jedoch nie erhalten. Es geht dabei um die Verkehrssicherheit an der K 58 im Bereich des Hauses An der Au 80. Die Beschwerde ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. 
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Gemeinde bereits mehrfach einen Radweg an der K 58 beantragt hat. Eventuell könnte hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung helfen. Die Angelegenheit soll im nächsten Bauausschuss diskutiert werden. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Engel fragt im Auftrag von Herrn Blender an, wann der Hydrant von dessen Grundstück entfernt wird. Der Bürgermeister erklärt, dass der WBV entsprechend beauftragt ist und die Arbeiten bei offenem Wetter ausführen wird.

Gemeindevertreter Engel fragt im Auftrag von Herrn Blender an, warum dessen Flächen hinter dem Stall im Rahmen der Potentialflächenanalyse nicht als Bauland angesehen wurden. Der Bürgermeister erklärt, dass der beauftragte Planer diese nicht als Bauland angesehen hat.

Gemeindevertreter Engel spricht den Tannenbaumverkauf an. Der Bürgermeister erklärt, dass der Tannenbaumverkauf in diesem Jahr von der Gemeinde für die Gemeinde durchgeführt wird. Dieses ist auch entsprechend im Veranstaltungskalender vermerkt.

Gemeindevertreter Engel verweist darauf, dass Manfred Peters bereits 2015 einen Antrag an die Gemeinde bezüglich der Baulandausweisung seiner Flächen gestellt hat. Dieser ist jedoch nie berücksichtigt worden. Die Verwaltung wird gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.

Gemeindevertreter Engel erklärt, dass der Weg vom Mühlenweg zu seinem Grundstück in einem sehr schlechten Zustand ist. Der Bauausschuss soll sich in seiner nächsten Sitzung damit beschäftigen.

Gemeindevertreter Engel erklärt, dass im Mühlenweg 2 Parkverbotsschilder entfallen könnten. Ursprünglich waren diese wohl wegen des landwirtschaftlichen Verkehrs aufgestellt worden. Auch mit dieser Angelegenheit soll sich der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung beschäftigen. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Loose sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 5/2018
Die Freiwillige Feuerwehr Loose hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 27.01.2018 Herrn Lothar Jöns zum Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.  

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Lothar Jöns zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Loose zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Lothar Jöns zum Gemeindewehrführer vor. 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Lothar Jöns

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Loose zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.       

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Loose wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vorschlag für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Beschlussvorlage - 1/2018
Im Jahr 2018 steht die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an. Gegenüber den vorherigen Geschäftsjahren hat sich das Verfahren zur Wahl der Schöffen nicht geändert. Die Präsidentin des Landgerichts Kiel hat gemäß § 36 Absatz 4 Gerichtsverfassungsgesetz bestimmt, dass aus der Gemeinde Loose eine Person vorzuschlagen ist.

Die Vorschlagsliste wird von der Gemeindevertretung aufgestellt. Für die Aufnahme in die Liste ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Zahl der anwesenden, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Soweit sich Personen selbst bewerben, kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle ihrer Wahl das Amt annehmen. Wenn die Bewerber aber von Dritten vorgeschlagen werden, sollte die Annahme des Amtes im Vorhinein erklärt werden.

Herr Erich Leupold hat sich erneut darum beworben, in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden.
 

Beschluss:
Als Schöffe/Schöffin für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird Herr Erich Leupold vorgeschlagen. 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Erich Leupold

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes
Beschlussvorlage - 7/2018
Nach mehrjährigen Verhandlungen mit der Kirchengemeinde zeichnet sich offensichtlich eine erfolgsversprechende Lösungsmöglichkeit des Defizitproblems des kirchlichen Friedhofsgebührenhaushaltes ab.

Das seit 2011 aufgelaufene Defizit beträgt Ende 2017 etwas mehr als 90.000,00 €, nachdem das Jahr 2017 mit einem Defizit von ca. 16.000,00 € abgeschlossen hat, welches in dieser Höhe jedoch deutlich überdurchschnittlich ist und von der Kirche künftig auch in dieser Höhe nicht erwartet wird.

Die Kirchengemeinde hat sich bereit erklärt, sich als Ausgleich für die Tätigkeiten des Friedhofsmitarbeiters im Bereich der Geländepflege im Umfeld der Kirche mit 5.000,00 € pro Kalenderjahr und mit 50% am bisher aufgelaufenen Defizit von ca. 90.000,00 € zu beteiligen, wobei sie die vorhandene Rücklage in Höhe von ca. 16.000,00 € hierfür mitverwenden kann.

Vorgeschlagen wird der Gemeindevertretung daher, den Friedhofsbetrieb der Kirchengemeinde Rieseby in den kommenden 5 Jahren 2018 bis 2022 mit jährlich 2.400,00 € (24% des kommunalen Zuschusses nach Einwohnerverhältnis zu Rieseby) zu bezuschussen. Gemeinsam mit einem angenommenen Zuschuss der Gemeinde Rieseby in Höhe von 7.600,00 € (76%) würde sich ein jährlicher kommunaler Gesamtzuschuss in Höhe von 10.000,00 € errechnen, so dass sich unter Berücksichtigung der kirchlichen Beteiligung kein Defizit mehr ergeben dürfte. Ferner sollte die Gemeinde bereit sein, sich an einem gemeinsamen kommunalen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Ende 2017 aufgelaufenen Defizits zu beteiligen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Kirchengemeinde den Friedhofsgebührenhaushalt der Vergangenheit in gleicher Größenordnung bezuschusst, wobei die Kirchengemeinde die vorhandene Rücklage hierfür verwenden kann. Eine vertragliche oder sonstige Vereinbarung neben dieser Zuschussgewährung wird von der Gemeinde ausdrücklich nicht gewünscht. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Friedhofsbetrieb der Kirchengemeinde Rieseby, unter Voraussetzung der Aufhebung des Beschlusses des Kirchengemeinderates Rieseby, den Friedhofsbetrieb zum 31.12.2018 zu schließen, in den kommenden 5 Jahren 2018 bis 2022, vorbehaltlich einer jährlichen Einlage von 5.000,00 € der Kirchengemeinde Rieseby und einer jährlichen Mindesteinlage von 7.600,00 € der politischen Gemeinde Rieseby, mit jährlich 2.400,00 € zu bezuschussen. Ferner ist die Gemeinde bereit, das bis Ende 2017 aufgelaufene Defizit mit 12% zu bezuschussen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das verbleibende Defizit von der Gemeinde Rieseby und der Kirchengemeinde Rieseby ausgeglichen wird, wobei die Kirchengemeinde die vorhandene Rücklage für ihren Anteil verwenden kann. Sollte darüber hinaus ein Defizit in einem Haushaltsjahr anfallen, wird der Wirtschaftlichkeitsbericht/Jahresabschluss zum Friedhofsbetrieb durch das Friedhofskuratorium an die Finanzausschüsse der politischen Gemeinden Rieseby und Loose übermittelt, welche ggf. eine Beschlussempfehlung zur Übernahme eines Friedhofsdefizites an die Gemeindevertretungen fast. Die endgültige Entscheidung zur Übernahme einer Defizitbeteiligung verbleibt bei den jeweiligen Gemeindevertretungen.
Eine vertragliche oder sonstige Vereinbarung neben dieser vorgenannten Beschlussfassung wird durch die Gemeinde nicht erfolgen.
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.09.2016 (Vorlage 24/2016) wird aufgehoben. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. bauliche Entwicklung in der Gemeinde Loose
Beschlussvorlage - 2/2018
Die Gemeinde Loose bemüht sich seit vielen Jahren um die Ausweisung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet. Bisher wurde im Wesentlichen eine Nachverdichtung im Innenbereich vorgenommen bzw. durch die Errichtung von Ersatzbauten neuer Wohnraum geschaffen. Im Jahr 2017 wurde im Rahmen einer Innenentwicklungssatzung die Möglichkeit zur Errichtung von vier Wohnhäusern geschaffen. Aktuell besteht aufgrund von anhaltend niedrigen Zinsen und des tatsächlichen Bedarfs eine weitere Nachfrage nach Wohnraum.

Aus der durchgeführten Potentialflächenanalyse der Gemeinde Loose ergeben sich verschiedene Flächen, die für eine bauliche Entwicklung geeignet wären. Insgesamt wurden acht Flächen bewertet. Viele dieser Flächen wurden bereits in der Vergangenheit durch die Gemeinde untersucht und auf eine Bebauung hin geprüft. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass viele Flächen tatsächlich nicht zur Verfügung stehen, die Kaufpreisvorstellungen viel zu hoch sind (teilw. doppelte Marktwert) oder andere Gründe entgegenstehen.

Ein Eigentümer ist nun an die Gemeinde Loose herangetreten und hat seine Grundstücke der Gemeinde zum Kauf angeboten. Diese wurden im Rahmen der Potentialflächenanalyse (Fläche Nr. 2) mit bewertet und für bis zu 20 Grundstücke als bebaubar eingestuft. In der Bewertung wurde bisher belastend die Frage der Erschließung, der Denkmalschutz und die Nähe zum Verbandsgewässer bewertet.
Die Problematik der Erschließung kann insoweit ausgeräumt werden, dass auch Teile des Grundstücks "An der Au 14/16" zum Kauf angeboten wurden. Die dortigen baulichen Anlagen können beseitigt werden, so dass eine ausreichend breite Erschließung hergestellt werden kann. Die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung ist grundsätzlich möglich, da im unmittelbaren Nahebereich die Schmutzwasserdruckrohrleitung und ein bereits vorhandenes Regenrückhaltebecken existiert.
Die ggf. vorhandenen archäologischen Denkmale gilt es näher zu untersuchen und die Vereinbarkeit mit der geplanten Bebauung zu prüfen.

Betrachtet man den nachfolgend näher beschriebenen Wohnungsbauentwicklungsrahmen der Gemeinde Loose, müsste die Erschließung in zwei Bauabschnitten erfolgen.

Auf Grundlage der Potentialflächenanalyse vom 01.11.2017 stellen sich die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Loose bis zum Jahr 2025 derzeit wie folgt dar:
Wohnungsbestand am 01.01.2010 299 WE
Nach LEP 2010 von 2010 bis 2025 anzusetzen (10 %)                                                                                                                                                    30 WE
In den Jahren 2010 bis 2016 bereits errichtet                                                                                                                                                     16 WE
über die Innenbereichssatzung verfügbar bzw. in Bau                                                                                                                                                   4 WE
abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich                                                                                                                                                   2 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2025 8 WE

Zur weiteren Verwirklichung eines Neubaugebietes wird durch die Verwaltung folgende Vorgehensweise empfohlen:
  • Erstellung eines Bebauungskonzeptes für die betroffenen Flächen.
  • Abstimmung dieses Konzeptes mit den zuständigen Fachbehörden (Kreis RD-ECK, Innenministerium, Archäologisches Landesamt).
  • Durchführung von Baugrunduntersuchungen.
  • Parallel hierzu Vorbereitung der rechtlichen Schritte zur Sicherung des Grundstücks.
  • Prüfung einer Arrondierung der Fläche in nordwestliche Richtung.
  • Vorbereitung der gewonnenen Erkenntnisse für die nächsten Sitzungen zur abschließenden Entscheidung und ggf. Beratung über die notwendige Bauleitplanung.

Sofern eine Realisierung möglich erscheint, wird die Gemeinde Loose die Erschließung und Vermarktung in Eigenregie umsetzen. So kann die Vergabe und der Zeitraum selbst bestimmt werden.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Bebaubarkeit der angebotenen Flächen (Potentialflächenanalyse Fläche Nr. 2) prüfen zu lassen. Hierzu sind die im Sachverhalt beschriebenen Schritte umzusetzen. Die für die Erstellung eines Bebauungskonzeptes und die Baugrunduntersuchung anfallenden Kosten werden anerkannt. Das Planungsbüro Springer, Busdorf, soll weitere Vorprüfungen für eine Bebaubarkeit vornehmen.

Sofern eine Bebaubarkeit möglich ist, sollen die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen vorbereitet und im Rahmen der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Ziel der Planung soll die Schaffung von Wohnraum sein.

Sollte die Bebaubarkeit der Potentialflächenanalyse Fläche Nr. 2 nicht gegeben sein, soll die Potentialflächenanalyse Fläche Nr. 5 geprüft werden. Hierzu sind die im Sachverhalt beschriebenen Schritte umzusetzen. Die für die Erstellung eines Bebauungskonzeptes und die Baugrunduntersuchung anfallenden Kosten werden anerkannt.

Sofern eine Bebaubarkeit möglich ist, sollen die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen vorbereitet und im Rahmen der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Ziel der Planung soll die Schaffung von Wohnraum sein.    
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Manfred Peters

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. 


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister