N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 10.12.2009.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte, Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Hauke Harrs
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast
Gemeindevertreterin Anke Walther

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 29.09.2009
8. Allgemeine soziale Arbeit (ASA) in der Kirchengemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 24/2009
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
  Beschlussvorlage - 25/2009
10. Erlass Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 27/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:

Tagesordnungspunkt 10 wird vorgezogen und als Tagesordnungspunkt 8 behandelt. Die übrige Reihenfolge verschiebt sich entsprechend. Es wird im nichtöffentlichen Teil ein Tagesordnungspunkt 11 „Grundstücksangelegenheit“ eingefügt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Von Frau Erich wird auf Probleme mit dem Gehweg in der Ehlerskoppel hingewiesen. Dort senken sich Steine ab. Der Bürgermeister wird den Gemeindearbeiter mit der Reparatur beauftragen.

Frau Erich weist darauf hin, dass der neue Geschirrspüler in der Gemeindefreizeitstätte nicht ausreicht, wenn der Raum für private Feste vermietet wird. Die Durchlaufzeiten für das Geschirr in der Maschine sind zu lang. Die Gemeindevertretung wird sich noch einmal mit dem Thema beschäftigen.

Herr Blender spricht noch einmal den durchgeführten Tannenbaumverkauf an und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden. Er bedankt sich auch für die gespendete Spüle. Im Gegenzug überreicht er dem Bürgermeister einen Scheck mit dem Erlös der Veranstaltung in Höhe von 876,- €.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Ergänzend weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Versicherung eine Zahlung von 5.375,80 € als Ausgleich für den Wasserschaden in der BBS geleistet hat.

Zusätzlich entschuldigt sich der Bürgermeister bei Herrn Settgast dafür, dass er sich ihm gegenüber einmal in der Wortwahl vergriffen hat. Herr Settgast nimmt diese Entschuldigung an.

Ferner berichtet der Bürgermeister darüber, dass die Gemeinde Holzdorf beschlossen hat, mit ihren Nachbarn Gespräche über eine mögliche Fusion zu führen. Die Gemeinde wird sich im nächsten Jahr mit dieser Thematik beschäftigen.



zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Gussinat spricht den Bericht der Spielplatzbegehung mit dem Sicherheitsbeauftragten an und weist darauf hin, dass die Mängel noch beseitigt werden müssen. Einige Dinge müssen sogar sehr schnell erledigt werden. Der Bürgermeister bittet darum, dass sich der Bauausschuss auf der nächsten Sitzung damit beschäftigt.

Gemeindevertreter Mordhorst führt aus, dass die Nutzungssatzung für den Sportplatz so schnell wie möglich beraten werden sollte. Ferner sollte der Bürgermeister auf den SV Loose 07 einwirken, dass die Spiele soweit möglich bei Tageslicht stattfinden, um Stromkosten zu sparen.

Gemeindevertreter Engel spricht den gebildeten Arbeitskreis für die Erstellung der Umkleidekabinen an. Es wäre gut, wenn hier auch Informationen zum Fortgang der Angelegenheit fließen würden. Der Bürgermeister verweist darauf, dass es hier keine Terminvorgabe gibt und der Arbeitskreis bei Bedarf tagt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 29.09.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 29.09.2009 erhoben.


zu TOP 8. Allgemeine soziale Arbeit (ASA) in der Kirchengemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 24/2009

Zwischen den Gemeinden Rieseby und Loose sowie der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby wurde mit Wirkung zum 01.05.1997 ein Vertrag zur Kostenbeteiligung für die Allgemeine Soziale Arbeit (ASA) geschlossen.

Laut Herrn Pastor Lehmann wird derzeit aus Loose nur ein Patient betreut (s. anl. E-Mail). Die genauen Tätigkeiten des Pflegedienstes entnehmen Sie bitte den ebenfalls beiliegenden Ausführungen von Herrn Pastor Lehmann.

Bei der diesjährigen Abrechnung ist aufgefallen, dass sich die Kosten erheblich erhöht haben.

Für das Jahr 2008 betrug die Vorauszahlung 957,60 €; hinzu kam das ant. Defizit für 2007 von 202,40 €; insgesamt somit 1160,00 €.

Für das Jahr 2009 betrug die Vorauszahlung 1400,91 €; hinzu kam das ant. Defizit für 2008 von 474,51 €; insgesamt somit 1875,42 €.

Die Höchstbeträge laut Vertrag sind hierbei bereits berücksichtigt.

Es ist nun zu klären, ob an dem Vertrag festgehalten werden soll. Falls nein, müsste eine Kündigung bis zum 31.12.2009 mit einer Frist von einem Jahr erfolgen.


Pastor Lehmann gibt noch einmal einen Überblick über die Gemeindepflege. Er weist besonders darauf hin, dass dieses Projekt eine Pflege über das Mindestmaß der Pflegeversicherung hinaus gewährleistet. Mit dem gemeindlichen Zuschuss wird ein diakonischer Mehrwert bezahlt.

Fragen aus der Gemeindevertretung zu dem Projekt und den Abrechnungsmodalitäten werden durch Pastor Lehmann beantwortet.


Beschluss:

Der bisherige Vertrag soll bestehen bleiben.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
Beschlussvorlage - 25/2009

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 45.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 827.600,-  € auf nunmehr 872.600,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 85.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 100.000,- € auf nunmehr 185.100,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 27/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.




Gemeindevertreter Mordhorst weist darauf hin, dass aufgrund der Finanzsituation vermutlich nicht alle im Vermögenshaushalt der Gemeinde aufgenommenen Maßnahmen in 2010 durchgeführt werden können. Es wäre daher sinnvoll eine Prioritätenliste zu erarbeiten.

Innerhalb der Diskussion werden folgende Maßnahmen auf eine hohe Priorität bezüglich der Planung und ggf. Umsetzung gesetzt:

1. Bauhof
2. Duschen / Umkleidekabinen
3. Straßenbeleuchtung Brücke

Der Bauausschuss wird sich vorrangig mit diesen Maßnahmen beschäftigen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden unter Beachtung der erarbeiteten Prioritätenliste beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     823.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     823.500 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     177.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     177.400 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     205.800 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        6,0 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     280 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     280 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     290 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister