Sitzungsort: | in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreter Ulrich Barske |
2. stellv. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter Mike Gollan |
Gemeindevertreterin Bettina Lassen |
Gemeindevertreter Manfred Peters |
Gemeindevertreter Kai Petersen |
1. stellv. Bürgermeisterin Barbara Schöne |
Gemeindevertreter Stefan Nielsen (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Patrick Saggau (entschuldigt ) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Information Kalte Nahwärme |
9. | Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "An der Kolholmer Au" für das Gebiet westlich der Straße Aukamp und östlich Kolholmer Au Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 11/2019 | |
10. | 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 13/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 11 nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Herr Langusch bemängelt, dass bei der 70 Jahr Feier des VfL Loose nur wenige Gemeindevertreter anwesend waren.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Engel spricht die Vermietung der BBS am 22.05. an. Die Mieter haben die Halle teilweise mit genutzt. Der Bürgermeister erklärt, dass ihm der Vorfall bekannt war. In der Halle haben der Getränkeausschank und die Musik stattgefunden Gemeindevertreter Engel möchte aufgrund einer Äußerung des Bürgermeisters gegenüber Gemeindevertreter Nielsen einmal klarstellen, dass jeder Gemeindevertreter das Recht hat, sich auf dem Amt zu informieren. Gemeindevertreter Engel regt die Errichtung eines Liftes für Rollstuhlfahrer an der Treppe zur BBS an. Der Bürgermeister erklärt, dass für ein Teilstück neben der Treppe eine entsprechende Grunddienstbarkeit eingetragen ist. Bereits in der Vergangenheit wurde über die Errichtung eines Liftes diskutiert. Allerdings müsste dann auch das Dach verlängert werden. Zu dieser Thematik sollen weitere Beratungen im Bauausschuss erfolgen.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Information Kalte Nahwärme |
Der Bürgermeister erklärt, dass die Grundstücksbewerber zu einer Informationsveranstaltung mit den Stadtwerken Schleswig zum Thema Kalte Nahwärme eingeladen werden sollen. Nach kurzer Diskussion über die weitere Verfahrensweise herrscht Einigkeit, dass auf der Informationsveranstaltung ein Meinungsbild der Bewerber zu dieser Thematik abgefragt werden soll. Danach wird die Gemeindevertretung abschließend über das Projekt entscheiden.
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zu TOP 9. | Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "An der Kolholmer Au" für das Gebiet westlich der Straße Aukamp und östlich Kolholmer Au Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 11/2019 Die Gemeindevertretung Loose hat am 21.03.2019 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen. Zwischenzeitlich haben mit Vertretern der Gemeinde, der Verwaltung und der Planungsbüros Abstimmungsgespräche stattgefunden. Der nächste Schritt ist nun über die Entwurfs- und Auslegungsfassung zu beraten und abzustimmen.
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Beschluss: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Loose für das Gebiet "An der Koseler Au" für das Gebiet westlich der Straße Aukamp und östlich Koseler Au und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Allgemeine Änderungen: Der Name des Bebauungsplanes wird in "An der Kolholmer Au" geändert. In der Planzeichnung (Teil A) wird Folgendes geändert: Teilung der Grundstücke 11, 12 und 13 in jeweils 2 einzelne Baugrundstücke, Ergänzung einer zusätzlichen Stichstraße (als Privatweg) im Nordosten zur Erschließung der durch die Teilung der o.g. Grundstücke erhaltenen neuen Baugrundstücke, im Zufahrtsbereich zur neuen Stichstraße werden die hier zuvor geplanten Parkplätze nach Westen verschoben, und ein Müllsammelplatz wird eingerichtet, die neuen Grundstücke bekommen Baugrenzen, die Baugrenzen der Teile aus 11 und 13 sollen verbunden werden, um hier die Option für seniorengerechtes Bauen zu schaffen, die GRZ für die geteilten Grundstücke 11, 12 und 13 wird jeweils auf 0,25 festgesetzt, für alle Baufelder, in denen max. 1 Vollgeschoss zulässig ist, werden Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt. Im Text (Teil B) wird Folgendes geändert: Punkt 2.3 wird ergänzt: Für das Grundstück [neue Nummer für Teile aus 11 und 13] sind max. 6 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig. Punkt 6, Satz 2 wird gestrichen. Die Begründung wird entsprechend der o.g. Änderungen angepasst. In der Begründung wird zudem auf Seite 4 für den Satz "Da die übrigen untersuchten Flächen derzeit nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen [...]" die Ergänzung hinzugefügt, "bzw. sich hierfür zwischenzeitlich andere Hinderungsgründe ergeben haben". In der Begründung wird außerdem erläutert, dass für seniorengerechtes Wohnen zwei Optionen geschaffen werden (Grundstück 1 und das neue Grundstück durch Teilung der Grundstücke 11 und 13). Sollte das seniorengerechte Wohnen nicht auf Grundstück 1 stattfinden, wird hier die Option für ein Mehrfamilienhaus (mit bis zu 6 Wohneinheiten) ermöglicht, das die Gemeinde gerne an diesem Standort schaffen möchte. Sollte das durch Teilung (11 und 13) entstandene Grundstück nicht mit seniorengerechtem Wohnen bebaut werden, sollen hier wie im übrigen Plangebiet Einfamilienhäuser entstehen können. Zusätzlich wird mit dem Büro Hauck die Option geprüft, ob das Grundstück 1 in Richtung Norden (zum Regenrückhaltebecken hin) erweitert werden kann. Sollte dies möglich sein, wird das Grundstück und die Baugrenze entsprechend vergrößert, die Fläche für das RRB und ggf. die öff. Parkplätze entsprechend verkleinert. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten |
Beschlussvorlage - 13/2019 Die Satzung des gemeindlichen Kindergartens muss erneut überarbeitet werden, da die Schließzeiten in den Osterferien bisher nicht in der Satzung genannt wurden. Weiterhin wurden die datenschutzrechtlichen Regelungen in § 12 der Satzung angepasst. Dem Beirat wurde die Vorlage rechtzeitig zur Verfügung gestellt, sodass eine Stellungnahme spätestens zur GV vorliegen sollte.
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Beschluss: Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten wird mit folgenden Änderungen beschlossen: "Innerhalb der Schulferien kann die Gemeinde Loose den Betrieb des Kindergartens einstellen." Der Bürgermeister wird die Satzung ausfertigen und bekannt machen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Godber Peters | Gerhard Feige |
Protokollführer | Bürgermeister |