N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 18.03.2010.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte, Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Hauke Harrs
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast
Gemeindevertreterin Anke Walther

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.12.2009
8. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Loose sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 11/2010
9. Gemeindezusammenschluss
  Beschlussvorlage - 6/2010
10. Regionales Tourismuskonzept
  Beschlussvorlage - 26/2009
11. Erlass einer Benutzungsordnungsordnung für den Sportplatz
  Beschlussvorlage - 7/2010
12. Bau einer Halle als Betriebsgebäude auf dem Gelände der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 1/2010
13. Ausstattung des Spielplatzes
  Beschlussvorlage - 3/2010
14. Bau eines Sanitärgebäudes für den Sportplatz Loose
  Beschlussvorlage - 5/2010
15. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Loose an der Brücke über die B203
  Beschlussvorlage - 4/2010
16. Errichtung eines Einstellplatzes am Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 2/2010
17. Antrag des SV Loose 07 auf Bezuschussung der Nutzung der Umkleideräume in der alten Schule
  Beschlussvorlage - 8/2010
18. Antrag des SV Loose 07 auf Bezuschussung der Umkleideräume und sanitären Anlagen in der alten Schule
  Beschlussvorlage - 9/2010
19. Antrag des SV Loose 07 auf Bezuschussung der Erstaustattung des Vereinsheimes
  Beschlussvorlage - 10/2010
20. Beschaffung eines Geschirrspülers für die BBS

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:
Top 8 Neu : „Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Loose sowie Ernennung“
Top 20: „Beschaffung eines Geschirrspülers für die BBS“


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Blender weist darauf hin, dass bei der Freiwilligen Feuerwehr ein Schrottauto steht. Er fragt an, ob dieses entsorgt werden kann. Dieses wird vom Bürgermeister bejaht.

Herr Blender weist darauf hin, dass die Lichtausbeute der Straßenbeleuchtung deutlich heller ist, wenn die Leuchtmittel getauscht werden. Es ist daher zu überlegen, ob bei der Brücke überhaupt eine Maßnahme ergriffen werden muss. Der Bürgermeister führt dazu aus, dass ein Tausch der Leuchtmittel hier nicht ausreicht. Die Gemeindevertretung wird hierzu in einem späteren Punkt noch beraten.

Herr Blender gibt bekannt, dass der Reiterclub bereit ist, bei der Errichtung des Bauhofes zu helfen.

Herr Blender verweist darauf, dass der Wehrführer bei der Anschaffung des Busses für die Jugendfeuerwehr die Aussage getroffen hat, dass der Gemeinde hierdurch keine Kosten entstehen sollen. Jetzt steht die Errichtung eines Einstellplatzes auf der Tagesordnung. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass seit der damaligen Aussage eine lange Zeit vergangen ist. Grundsätzliche Gegebenheiten können sich mit der Zeit auch ändern.

Herr Blender fragt an, ob die Feuerwehr wieder die Verkehrsregelung beim Lauf zwischen den Meeren durchführt und dieses auch bei dem Fest des Reiterclubs der Fall sein könnte. Beides wird von Wehrführer Jöns verneint. Die Bestimmungen der Unfallkasse lassen eine solche Tätigkeit der Feuerwehr nicht mehr zu.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht des Bürgermeisters regt Gemeindevertreter Mordhorst an, dass der Kreis Gespräche mit der Aktiv-Region führt, um möglicherweise eine Förderung für die geplanten Radwege zu erhalten.

Gemeindevertreter Settgast fragt nach der Bedeutung der zeichnerischen Darstellung der einzelnen Radwege im Konzept des Kreises. Die Unterschiede in der Darstellung können jedoch nicht abschließend geklärt werden.

Gemeindevertreter Settgast fragt nach den Werten des Klärschlammes bei der letzten Entschlammung der Anlage. Der Gemeindearbeiter erläutert hierzu, dass der Grenzwert für Kupfer überschritten war, so dass erneut keine landwirtschaftliche Verwertung in Betracht kam.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Gussinat fragt an, was mit den Bewohnern des Hauses geschieht, welches zurzeit abgerissen wird. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass diese eine andere Mietwohnung gefunden haben.

Gemeindevertreter Gussinat fragt nach einem Gerücht, dass der Bäcker sich in Loose nicht wohl fühlt und die Gemeinde verlassen will. Der Bürgermeister führt aus, dass an diesem Gerücht nichts dran ist.

Gemeindevertreterin Ruch bittet die Verwaltung die Eigentumsverhältnisse des Spielplatzes hinter dem Turm zu klären. Gegebenenfalls könnte die Gemeinde hier noch weitere Spielgeräte aufstellen.

Gemeindevertreter Settgast regt an, die Fläche vor der Bäckerei zu erwerben, um weitere Parkplätze für die BBS zu schaffen.

Gemeindevertreter Settgast regt an, eine Fläche hinter der BBS zu erwerben um weitere Parkplätze für die BBS zu schaffen. Dieses ist notwendig, da bei größeren Veranstaltungen die Parkplätze teilweise nicht ausreichen. Da von vielen Besuchern die Parkplätze hinter der BBS nicht wahrgenommen werden, einigt man sich auf die Beschaffung eines mobilen Hinweisschildes, welches bei größeren Veranstaltungen aufgestellt werden soll.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach, ob die Probleme bei dem Gehweg in der Ehlerskoppel beseitigt sind. Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass dieses aufgrund der Wetterlage bisher nicht möglich war.

Gemeindevertreter Mordhorst weist darauf hin, dass von dem Geld des Tannenbaumverkaufes am 7. und 8. August eine Aktion Ferienspaß der Gemeinde durchgeführt werden soll. Er fordert alle Vereine auf, sich daran zu beteiligen und bittet darum, in diesem Zeitraum keine Konkurrenzveranstaltungen durchzuführen.

Gemeindevertreter Römer bittet darum, die GV Termine nicht so kurzfristig zu verlegen. Der Bürgermeister entgegnet hierzu, dass an dem ursprünglich geplanten Termin eine Jahreshauptversammlung stattfand. Daher war die Verlegung notwendig.

Gemeindevertreter Settgast fragt an, ob ein Investor für Bauplätze vorhanden ist. Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass die Landgesellschaft bei ihm angefragt hat. Er hat dann den Kontakt zwischen der Landgesellschaft und den Eigentümern der potentiellen Bauflächen vermittelt. Teilweise wollte diese jedoch noch kein Land verkaufen.

Gemeindevertreter Römer weist darauf hin, dass bei dem massiven Schneefall die Brücke besser geräumt werden müsste. Er schlägt vor, mit Herrn Sülzle zu sprechen, ob dieser nicht die ganze Brücke von Schnee befreit. Bisher wird von ihm immer nur die Hälfte geräumt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.12.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 10.12.2009 erhoben.


zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Loose sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 11/2010

Die Freiwillige Feuerwehr Loose hat auf ihrer Mitgliederversammlung im Januar 2010 Herrn Hauke Lassen zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Hauke Lassen zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Loose zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Hauke Lassen zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Gemeindezusammenschluss
Beschlussvorlage - 6/2010

Die Gemeindevertretung Holzdorf hat am 07.12.2009 beschlossen, Gespräche mit den Nachbargemeinden über einen Gemeindezusammenschluss führen zu wollen. Dieses wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und den Nachbargemeinden unverzüglich mitgeteilt.

Zwischenzeitlich hat die Amtsverwaltung verschiedene Grundlagen einer möglichen Fusion sowie diverse Daten der möglichen Partner Damp, Holzdorf, Loose, Rieseby, Thumby und Waabs zusammengetragen. Ein erstes ergänzendes und korrigierendes Abstimmungsgespräch hat gemeinsam mit den Bürgermeistern und ihren Stellvertretern am 24.02.2010 im Amt Schlei-Ostsee stattgefunden. Im Ergebnis herrschte Einigkeit, dass die Gemeinde Holzdorf die Nachbargemeinden schriftlich bittet, ein evt. Interesse an einem möglichen Gemeindezusammenschluss mitzuteilen. Entsprechende Beschlüsse sollen in den jeweils nächsten Sitzungen der Gemeindevertretungen gefasst werden, so dass noch vor den Sommerferien eine weitere „Kanalisierung“ stattfinden kann.

Während des anstehenden Verfahrens erlangt die Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner eine besondere Bedeutung, weshalb während des gesamten Verfahrens eine aktive Öffentlichkeitsarbeit für eine größtmögliche Transparenz sorgen wird.

Der Präsentation und dem Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages können weitere Einzelheiten entnommen werden.


Beschluss:

Ein Gemeindezusammenschluss mit mehreren Gemeinden kommt in Betracht und soll weiter untersucht und verhandelt werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Regionales Tourismuskonzept
Beschlussvorlage - 26/2009

Die Ostseefjord Schlei GmbH hat das Regionale Tourismuskonzept für die Lokale Tourismusorganisation (LTO) der Region Ostseefjord Schlei im Auftrag des Amtes Schlei-Ostsee erstellt. Das Amt war stellvertretend für den Bereich der AktivRegion Schlei-Ostsee e. V. Projektträger.

Die Gesellschafterversammlung der Ostseefjord Schlei GmbH hat das Konzept am 30.11.2009 beschlossen.

Neben der Mitgliedschaft in einer LTO ist ein Tourismuskonzept Voraussetzung für eine evt. touristische Förderung der Region oder von Gemeinden, weshalb den Gemeinden anheim gestellt wird, das vorliegende Tourismuskonzept (mit) zu beschließen.



Beschluss:

Das Regionale Tourismuskonzept wird beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Benutzungsordnungsordnung für den Sportplatz
Beschlussvorlage - 7/2010

Bei der Nutzung des Sportplatzes ist es in der Vergangenheit zu Problemen mit den Nutzern gekommen. Auch die Anlieger haben sich teilweise über eine nicht sachgerechte Nutzung des Sportplatzes beschwert. Die Details hierzu sind den Gemeindevertretern aus den vorangegangenen Sitzungen hinlänglich bekannt.

Zu Verbesserung der Situation wurde eine Benutzungsordnung für den gemeindlichen Sportplatz entwickelt, die die Rechte und Pflichten für alle Nutzer klar regelt. Diese Benutzungsordnung bietet auch eine Handhabe für den Bürgermeister bei Verstößen tätig zu werden.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung in den Sozial- und Sportausschuss verwiesen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 12. Bau einer Halle als Betriebsgebäude auf dem Gelände der Kläranlage
Beschlussvorlage - 1/2010

Bau einer Halle

Das Bestreben, grundsätzlich eine Halle für den Bauhof zu errichten, ist kein neues. Herr Gussinat übergibt dem Unterzeichner 4 Angebote aus den Jahren 2004 und 2005. Die Maße wurden seinerzeit mit 10 x 15 m angegeben. Ohne auf die technischen Details einzugehen, seien an dieser Stelle die Angebotssummen mit 20.000 € bis 25.000 € genannt. Allen Firmen wurde im März 2005 abgesagt.

Seitens des Bürgermeisters und aus den Reihen der Gemeindevertretung Loose wurden nunmehr Überlegungen angestellt, auf dem Gelände der Kläranlage eine Halle für den Bauhof zu errichten. Der Flächenbedarf wird mit rund 120 m² - 160 m² angegeben.

Da es von der technischen Anlage zwar einen DIN-A0 Plan mit der Darstellung aller Bauwerke gibt, diese Bauwerke allerdings nicht ins Kataster eingemessen sind, hat Herr Andresen manuell aus dem DIN-A0 Plan und einem Luftbild einen Katasterlageplan erstellt. Dieser zeigt, dass zwischen dem östlich belegenen Knick und dem Schlammstapelbehälter nur begrenzt Platz ist. Daher wurde zunächst von einer Breite von 8 m und einer Länge von 20 m ausgegangen.

Grundsätzliches:
Bevor überhaupt über eine Bebaubarkeit an Ort und Stelle konkreter nachgedacht werden kann, sollten die Baugrundverhältnisse bekannt sein. An dem geplanten Ort ist dieses von besonderer Bedeutung, da es sich direkt neben dem Überschussschlammbehälter nicht um gewachsenen Boden, sondern sicherlich um Auffüllungen handelt. Nur wenn die Bodenverhältnisse eine Flachgründung ohne große Bodenaustauschmaßnahmen gestatten, wird die Gemeinde sich für diesen Bauort entscheiden können. Daher wurde am Freitag den 26.02.2010 kurzerhand eine Baugrundsondierung an drei Stellen durchgeführt. Das Ergebnis kann der Anlage 1 entnommen werden. Der Bau einer Halle ist am geplanten Ort aus geologischen Gesichtspunkten nicht ausgeschlossen. Ob bei diesen Bodenverhältnissen eine Flachgründung mit Streifenfundamenten oder eine bewehrte Platte wirtschaftlicher ist, muss eine Gründungsempfehlung des Geologen zeigen. Um zunächst keine weiteren Kosten zu erzeugen, würde vorerst auf die Erstellung einer Gründungsempfehlung verzichtet.
Zu erwähnen ist, dass die Druckrohrleitung von der „Pumpstation Mühlenstraße“ im Aufstellbereich der Halle steht und überbaut würde. Das stellt aber kein großes Risiko dar. Ferner wäre das vorhandene Betriebsgebäude abzubrechen sowie der Hauptstromanschluss der Anlage zu verlegen. Herr Bürgermeister Feige hat mit der e-on gesprochen und erfahren, dass eine Verlegung unproblematisch sei. Inwiefern für die Verlegung Kosten entstehen, wurde nicht besprochen.

Bauordnungs- und naturschutzrechtlich ist zu bedenken:
Als Abstand zum Knick muss gemäß Naturschutzrecht (Aussage Herr Opitz UNB) mindestens ein Meter zum Knickfuß eingehalten werden. Am Freitag den 26.02.2010 hat Herr Andresen mit Herrn Lassen vor Ort nachgemessen. Demnach ergibt sich zwischen einer gedachten 1-m-Knickfußabstandslinie und einer hierzu verlaufenden Parallelen, die tangential den runden Überschussschlammbehälter berührt, ein Abstand von rund 8,00 - 8,50 m. Es wird also deutlich, dass eine 8 m breite Halle, wenn überhaupt, nur sehr knapp Platz finden wird. Sollte die Gemeindevertretung die weitere Verfolgung der Maßnahme beschließen, so müsste zu allererst ein Vermesser vor Ort die genaue Lage der Grenze des Flurstücks prüfen und das geplante Gebäude mit dem maximal möglichen Breitenmaß abstecken. Die Kosten hierfür belaufen sich auf Nachfrage beim Büro Helfrich auf rund 200 - 300 €.
Herr Bürgermeister Feige hat ein Angebot für folgende Leistungen für den Bau einer Halle in Holzständerbauweise mit Blechbekleidung der Wände und Blecheindeckung des Daches eingeholt:
  • Lieferung von sämtlichem Material ab Oberkante Fundament und Sohle, excl. Tor und Tür (Dachrinnen nicht vorgesehen)
  • Abbund und Richten des Zimmers
  • Einlattung des Daches
  • 1 Mann Montagehilfe für die Trapezbleche an Wand und Dach
  • Werkzeugverleih für die Eigenleistung
Das Angebot schließt mit einer Summe von brutto 33.356,25 €. Dabei sind die Ständer und Riegel als Bauholz NHII (S10) und die Pfetten, Sparren und der Torriegel als KVH (Konstruktionsvollholz) ausgebildet. Hier sei der Hinweis gestattet, dass sämtliche Hölzer zumindest tauchimprägniert sein sollten. Die Bleche sind an den Wänden in 0,5 mm und auf dem Dach in 0,7mm Dicke vorgesehen.

Folgende Leistungen sind zunächst als Eigenleistung der Gemeinde geplant. Für die Kostenbetrachtung seien hier nur die Mietkosten für Geräte und die Materialkosten in Ansatz gebracht. Löhne bleiben außer Acht.
1.
56 lfdm
Planum abziehen, Aushub der Fundamente (Miete Bagger 1 Tag)
150 €
2.
1 psch
Abfuhr Aushubboden und Kippen mit Gemeindegerät
0 €
3.
160 m²
Aushub Oberboden als Vorbereitung für die Sohle (Bagger 1 Tag) Abfuhr Aushubboden und Kippen mit Gemeindegerät
150 €
4.
40 m³
Füllboden liefern
400 €
5.
18 m³
C20/25 für die Fundamente
1.500 €
6.
20 m³
C20/25 für die Sohle
1.700 €
7.
1 psch
Schalmaterial
250 €
8.
1 psch
Betonstab- und Betonmattenstahl
1.200 €
9.
52 lfdm
Kellerwandsteine
120 €
10.
1 Stk
Nebeneingangstür als MZ-Tür 0,875x2,00
170 €
11.
1 Stk
Sektionaltor (Preis aus 2009 für ein Tor in Dörphof 3,35 x 3,00 m) einschließlich Montage (wegen Federspannung...) und Abhängekonstruktion für Schienensystem
2.250 €
12.
1 psch
Material für Elektrik (Zuleitung von KA-Gebäude, Sicherungskasten, Beleuchtung, Steckdosen...)
1.000 €
13.
1 psch
Sicherung des Stapelbehälters gegen Absturz mit Netzen (Gerüstbauer)
500 €
14.
1 psch
Kirrungsalarm und Sirene... als Einbruchmeldeanlage
500 €
 
 
 
 
 
 
Summe netto
9.890 €
 
 
+ 19 % MwSt.
1.879 €
 
 
Summe brutto
11.769 €
 
 
gerundet
12.000 €

Daneben entstehen Baunebenkosten:
1.
1 psch
Statik und Bauantrag sowie Bauüberwachung. Herr Andresen hat mit dem I.T.B. Ingenieurbüro Laurent Münchow gesprochen und den genannten Preis erfahren.
3.000€
2.
1 psch
Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung
525 €
 
 
 
 
 
 
gerundet Summe brutto
3.525 €

Folgender Personalaufwand ist für die Eigenleistung anzusetzen:
0.
20 Std
Abbruch vorhandenes Betriebsgebäude
 
1.
20 Std
Auswinkeln, Planum abziehen und Fundamente ausheben, Boden verfahren
 
2.
25 Std
Bewehrung in Fundamente einbauen und  bis OK-Gelände betonieren, Anschlussbewehrung für Kellerwandsteine
 
3.
35 Std
Aushub Oberboden Sohlplatte, Einbau Füllboden und Folie, Randschalung herstellen, Betonstahlmatten auf Abstandshalter einbauen, Betonieren der Sohle
 
4.
15 Std
Kellerwandsteine als Randeinfassung aufstellen und mit Ortbeton verfüllen, Betonanker für Schwelle einbauen.
 
5.
70 Std
Montage der Wandbleche
 
6.
70 Std
Montage der Dachbleche


 
7.
25 Std
Montage und Verdrahtung der Elektrik für Beleuchtung und Steckdosen, Montage EMA
 
 
280 Std
 
 

Infolge der nicht optimalen Baugrundverhältnisse im hinteren Bereich (BS1) muss die Gründung dort relativ tief erfolgen. Möglicherweise empfiehlt es sich, statt einer Betonsohle eine gepflasterte Sohle auszubilden. Dann könnte man innerhalb der Fundamente auf einen Bodenaustausch verzichten. Das Pflaster könnte dann ggf. sacken und nach Jahren mal aufgenommen und neu verlegt werden.

Inwiefern Hauke Lassens Auslastung hinsichtlich der normalen Tätigkeiten in der Gemeinde eine intensive Mitwirkung bei den Eigenleistungen erlaubt, möge die GV bewerten.

==> Gesamtkosten Halle 48.881,25 € d.h. rund 50.000 €

Die Finanzierung der Kosten könnte aus der Rücklage erfolgen. Die Rücklage weist in der Jahresrechnung 2009 zum 01.01.2010 eine Höhe von 416.000 € aus.

Bau einer Photovoltaikanlage

Der Gemeinde liegt ein Angebot über die fix-und-fertige Lieferung und die Montage einer für das geplante Dach konzipierten Photovoltaikanlage vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf netto 71.340,26 €, d.h. brutto 84.894,91 € (MwSt. 13.554,65 €). Die Anlage besteht aus deutschen Wechselrichtern vom Hersteller SMA und polycristalinen Modulen vom chinesischen Hersteller Trina-Solar. Die prognostizierten „Sonnenernte“ von 840 kwh/Jahr/kwp ist konservativ angenommen, die bereits mehrere Jahre laufenden Anlagen zeigen einen Ertrag von rund 950 kwh/Jahr/kwp. Das Angebot beinhaltet bei der Ertragsprognose den jährlichen Aufwand für die Versicherung der Anlage gegen Feuer, Sturm, Hagel sowie eine jährliche Reparaturrückstellung. Unberücksichtigt scheint eine über die Jahre rückläufige Effektivität der Anlage (Abnehmende Leistung der Module über die Jahre durch „verkratzen“ der Glasoberfläche). Wie stark sich dieser Effekt auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt, vermag der Unterzeichner nicht zu beurteilen.

Die Finanzierung der Kosten könnte auch hier aus der Rücklage erfolgen.

Die Gemeinde hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten die Anlage zu betreiben.
  1. Gründung von Eigenbetrieben mit einer noch zu definierenden Gesellschaftsform (GbR, GmbH...). Diese Gesellschaft wäre vorsteuerabzugsberechtigt, müsste allerdings dann jährlich einen Wirtschaftsprüfer zur Darstellung der Bilanz beauftragen. Ein solcher Prüfer erzeugt wohl auch bei einer derart übersichtlichen Gesellschaft Kosten von rund 3.000 bis 5.000 € pro Jahr. Eine Gewerbesteuer würde wahrscheinlich nicht anfallen, da die Erlöse unterhalb der Freibeträge liegen.
  2. Betrieb der Anlage als Gemeinde. Die Gemeinde ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Ob ggf. Körperschaftssteuer erhoben würde, vermag derzeit noch keiner abschließend zu beurteilen.
Aufgrund der bevorstehenden Beratungen im Bundestag / Bundesrat zum Thema EEG ist heute noch nicht 100 %-ig klar, wie und wann sich die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen verändern werden. Wahrscheinlich ist, dass der Vergütungssatz von derzeit 39,14 Cent/kwh ab 01.07.2010 um über 10 % abgesenkt wird. Insofern sind die Anlagenlieferanten und -hersteller derzeit sehr gut ausgebucht. Auch wenn sich die Gemeinde für den Bau einer Anlage entscheiden sollte, so wird sich erst bei einer konkreten Bestellung einer Anlage herausstellen, ob diese überhaupt noch bis zu dem dann im Bundestag beschlossenen Absenkungstermin geliefert, montiert und anschlussfertig hergestellt werden kann. Es gibt jetzt schon Lieferanten und Anlagenbauer, die bis auf weiteres keine Aufträge mehr annehmen.

==> Fazit in Form eines theoretischen Zeitplanes:


  • Beschluss in der GV bis 18.03.2010
  • Vermesser vor Ort zur Überprüfung der tatsächlich möglichen Breite, Ortstermin mit Herrn Opitz, Anfertigen der Bauunterlagen und Stellen Bauantrag bis 01.04.2010
  • Nachreichen der Statischen Berechnung bis Mitte April 2010
  • Baugenehmigung benötigt bei allem Wohlwollen nicht unter 2 Monate, da die Fachbehörden (Naturschutz- und Wasserbehörde...) zu beteiligen sind, d.h. Baugenehmigung ca. 22. / 23. KW, sprich Anfang / Mitte Mai
  • Erstellung der Bauwerks innerhalb von 3-4 Wochen mit der angedachten Eigenleistung und Montage der Solaranlage einschließlich Inbetriebnahme durch die e-on bis 01.07.2010 nur noch möglich, wenn der Bürgermeister bei allen Beteiligten sich persönlich (ggf. über die politische Schiene) für Fristverkürzungen stark macht !
Unabhängig vom Inhalt der Vergabeordnung der Gemeinde möge die Vertretung selbst festlegen, inwiefern Unternehmer des Ortes bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden sollen.



Der Bürgermeister erläutert, dass nach einer Preisanfrage, die Architekt Wohlenberg durchgeführt hat, nunmehr zwei Angebote vorliegen. Ein drittes Angebot wurde nicht mehr fristgerecht eingereicht. Bei beiden Angeboten handelt es sich um Angebote für den Bau der Halle und die Errichtung der Solaranlage. Die Firma Klohs hat hier das günstigste Angebot abgegeben.

Gemeindevertreter Gussinat berichtet, dass er nach der Bauausschusssitzung von einem anderen Anbieter auf die Errichtung der Solaranlage angesprochen wurde. Dieser hat ein Angebot vorgelegt, welches ca. 20.000,- € günstiger ist, als die vorliegenden Angebote aus der Preisermittlung. Ob dieses Angebot mit den übrigen vergleichbar ist, kann im Rahmen der Sitzung jedoch nicht geklärt werden. Ferner hat dieser Anbieter auf die nicht optimale Ausrichtung der Halle hingewiesen.

Hierzu berichtet der Bürgermeister von einem Gespräch mit der UNB, bei dem die Frage der Verkleinerung des vorhandenen Knicks geklärt wurde. Hierdurch wird Raum gewonnen, um die Halle optimaler auszurichten. Gemeindevertreter Mordhorst schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Möglichkeit eines weiteren Grunderwerbs zu prüfen, um die Halle noch optimaler auszurichten.

Bürgermeister Feige berichtet, dass nach Auskunft der EON bei einer Eigenbedarfsnutzung des erzeugten Strom eine um 0,08 € erhöhte Pauschale pro kwh selbstverbrauchten Stroms gezahlt wird. Ferner liegen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor, die eine Wirtschaftlichkeit auch bei der nicht optimalen Ausrichtung der Halle bescheinigen.

Nach eingehender Diskussion stellt Gemeindevertreter Jöns den Antrag, eine Halle für den Bauhof auf dem Gelände des Klärwerks mit den Maßen von 8 m x 20 m zu errichten. Die Bauausführung soll in Holzständerwerk mit Blechdach und Blechwänden erfolgen. Ferner soll die von Architekt Wohlenberg abgefragte Solaranlage errichtet werden. Der Auftrag für beide Gewerke soll an die Firma Klohs erteilt werden. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt mit dem Grundeigentümer des Nachbargrundstücks über Grunderwerb zur optimaleren Ausrichtung der Halle zu verhandeln.

Gemeindevertreter Settgast stellt den Antrag, die Halle und die Solaranlage zu errichten. Bei der Auftragsvergabe für die Halle soll jedoch noch einmal geprüft werden, ob eine andere Ausführung, z. B. Massivbauweise nicht günstiger ist.

Auf Antrag von Gemeindevertreter Mordhorst einigt sich die Gemeindevertretung die Gewerke Halle und Solaranlage getrennt zur Abstimmung zu bringen. Die bisher gestellten Anträge sind damit gegenstandlos geworden.






Beschluss:

Auf Antrag von Gemeindevertreter Jöns beschließt die Gemeindvertretung eine Halle für den Bauhof auf dem Gelände des Klärwerks mit den Maßen von 8 m x 20 m zu errichten. Die Bauausführung soll in Holzständerwerk mit Blechdach und Blechwänden erfolgen. Der Auftrag soll an die Firma Klohs erteilt werden. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt mit dem Grundeigentümer des Nachbargrundstücks über Grunderwerb zur optimaleren Ausrichtung der Halle zu verhandeln.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Im weiteren Verlauf wird über die Errichtung der Solaranlage abgestimmt.

Beschluss:
Auf Antrag von Gemeindevertreter Jöns beschließt die Gemeindevertretung, die von Architekt Wohlenberg abgefragte Solaranlage zu errichten. Der Auftrag soll an die Firma Klohs erteilt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Michael Engel

zu TOP 13. Ausstattung des Spielplatzes
Beschlussvorlage - 3/2010

Anliegender Lageplan zeigt grob den Ist- Zustand der Ausstattung des Spielplatzes in Loose:
  1. Tischtennisplatte aus Beton
  2. Holz- Spielhaus
  3. Kletternetz mit Rutschstange und Klettertau
  4. Stahl- Doppelschaukel
  5. Stahl- Klettergerüst
  6. Stahlsprossenwand mit Reckstangen
  7. Einpunktschaukel
  8. Seilbahn
  9. Rutsche mit Podest auf Spielhügel (ohne Aufstieg)
Ein Dreierreck wurde bereits im vergangenen Jahr bestellt und geliefert und lagert auf dem Bauhof.
Insgesamt wird deutlich, dass auf dem Spielplatz ein reichhaltiges Spielangebot vorhanden ist.

Da der Turm und die auf den Spielhügel führende Hangelbrücke (rot markiert im Lageplan) derart schadhaft waren, dass eine Reparatur unwirtschaftlich gewesen wäre, wurden diese Elemente abgebrochen.
Um zukünftig auf den Spielhügel bzw. auf das dort belassene Podest zu gelangen, soll wieder ein Aufstiegshilfe installiert werden. Man könnte eine Sprossenleiter, eine Treppe oder wieder einen kleinen Turm mit Hangelbrücke installieren. Bei allen Möglichkeiten muss bedacht werden, dass die Elemente nach der DIN 1176 konstruiert und abgenommen werden / wurden. Daher schlägt Herr Andresen vor, vorgefertigte Elemente zu kaufen und vor Ort nur noch aufzubauen. Grundsätzlich favorisiert Herr Andresen die Materialien Stahl, Alu und Recycling-Kunststoff. Diese Materialien gewähren eine lange Lebensdauer und wenig Wartungsaufwand. Als Anbaumodule wurden die Sprossenleiter und die Treppe allerdings nur in Holzbauweise in Katalogen gefunden. Die Preise für die relativ einfachen und pflegeintensiven Holzteile sind im Vergleich zu der im folgenden dargestellten Variante 3 zu teuer.

Preise für die verschiedenen Möglichkeiten (alle Preise incl. MwSt.)
  1. Sprossenleiter aus Kiefer oder Douglasie mit Pfostenschuhen einschl. Lieferung excl. Montage vor Ort, rund 850 €
  2. Holztreppe mit zwei Handläufen, sonst wie vor, rund 1.250 €
  3. 1,50m Turm aus pulverbeschichtetem Aluminium, ohne Dach, mit Freeclimbingwandaufstieg und Bogenleiter sowie Hangelbrücke zum Podest auf den Spielhügel. Preis für Lieferung frei Bau excl. Montage 2.541,84 €
Bei jeder Variante muss das vorhandene Podest noch an das neue Element angearbeitet werden. Erfolgt dieses durch den Bauhof in Eigenleistung, so fallen geschätzte 200 € zusätzliche Materialkosten an. Ob der Bauhof die Montage aller Varianten übernehmen könnte, möge die GV entscheiden.


Weiterhin ist bei der letzten Jahresinspektion des Spielplatzes aufgefallen, dass die (Telegrafenmasten-)Pfosten der Seilbahn von oben rott und hohl sind. Bevor über eine mittelfristige Reparatur der Seilbahn nachgedacht wird, muss gründlich die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur geprüft werden. Die Erfahrung anderer Gemeinden lehrt, dass es meist sinnvoller ist, sich gänzlich von einer Seilbahn zu trennen oder eine Ersatzbeschaffung zu tätigen. Eine 30-m Seilbahn aus verzinktem und pulverbeschichtetem Stahl kostet excl. Montage frei Bau geliefert rund 2.750 €. Für die Montage müssen rund 1.000 € veranschlagt werden.

Als kurzfristige Ersatzbeschaffung müssen ferner ein Kleinkinder- und ein Standardschaukelbrett beschafft werden. Die Kosten dafür liegen bei rund 150,00 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Elemente zu beschaffen:
  • Schaukelbretter: 150,00 EURO
Das Podest soll möglichst in der vorhandenen Form erhalten bleiben. Hierzu ist mit der Fa. Zeuss zu klären, ob hiergegen rechtlich Bedenken bestehen. Ist der Erhalt nicht möglich, soll es beseitigt werden.

Für die Erweiterung der Spielgeräte soll ein Wettbewerb „Wie gestalte ich meinen Spielplatz“ ausgeschrieben werden. Hierzu wird über die „Looser Nachrichten“ geworben. Rückmeldungen sollen per E-Mail an den Herausgeber gehen.
Die Einsendungen werden bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses durch den Sozialausschuss aufgearbeitet.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bau eines Sanitärgebäudes für den Sportplatz Loose
Beschlussvorlage - 5/2010
Bis dato wurden die Sanitären Einrichtungen der Schule Loose vom SV Loose 07 in Verbindung mit dem Fußballplatz Loose genutzt. Da die Schule im vergangenen Jahr veräußert wurde, gewann man die Erkenntnis, dass mittelfristig eine andere Lösung geschaffen werden müsse. Auf verschiedenen Ebenen wurden unterschiedliche Möglichkeiten einer Lösung diskutiert. Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, dass eine Lösung in Verbindung mit der BBS nicht gewünscht ist. Daher sollten andere Alternativen erörtert werden. Eine Arbeitsgruppe hat 3 Möglichkeiten betrachtet.
  1. Anbau an der östlichen Seite des Feuerwehrgerätehauses
  2. Neubau auf der Baulücke zwischen Feuerwehrhaus und Lehrerwohnhaus
  3. Neubau auf dem Sportplatz
Aus den Reihen des Vereins wurde das Architektenbüro „gj-architektur“ gebeten, einen Vorentwurf für ein kombiniertes Gebäude für die sanitären Einrichtungen und Umkleideräume für den Sportverein sowie eine Bauhofgarage für die Gemeinde zu erstellen. Dieser Vorentwurf liegt dieser Vorlage bei. Eine Kostenschätzung wurde der Verwaltung nicht übergeben.
Um die wirtschaftliche Realisierbarkeit grundsätzlich zu prüfen, hat Herr Andresen Leitungspläne der Versorger eingeholt. Diese liegen der Vorlage ebenfalls bei.

Nachdem die Verwaltung diese Informationen erhalten hatte, zeichnete sich eine andere Lösungsalternative ab. Es wurde mit dem neuen Eigentümer der Schule Loose gesprochen und erfragt, ob er sich eine Vermietung der bisher vom Verein genutzten Räume und Einrichtungen vorstellen könne. Herr Krahn hat sich für derartige Überlegungen offen gegenüber gestellt. Derzeit wird ein Pachtvertragsentwurf zwischen Vermieter und SV Loose 07 als Mieter erarbeitet. Es scheint möglich, dass der Vertrag eine 5 jährige Laufzeit mit der Option auf 3- 5 jährige Verlängerung ausweisen könnte. Sobald sich die Vertragsparteien einig sind, soll der Vertrag der Gemeinde mit der Bitte um Gewährung eines Zuschusses zur Pacht vorgelegt werden.


Der Bürgermeister berichtet, dass ein Vertrag zwischen Herrn Krahn und dem SV Loose 07 abgeschlossen wurde, der dem Verein die Nutzung der Toiletten und Umkleideräume ermöglicht. Ein Gespräch zwischen Herrn Krahn und dem Bürgermeister hat ergeben, dass Herr Krahn bereit ist, die Nutzung der Toiletten und Umkleideräume bei Bedarf auch anderen Nutzern des Sportplatzes zur Verfügung zu stellen. Einer weiteren Beratung über die Errichtung des Sanitärgebäudes bedarf es daher nicht.


Beschluss:

zu TOP 15. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Loose an der Brücke über die B203
Beschlussvorlage - 4/2010

Vorweg sei erklärt, dass Herr Bürgermeister Feige Herrn Andresen berichtet hat, dass die Gemeinde in der 9.KW den Gehölzbewuchs an den Böschungen der Rampen über die B203 auf den Stock setzen wird. Dadurch wird eine bessere Einsicht erzielt.

Anliegender Lageplan zeigt nummerierte Straßenlaternen:
  1. gewünschte Laterne am Straßenübergang
  2. vorhandene Laterne
  3. gewünschte Laterne nördlich der Brücke
  4. gewünschte Laterne südlich der Brücke
  5. vorhandene Laterne am Niedergang
  6. vorhandene Laterne
  7. gewünschte Laterne
  8. vorhandene Laterne an Bushaltestelle B203
Die Aufstellung von Solarleuchten an den Standorten 4 und 7 ist nicht zu empfehlen, da das Solarpanell vom südlich der Straße stehenden Bewuchs beschattet würde. Auch wenn dieser derzeit auf den Stock gesetzt wird, so wächst er innerhalb kurzer Zeit wieder hoch. Abgesehen davon wären die Kosten mit rund 4.200 € für die Lieferung im Vergleich zu einer Lösung über das Straßenbeleuchtungsnetz zu teuer. Die Aufstellung solcher Leuchten ist nur dort sinnvoll, wo gar kein Versorgungsnetz in der Nähe ist.

Um die gewünschte Laterne am Standpunkt 1 mit Strom zu versorgen, könnte ein Kabel von der Laterne 2 verlegt werden.
Um die gewünschte Laterne am Standpunkt 3 mit Strom zu versorgen, könnte ein Kabel von der Laterne 8 entlang der Böschung geführt werden.

Wenn man das Straßenbeleuchtungskabel von der Leuchte 6 abgreifen, mittels einer Pressung im Schutzrohr unter der Straße hindurch führen würde, so könnte man über einen Kabelgraben entlang der Böschung eine zusätzliche Laterne südlich der Brücke (Nummer 4) und eine weitere vor dem Hof Sülzle (Nummer 7) versorgen. Die vorhandene Laterne 6 wäre dann überflüssig und könnte an anderer Stelle verwendet werden. Die Straßenpressung wäre beim LBV genehmigen zu lassen. Im Gespräch mit dem Straßenmeister hat sich ergeben, dass einer Genehmigung aber nichts im Wege stünde.

Die Kosten für eine Straßenpressung einschließlich Start- und Zielgrube belaufen sich auf rund 1.500 € - 2.000 € (je nachdem, ob die Start- oder Zielgrube im asphaltierten Gehweg erstellt werden muss oder ggf. in der Böschung erstellt werden kann). Die Kabelgrabenschachtungen und Montagelöcher für die Laternen könnten nach Auskunft von Hauke Lassen vom Bauhof übernommen werden. Es müsste lediglich das Kabel beschafft sowie die 3 zusätzlichen Laternen geliefert und montiert werden. Zusammen wären einschließlich der Einbindelängen in die Laternen rund 140 m Kabel (NYY 5x6) erforderlich, Kosten rund 450 €.
Für drei zusätzliche Mastleuchten mit Schuch Kofferansatzleuchten und Energiesparkompaktleuchtstoffmittel muss für die Lieferung mit Kosten von rund 1.700 € gerechnet werden. Für die Montage durch einen Elektriker einschließlich Lieferung Schrumpfmuffen etc. müssen Kosten von rund 750 € angesetzt werden. Bei der Aufstellung der Leuchten wäre hier die Unterstützung des Gemeindearbeiters vorausgesetzt.

Damit belaufen sich die Kosten der Gesamtmaßnahme unter Voraussetzung der beschriebenen Mithilfe von Hauke Lassen auf rund 5.000 €.


Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Kosten für die vom Bauausschuss vorgeschlagene Maßnahme nach einem ihm vorliegenden Angebot auf ca. 1.650,- € belaufen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung um die Laternen 1 und 3 zu ergänzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an einen Elektriker zu erteilen. Die erforderlichen Kosten werden anerkannt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Errichtung eines Einstellplatzes am Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 2/2010

Durch die Freiwillige Feuerwehr Loose wurde ein Antrag gestellt, der den Wunsch auf Errichtung eines Einstellplatzes rechtsseitig (mit Sicht auf die Tore) am Haus der Feuerwehr äußert. Dieser Einstellplatz soll der Unterbringung des MTW dienen.

Bereits in der Vergangenheit wurde über eine bauliche Erweiterung rechts am Feuerwehrgerätehaus beraten (damals: Erweiterung für den Bauhof). Bauplanungsrechtlich bestehen grundsätzlich keine Bedenken.


Der Bürgermeister berichtet, dass der geplante Einstellplatz nach den Aussagen der Unfallkasse die Außenmaße 8 m x 5,5 m haben müsste. Ferner wurde geklärt, dass es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Einsatzfahrzeug handelt. Es kann jedoch auch im Einsatzfalle genutzt werden. Architekt Wohlenberg hat eine überschlägige Kostenermittlung für die Errichtung eines Einstellplatzes erstellt. Daraus ergibt sich, dass mit Kosten von ca. 6.800,- € zu rechnen wäre.

Gemeindevertreter Mordhorst beantragt die Entscheidung über die Angelegenheit zu vertagen, bis die Schaffung eines Einstellplatzes tatsächlich notwendig ist.

Gemeindevertreter Jöns beantragt die Errichtung des Einstellplatzes als Anbau an das Feuerwehrgerätehaus gemäß den Planungen von Architekt Wohlenberg für ca. 6.800,- € durchzuführen.

Auf Antrag von Gemeindevertreter Leupold wird die Sitzung für fraktionelle Beratungen für 5 Minuten unterbrochen.

Zunächst wird über den Antrag von Gemeindevertreter Mordhorst abgestimmt.


Beschluss:

Die Entscheidung über die Angelegenheit wird vertagt, bis die Schaffung eines Einstellplatzes tatsächlich notwendig ist.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 17. Antrag des SV Loose 07 auf Bezuschussung der Nutzung der Umkleideräume in der alten Schule
Beschlussvorlage - 8/2010

Der SV Loose 07 beabsichtigt einen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer der alten Schule abzuschließen um auch weiterhin die Duschen und Umkleideräume nutzen zu können. Damit würde für die Gemeinde die Notwendigkeit der Errichtung eines neuen Gebäudes entfallen. Diese Maßnahme ist für den SV Loose 07 jedoch nur möglich, wenn die aus dem Mietvertrag anfallenden Kosten durch die Gemeinde bezuschusst werden. Diese Kosten einschließlich der Nebenkosten belaufen sich auf ca. 3.552,- € pro Jahr.


Beschluss:

Die Gemeinde bezuschusst den Mietvertrag des SV Loose 07 zur Nutzung der Duschen und Umkleideräume in der alten Schule jährlich mit einem Betrag von 3.600,- €.
Der Zuschuss ist an die ordnungsgemäße Instandhaltung der sanitären Anlagen gekoppelt. Die vom SV Loose 07 gemieteten Anlagen müssen anderen Sportplatznutzern bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Antrag des SV Loose 07 auf Bezuschussung der Umkleideräume und sanitären Anlagen in der alten Schule
Beschlussvorlage - 9/2010

Der SV Loose 07 beabsichtigt einen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer der alten Schule abzuschließen um auch weiterhin die Duschen und Umkleideräume nutzen zu können. Damit würde für die Gemeinde die Notwendigkeit der Errichtung eines neuen Gebäudes entfallen. Zur weiteren Nutzung diese Räume ist jedoch eine Renovierung erforderlich. Dabei ist angedacht, eine Erneuerung der Toiletten und Waschbecken und einen Austausch des PVC Belages und der Fliesen durchzuführen. Ferner sind Malerarbeiten notwendig. Die Kosten für das Material belaufen sich auf ca. 3.000,- €. Die Arbeiten selbst werden in Eigenleistung erbracht.


Beschluss:

Die Gemeinde bezuschusst die Renovierung der Umkleideräume und sanitären Anlagen in der alten Schule mit einem Betrag von bis zu 2.500,- €. Andere Fördermittel sind vorrangig einzusetzen. Gegebenenfalls werden bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Fördermittel anderer Träger durch die Gemeinde zinslos vorfinanziert.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Antrag des SV Loose 07 auf Bezuschussung der Erstaustattung des Vereinsheimes
Beschlussvorlage - 10/2010

Der SV Loose 07 beabsichtigt durch Anmietung von Räumlichkeiten in der alten Schule ein Vereinsheim zu errichten. Dafür ist eine Erstausstattung mit diversen Tischen und Stühlen erforderlich, deren Kosten sich auf ca. 900,- € belaufen. Der SV Loose 07 bittet um Bezuschussung dieser Erstausstattung.


Gemeindevertreter Mordhorst stellt den Antrag, den Antrag des SV Loose 07 mit dem Hinweis auf andere Fördermöglichkeiten und die vorhandenen gemeindlichen Einrichtungen abzulehnen.

Gemeindevertreter Settgast stellt den Antrag, einen Zuschuss in Höhe von 900,- € zu gewähren, wenn dem SV Loose 07 andere Fördermittel abgelehnt werden.

Zunächst wird über den Antrag von Gemeindevertreter Settgast abgestimmt.


Beschluss:

Die Gemeinde bezuschusst die Erstausstattung des Vereinsheimes des SV Loose 07 mit einem Betrag von 900,- €, wenn dem SV Loose 07 andere Fördermittel abgelehnt werden.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Danach wird über den Antrag von Gemeindevertreter Mordhorst abgestimmt.

Beschluss:
Der Antrag des SV Loose 07 wird mit dem Hinweis auf andere Fördermöglichkeiten und die vorhandenen gemeindlichen Einrichtungen abgelehnt.




Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Beschaffung eines Geschirrspülers für die BBS

Der Bürgermeister verweist noch einmal auf die Vorgeschichte und die früheren Beratungen bezüglich des derzeitigen Geschirrspülers in der BBS. Es war vereinbart worden, sich die Angelegenheit ein Jahr auf Probe anzusehen und dann eine Entscheidung über die weitere Verfahrensweise zu treffen. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der vorhandene Geschirrspüler für die BBS nicht optimal ist. Er kann jedoch im Kindergarten weiter verwendet werden, da der dortige Geschirrspüler defekt ist. Gemeindvertreter Mordhorst hat verschiedene Angebote für ein in der BBS brauchbares Gerät eingeholt und wird in dieser Angelegenheit weiter berichten.

Gemeindevertreter Mordhorst berichtet, dass die BBS von Fachleuten als gewerbliche Einrichtung eingestuft wird. In einer solchen Einrichtung ist das Abwaschen von Geschirr mit der Hand nicht zulässig. Dieses wurde in der Vergangenheit jedoch immer wieder durchgeführt, da die Reinigungszeit des vorhandenen Geschirrspülers zu lang war. Er hat daher verschiedene Angebote für eine Industriespülmaschine eingeholt. Dabei wurde darauf Wert gelegt, dass das neue Gerät über eine Enthärtungseinrichtung, eine Dosiereinrichtung für Reinigungsmittel und Klarspüler und eine einfache Bedienbarkeit verfügt. Ferner sollte der Service durch einen örtlichen Händler gewährleistet sein.

Das günstigste Angebot für eine solche Maschine beläuft sich auf ca. 2.800,- €. Der Kulturverein wäre bereit, einen finanziellen Beitrag zur Beschaffung dieser Maschine zu leisten. Diese Bereitschaft wäre eventuell auch bei anderen Vereinen und Verbänden vorhanden.

Gemeindevertreter Mordhorst stellt daher folgenden Antrag: „Die Gemeinde beschafft einen neuen Geschirrspüler für die BBS für ca. 2.800,- €. Eine Beteiligung der gemeindlichen Vereine und Verbände wird angestrebt.“

Gemeindevertreter Settgast stellt folgenden Antrag: „Die Gemeinde beschafft einen neuen Geschirrspüler für die BBS für ca. 2.800,- €. Die Kosten werden je zur Hälfte von der Gemeinde und dem Konzessionsträger (Kulturverein) getragen.

Zunächst wird über den Antrag von Gemeindevertreter Mordhorst abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeinde beschafft einen neuen Geschirrspüler für die BBS für ca. 2.800,- €. Eine Beteiligung der gemeindlichen Vereine und Verbände wird angestrebt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister