N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 10.12.2018.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Ulrich Barske
2. stellv. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Stefan Nielsen
Gemeindevertreter Manfred Peters
Gemeindevertreter Patrick Saggau
1. stellv. Bürgermeisterin Barbara Schöne

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Kai Petersen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 45/2018
9. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 46/2018
10. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 37/2018
11. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 30/2018
12. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges"
  Beschlussvorlage - 38/2018
13. Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 40/2018
14. Treppenanlage im Zugangsbereich der Bürgerbegegnungsstätte
  Beschlussvorlage - 42/2018
15. Wegeschäden im Bereich Osterhof
  Beschlussvorlage - 43/2018
16. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
16.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 32/2018
16.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 33/2018
16.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 34/2018
16.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 35/2018
17. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 36/2018
18. Wege- und Knickunterhaltungsmaßnahmen im Kasmarker Weg (Teilstück zur K 58)
  Beschlussvorlage - 44/2018
19. Antrag der Wählervereinigung Loose auf Aufbau einer offiziellen Homepage der Gemeinde Loose
  Beschlussvorlage - 47/2018
20. Antrag der Wählervereinigung Loose auf Errichtung einer Mitfahrbank
  Beschlussvorlage - 48/2018
21. Einzäunung des Kläranlagengeländes und des Feuerlöschteiches
  Beschlussvorlage - 49/2018
22. 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 50/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
25. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 23-24 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Heylmann für die stetige Pflege des Ehrenmals und überreicht ihr ein Geschenk der Gemeinde.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Frau Stender weist darauf hin, dass die Bekanntmachung der Gemeindevertretersitzung am Montag erst im Newsletter am Freitag erschienen ist. Diese Zeitspanne ist sehr knapp. Durch Herrn Peters wird hierzu erläutert, dass für das Erscheinen des Amtsblattes gewisse Zeitabstände gelten, die sich aus den durchzuführenden Veröffentlichungen ergeben.

Frau Stender spricht noch einmal den Wunsch nach einer Geschwindigkeitsreduzierung an und erklärt, dass sie als "Antragstellerin" eine Absage vom Kreis erhalten hat. Sie regt an, dass die Gemeinde als Antragsteller auftritt und den Antrag mit weiteren Argumenten wiederholt. Die Frage, warum sie als Antragstellerin geführt wird, und die Gemeinde noch keine Kenntnis von der Ablehnung hat, kann im Rahmen der Sitzung nicht geklärt werden. Es herrscht Einigkeit, dass der Antrag noch einmal im Namen der Gemeinde wiederholt werden soll.

ab hier anwesend: Herr Patrick Saggau

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Beratungspunkte des Bauausschusses und des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Zum Bericht merkt Gemeindevertreter Engel an, dass es bei Nässe problematisch sein wird, den Sportplatz als Parkplatz für den Lauf zwischen den Meeren bereitzustellen. Es sollte für diesen Fall eine Alternative gesucht werden.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

ab hier anwesend: Herr Ulrich Barske

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Schöne fragt nach, ob im Oktober eine Sitzung des Sozialausschusses stattgefunden hat. Die Personalangelegenheit unter TOP 23 der Tagesordnung hätte dort besprochen werden können. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass für diesen Tagesordnungspunkt der Finanzausschuss zuständig war und auch entsprechend beraten hat.

Gemeindevertreter Nielsen gibt bekannt, dass die Familie Reinhardt ihr Kind im Kindergarten angemeldet hat. Dort soll die Aussage getroffen worden sein, dass vor Sommer keine Zu- oder Absage erteilt wird. Da dieses jetzt viel zu spät ist, soll das Kind nun eine andere Einrichtung besuchen. Der Bürgermeister wird den Sachverhalt prüfen.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 45/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgabe des Verwaltungshaushaltes um 8.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.358.600,- € auf 1.366.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 36.100,- € vermindert und damit gegenüber bisher 114.300,- € auf nunmehr 78.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.            

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 46/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.     

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.373.000 €
in der Ausgabe auf
1.373.000 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
586.400 €
in der Ausgabe auf
586.400 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
470.000,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
343.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
5,58 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.         

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 37/2018
Als Grundlage für die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (kurz BGS) dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27.09.2018 beschlossen und durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 25.10.2018 genehmigt wurde.
Damit zum 01.01.2019 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die den Voraussetzungen der Abwasserbeseitigungssatzung entspricht , wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile und führt zu keiner Schlechterstellung von Abgabepflichtigen.

Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserver-sickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass eine Senkung der Schmutzwasserzusatzgebühr von bisher 3,20 € auf 2,09 €/m³ und der Niederschlagswassergebühr von bisher 0,30 € auf 0,19 €/m² möglich ist (siehe anliegende Gebührenkalkulation). Die Sätze für die Schmutzwassergrundgebühr bleiben unverändert (siehe § 24).         

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 12.11.2018 beschlossen.                  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 30/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich.


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges"
Beschlussvorlage - 38/2018
Die Gemeinde Loose hat am 16.06.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges" gefasst. Bezüglich der Bauleitplanung haben diverse Abstimmungsgespräche stattgefunden, in denen unterschiedliche Probleme, welche mit der Planung in Verbindung stehen diskutiert worden. Die Planung sollte auf Wunsch der Gemeinde zunächst zurück gestellt werden. Nunmehr möchte die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss aufheben.

Beschluss:
Die Gemeinde hebt den Aufstellungsbeschluss vom 16.06.2014 über den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges" hiermit auf. Eine Bekanntgabe hierüber entfällt, da der Beschluss vom 16.06.2014 bisher noch nicht bekannt gemacht worden ist. Die Nummer 2 ist für künftige Bauleitplanverfahren wieder freigegeben.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 40/2018
Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2018 für mehr Artenvielfalt durch Blühwiesen geworben. Durch zur Verfügung gestellte Landesmittel sollen Landwirte, Kommunen und Unternehmen kostenlos blütenreiches Saatgut zur Aussaat auf ihren Acker- bzw. Freiflächen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, über das ganze Land verteilt möglichst viele Blühflächen entstehen zu lassen. Diese können bis in den Spätsommer hinein Nahrung und Rückzugsräume für Insekten und auch Feldvögel bieten.

Die Initiative wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert und umgesetzt. Der DVL steht für Fragen zur Verfügung, übernimmt die Beratung von interessierten Landwirten, Kommunen und Unternehmen und betreut die Anlage von Blühflächen. Ansprechpartnerin dort ist Wiebke Schoenberg (0431/649 973 30, w.schoenberg@lpv.de). Landwirte und Kommunen, die sich an der Initiative beteiligen möchten, konnten sich bis spätestens zum 1. April 2018 beim DVL melden. Die Voraussetzung für den Erhalt von Saatgut ist der Nachweis über Nutzungsrechte an einer Fläche von mindestens 1.000 m². Nach Rücksprache mit Frau Schoenberg wird das Projekt voraussichtlich auch für 2019 neu angeboten. Kommunen, die sich bisher nicht um Saatgut beworben haben, können dies bis Anfang 2019 realisieren.

Ziel ist die Aussaat von mehrjährigem Saatgut. Mit der Anlegung einer Wiese ist verbunden, dass diese für die Aussaat vorbereitet wird. Hierzu ist in der Regel mindestens das Fräsen der Grasnarbe (bei Wiesen) notwendig. Die Blühwiesen müssen dann zweimal im Jahr gemäht werden, das Mahdgut ist abzufahren. Alle Flächen werden vorab auf ihre Tauglichkeit in Augenschein genommen.

In der Gemeinde gibt es Überlegungen, ebenfalls Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Ziel der Beratung soll sein, ob und welche Flächen hierfür vorgesehen werden können.      
Gemeindevertreter Engel bezweifelt den Sinn, die anzusähende Wiese zweimal im Jahr zu mähen. er plädiert dafür, lieber eigenes Saatgut zu erwerben und dann keine Auflagen erfüllen zu müssen. Frau Stender erklärt den Sinn des zweimaligen Mähens mit der Förderung der Entwicklung der Wiese. Herr Herda regt an, Herrn Max Harder aus Kosel als Fachmann für weitere Beratungen einzuladen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Gemeindegebiet insektenfreundliche Flächen anzulegen. Diese Flächen werden noch definiert. Weitere Beratungen sollen im Bauausschuss stattfinden.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Treppenanlage im Zugangsbereich der Bürgerbegegnungsstätte
Beschlussvorlage - 42/2018
Die Treppenanlage im Zugangsbereich der Bürgerbegegnungsstätte birgt an Regentagen oder im Winter bei Eis und Schnee ein erhöhtes Unfallrisiko. Es ist nunmehr angedacht, einen rutschfesten Belag auf der vorhandenen Podest- und Treppenfläche zu verlegen, um ein Unfallrisiko zu minimieren. Als zusätzliche Sicherung soll für die älteren Bürgerinnen und Bürger ein weiterer Handlauf angebracht werden, der ein beidhändiges Benutzen der Treppe ermöglichen soll. Insgesamt ist mit Kosten in Höhe von ca. 3500 € zu rechnen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 3500 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Wegeschäden im Bereich Osterhof
Beschlussvorlage - 43/2018
Auf einem gemeindlichen, gepflasterten Gehwegabschnitt im Bereich Osterhof haben sich starke Sackungen in der Pflasterfläche gebildet, die einer Sanierung bedürfen. Bedingt sind diese Sackungen unter anderem durch die den Gehweg begrenzenden Rasenbordsteine, die keine Betonrückenstütze besitzen und somit keinen seitlichen Halt gewährleisten können. Um den Wegeabschnitt fachgerecht sanieren zu können, sind finanzielle Mittel in Höhe von ca. 4000 € erforderlich. Das vorhandene Material kann weitestgehend wiederverwendet werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den zuvor beschriebenen Gehwegabschnitt zu sanieren und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 4000 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 16.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 32/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Zusätzlich schließt sich die Gemeinde Loose der Stellungnahme der Gemeinde Waabs an.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 33/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Zusätzlich schließt sich die Gemeinde Loose der Stellungnahme der Gemeinde Waabs an.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 34/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Zusätzlich schließt sich die Gemeinde Loose der Stellungnahme der Gemeinde Waabs an.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 35/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.

Hinsichtlich der Abgrenzung der Vorrangfläche PR2_RDE_012 wird darauf hingewiesen, dass diese den Abstand von 1.000 m zur Ortslage Loose unterschreitet. Wissentlich dessen, dass dort bereits Windkraftanlagen im Bestand sind, heißt dies nicht, dass der Schutzanspruch der Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der Ortslage damit verringert werden kann. Nach der derzeitigen Planung wären auch künftig Ersatzanlagen innerhalb eines Abstandes von unter 1.000 m zur Ortslage rechtlich zulässig. Dies wird nicht akzeptiert. Es ist die Anpassung der Fläche dahingehend vorzunehmen, dass der Mindestabstand von 1.000 m zur Ortslage eingehalten wird. Für den Fall, dass die vorhandenen Anlagen abgängig sein sollten, dürfen neue Anlagen nur errichtet werden, wenn Sie den Mindestabstand von 1.000 m einhalten.

Nach Ansicht der Gemeinde liegt nur ein Freihaltekorridor von 56 Grad vor. Die Landesplanung wird aufgefordert zu prüfen, ob nicht eine unzulässige Umzingelung von Vorranggebieten vorliegt. Zusätzlich schließt sich die Gemeinde Loose der Stellungnahme der Gemeinde Waabs an.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 36/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.  

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Wege- und Knickunterhaltungsmaßnahmen im Kasmarker Weg (Teilstück zur K 58)
Beschlussvorlage - 44/2018
An einem Teilstück des Kasmarker Weges zur K 58 in Loose sind Wege- und Knickunterhaltungsmaßnahmen notwendig geworden. Hierzu wurden bereits im Vorfeld Angebote zur Umsetzung der Maßnahme eingeholt. Die erforderlichen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2500 €. Nachdem der Knick aufgeputzt wurde, sind folgende Arbeiten an der Wegestrecke vorgesehen:
  • Humosen Oberboden der Bankette mit dem Radlader abschieben
  • Wegebau in vier Arbeitsschritten:
    1. Weg aufreißen, ca, 2,5 m Breite
    2. ca. 10 cm fräsen / zerkleinern der Verschleißschicht
    3. Dachprofil mit ca. 3% Gefälle erstellen
    4. Rückverfestigung mit Dreifachplattenverdichter

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 2500 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Antrag der Wählervereinigung Loose auf Aufbau einer offiziellen Homepage der Gemeinde Loose
Beschlussvorlage - 47/2018
Im Rahmen zweier Workshops wurde eine offizielle Homepage als bestmögliches Kommunikationstool für die Informationsverbreitung von Veranstaltungen in Loose, Wissenswertes über Loose, z.B. sein Gewerbe, seine Gemeindevertretung und seine Geschichte, ausgewählt. Die Homepage soll vorerst kostenfrei auf einem Server laufen. Sollten Kosten in Verbindung mit der Homepage anfallen, ist geplant, diese Kosten durch Werbeeinnahmen auszugleichen. Aktuell haben 5-6 Personen aus dem Workshop sich bereit erklärt, die Homepage aufzubauen. Fachleute für Webdesign und IT-Themen sind in der Gruppe vorhanden, womit auf externe Unterstützung verzichtet werden kann.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den Sozialausschuss verwiesen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 20. Antrag der Wählervereinigung Loose auf Errichtung einer Mitfahrbank
Beschlussvorlage - 48/2018
Durch eine Mitfahrbank soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Bürgern und Bürgerinnen aus Loose eine Alternative zu den öffentlichen Verkehrsbetrieben zu geben. Zusätzlich sollen dann in den nächsten 6 Monaten mit den umliegenden Gemeinden (z.B. Rieseby, Barkelsby, Waabs und Damp) und den Städten Eckernförde und Kappeln Gespräche geführt werden, mit dem Ziel, ebenfalls entsprechende Mitfahrbänke aufzustellen. Mittelfristiges Ziel sollte sein, in Schwansen flächendeckend entsprechende Mitfahrbänke aufzustellen und langfristig eine Verbindung zu Angeln herzustellen. Dort ist die Mitfahrbank eine Initiative des Vereins BobenOp – Klima & Energiewende e.V., deren Konzept man übernehmen kann. Kosten für die Beschaffung über den Verein BobenOp – Klima & Energiewende e.V. liegen bei 895,00 € (inkl. MwSt). Über die einheitliche Ausführung und Gestaltung entstehen ein Wiedererkennungswert und eine Steigerung der Akzeptanz der Mitfahrbank.
Auf Nachfrage erklärt Gemeindevertreter Nielsen, dass die Aufstellung der Bank in Loosau erfolgen sollte. Im Rahmen der Diskussion werden folgende Aspekte angesprochen:
  • Versicherungsfragen
  • Bedarf für eine Mitfahrerbank
  • Alternativen wie z. B. Taxigutscheine

Letztendlich herrscht Einigkeit, dass eine Bedarfsermittlung durch Umfragen in Vereinen und Verbänden durch die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter durchgeführt werden sollte.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 21. Einzäunung des Kläranlagengeländes und des Feuerlöschteiches
Beschlussvorlage - 49/2018

Die vor kurzem stattgefundene Sicherheitsbegehung der gemeindlichen Liegenschaften zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit hat u.a. auch ergeben, dass offenbar wurde, dass die Einzäunungen der Kläranlage und des Feuerlöschteiches unzureichend sind. Dieses Ergebnis wurde protokolliert. Eine Einzäunung soll nach den Vorgaben der Unfall- und Haftpflichtversicherungsträger nicht übersteigbar sein. Das wird in Abhängigkeit von den Umständen ab einer Höhe von rund 1,60 m bis 1,80 m unterstellt. Im Zweifel sind Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten.

Um den Mangel an der Einzäunung der Kläranlage und des Feuerlöschteiches abzustellen, schlägt der Bürgermeister eine komplette Erneuerung mit einem stabilen, feuerverzinkten Doppelstabmattenzaun 8/6/8 mm vor. Er schlägt ferner vor, 1,63 m hohe Zaunelemente zu beschaffen und mit einem Bodenfreistand von ca. 15 cm an Pfählen, passend zum System, zu befestigen. Für die erforderliche Menge an Material wurde eine Preisanfrage bei drei Lieferanten durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Summe von rund 13.500 €. Die Montage empfiehlt der Bürgermeister durch den Bauhof ausführen zu lassen. Für die Montage mögen weitere 1.500 € Materialkosten veranschlagt, so dass Gesamtkosten von rund 15.000 € zu erwarten sind.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Einzäunungen vorzunehmen und das Material zu beschaffen. Die Kosten werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Vermögenshaushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 22. 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 50/2018

In § 2 Absatz 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Loose ist festgelegt, dass die Gemeindevertreter nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, der gemeindlichen Ausschüsse, in die sie gewählt oder entsandt sind, sowie der Fraktionen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 50% des Höchstsatzes der Verordnung erhalten.

Das Sitzungsgeld soll nunmehr auf 65% angehoben werden.

Die Vertreter erhalten 25% des Höchstsatzes. Dieser soll nunmehr auf 33 % angehoben werden.

Gemäß Absatz 2 erhalten die bürgerlichen Mitglieder 50% des Höchstsatzes. Dieser soll nunmehr auf 65 % angehoben werden.


Beschluss:
Die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 25. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister