N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 16.11.2010.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte, Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Hauke Harrs
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast
Gemeindevertreterin Anke Walther

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Fußboden im Gruppenraum des Kindergartens Loose
  Beschlussvorlage - 17/2010
9. Ersatz von abgängigen Spielgeräten auf dem Spielplatz
  Beschlussvorlage - 18/2010
10. Heizungssystem für die Rentnerwohnungen
  Beschlussvorlage - 19/2010
11. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 20/2010
12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 23/2010
13. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 22/2010
14. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 21/2010

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zum Bericht des Bürgermeisters weist Gemeindevertreter Settgast darauf hin, dass im Bereich Loosau Gullydeckel abgesackt sind. Hierzu führt der Bürgermeister aus, dass der Gemeindearbeiter bereits mit der Reparatur beauftragt ist.

Gemeindevertreter Settgast fragt weiterhin nach, wie es nun mit dem Kanalkataster weitergeht. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass in 20111 weitere Maßnahmen, wie z. B. die Verfilmung durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden aus der Abwasserrücklage genommen.

Der Bürgermeister berichtet in weiteren Angelegenheiten wie folgt:
  • Das Nottelefon am alten Feuerwehrgerätehaus wurde abgebaut.
  • Der Anbau an das Feuerwehrgerätehaus wurde Fertiggestellt. Der Bürgermeister bedankt sich bei den Spendern.
  • Eine Beschwerde eines Gemeindevertreters über angeblich rechtwidriges Handeln des Bürgermeisters und rechtswidrige Beschlüsse wurde von der Kommunalaufsicht abgelehnt.
  • Eine Beschwerde einer Einwohnerin bezüglich der Nutzung der Sporthalle bei gleichzeitiger Vermietung des Versammlungsraumes wurde in einem persönlichen Gespräch geklärt.
  • Die Kostenaufstellung über die entstandenen Kosten bei der errichtungdes Bauhofes war dem Finanzausschussprotokoll beigefügt. In diesem Zusammenhang hat die fraktion der Wählervereinigung einen 13 Punkte umfassenden Fragenkatalog erarbeitet. Dieser wird dem Bürgermeister mit der Bitte überreicht, die Fragen bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu beantworten. Im Anschluss erhebt sich noch eine Diskussion um die Frage der Verfahrensweise bei der Errichtung des Bauhofes.


Bauausschussvorsitzender Gussinat berichtet, über folgende Beratungspunkte des Bauausschusses, die nicht Gegenstand er heutigen Sitzung sind:
  • Planung einer Schredderaktion
  • Knickpflegearbeiten
  • Undichtigkeit im Bereich des hallendaches
  • Ausrüstung der Straßenlaternen mit Energiesparlampen

Finanzausschussvorsitzender Leupold verweist darauf, dass alle Beratungspunkte des Finanzausschuss Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Engel weist darauf hin, dass an der Kaffemaschine der Schalter defekt ist. Der Bürgermeister erläutert, dass ein neuer Schalter bereits bestellt wurde.

Gemeindevertreter Engel weist weiterhin darauf hin, dass bei der Endabnahme nach einer Vermietung der BBS darauf geachtet werden muss, dass der Geschirrspüler ordnungsgemäß bedient wurde. Gemeindevertreter Mordhorst hatte hierzu auch eine Bedienungsanleitung entwickelt, die leider nicht beachtet wird.

Gemeindevertreter Stettgast wünscht einen Rechenschaftsbericht über die aus den Erlösen des Tannenbaumverkaufs durchgeführte Aktion Ferienspass. Dieser Bericht wird ihm von Gemeindevertreter Leupold zugesagt.

Auf Nachfrage von Gemeindevertreter Harrs erläutert der Bürgermeister, dass die neuen Halterungen an den Straßenlaternen die Möglichkeit bieten, dort Flaggenschmuck aufzuhängen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Fußboden im Gruppenraum des Kindergartens Loose
Beschlussvorlage - 17/2010

Seitens des Bürgermeisters wurde angeregt, den Echtholzparkettfußboden des Gruppenraums zu schleifen und neu zu versiegeln.
Um diesbzgl. Kosten nennen zu können, wurde ein Angebot eines Fachunternehmens, welches sich nahezu ausschließlich mit dem Neubau und der Pflege von Laminat-, Dielen- und Parkettböden beschäftigt, eingeholt. Dieses Angebot lautet über:
55,50 m² Parkettboden in fünf bis sechs Schleifgängen abschleifen, mit Pall-X 325 grundieren, Pall-X 98 A+B zweikomponenten wasserbasierten PU-Lack für den gewerblichen Bereich aufrollen, nächsten Tag zwischenschleifen, Lack aufspachteln und erneut aufrollen, einschließlich Staubentsorgung und Demontage sowie Wiedermontage der umlaufenden Viertelstableisten.
Bruttopreis 1.400 €

Das Angebot berücksichtigt die Erledigung der Arbeit an einem Freitag Nachmittag und Samstag.

Der Unterhaltungshaushaltsansatz 2010 des Kindergartens ist bereits um rund 200 € überschritten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Schleifarbeiten zu erteilen. Die Arbeiten sollen infolge der Ausdünstungszeit des Lacks (wasserbasierter PU-Lack) von mindestens 4 Tagen in den Sommerferien durchgeführt werden. In den Weihnachtsferien 2010 kann die Firma nicht tätig werden, da die Firma Betriebsferien hat. Die erforderlichen Mittel werden im Unterhaltungshaushalt 2011 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ersatz von abgängigen Spielgeräten auf dem Spielplatz
Beschlussvorlage - 18/2010

In der Vorlage 3/2010 wurde seitens Herrn Andresen Stellung zum Spielplatz bezogen. Im Beschluss vom 10.06.2010 wurde eine Demontage der Einpunktschaukel und die Beschaffung eines Ersatzgerätes beschlossen (Kosten rund 1.500 €). Ferner wurde beschlossen, den Aufstieg auf den Rutschenhügel zu erneuern (Kosten rund 1.000 €) und die Pfosten der Seilbahn zu erneuern. Bei einem Ortstermin hat Herr Andresen erklärt, dass die Reparatur der Pfosten der Seilbahn unwirtschaftlich ist. Zudem wäre die beschlossene Aufstiegsmöglichkeit auf den Rutschenhügel in Holzeigenbauweise mit Rampe, Treppe und Tau für 1.000 € sicherlich nicht 100 %-ig DIN- gerecht. Also würden wahrscheinlich bei den kommenden Hauptinspektionen des Spielplatzes wieder Mängel am Eigenbau protokolliert werden. In der Summe sind Kosten von rund 3.500 € beschlossen worden.

Der Bürgermeister, Herr Lassen und Herr Andresen haben entgegen des Beschlusses aus der GV vom 10.06.2010 daher folgende Empfehlung:
  • Demontage der vorhandenen Seilbahn und Lieferung einer neuen Seilbahn. Die neue Seilbahn besteht aus Stahlrundrohr, verzinkt und pulverbeschichtet rot. Dieses Gerät hat eine vielfach höhere Lebensdauer als ein Holzgerät und ist zudem noch günstiger in der Anschaffung und Unterhaltung. Kosten laut Angebot brutto 2.340,73 €.
  • Demontage des Holzpodestes auf dem Rutschenhügel. Lieferung eines neuen Aufstiegs auf den Hügel und eines neuen Rutschenpodestes. Aufstieg als 1,50 m hoher Turm mit Kletterwand und Bogenleiter sowie Hangelbrücke (siehe Vorlage 3/2010 Bilder) und Rutschenpodest mit Zaunelementen. Preis laut Angebot brutto 2.897,65 €. Material:
    • Pfosten Alu farbig pulverbeschichtet
    • Bogenleiter Stahl verzinkt
    • Kletterwand Karrosseriebauplatte
    • Hangelbrücke Holme Alu farbig pulverbeschichtet, Seile Stahl mit Kunststoff
    • Zaunelemente Kunststoff farbig
    • Bodenplatten Karrosseriebauplatten
    • vorhandene Rutsche verzinkter Stahl und nichtrostender Stahl.
Wenn diese Elemente zusammen mit einer Bestellung in einer anderen Gemeinde im Frühjahr 2011 (Febr. - März) geliefert werden können, wird keine Fracht und ein Rabatt von 5 % gewährt. Bezahlung natürlich erst nach Lieferung. Montage durch den Bauhof, Materialgestellung wie Beton rund 200 €.

Mit dieser Lösung wäre der Spielplatz diese Geräte betreffend vorbehaltlich Sabotage für lange Zeit ertüchtigt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Spielplatz in der beschriebenen Art und Weise langfristig zu ertüchtigen. Die Kosten von rund 5.500 € werden anerkannt und in den Haushalt 2011 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Bestellung zu veranlassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Heizungssystem für die Rentnerwohnungen
Beschlussvorlage - 19/2010

Im Rosenhof in Loose wird derzeit gerade eine neue Heizungsanlage in Verbindung mit einem BHKW installiert. Die Anlage in kaskadenförmiger Bauweise gestattet die Wärmeversorgung über das Objekt Rosenhof hinaus. Betreiber dieser Heizungsanlage sind die Stadtwerke Eckernförde.
Da in den beiden Rentnerwohnungen der Gemeinde (fortan Gemeindehaus) in der Straße Ehlerskoppel eine Nachtspeicher-E-Heizung und Warmwasserdurchlauferhitzer / Untertischspeicher installiert sind (vermutlich 32 Jahre alt), keimte die Idee auf, die Nachtspeicheröfen gegen ein wasserführendes Heizungssystem auszutauschen und die notwendige Wärme vom Rosenhof über die Stadtwerke zu beziehen.

Um hinsichtlich der zu erwartenden Umbau- und auch Wärmebezugskosten eine Aussage tätigen zu können, hat Herr Andresen ein Angebot eines Heizungsbauers und ein Überschlagsangebot eines Contractes der Stadtwerke eingeholt.

Die Angebote zeigen folgende Varianten auf:

1. Bau einer Nahwärmeversorgung zwischen dem Rosenhof und dem Gemeindehaus:

Dieses Angebot zeigt die Kosten für den Bau der Nahwärmeversorgungsleitung und den Bau von Wärmeübergabestationen auf. Sie schließen incl. der Erdarbeiten mit rund 30.000 €. Allein daraus wird ersichtlich, dass ein solches Unterfangen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Grundgebühr des Wärmeversorgungsvertrages von rund 180 - 200 €/Monat (2.220 €/Jahr) wäre für die Mieter nicht zumutbar. Ferner ist es für den Wärmeversorger abgesehen von ökologischen Gesichtspunkten ökonomisch unwirtschaftlich, vielleicht gerade mal 20.000 kwh pro Jahr über eine rund 100 m lange Erdleitung (siehe anliegender Lageplan) zu transportieren. Die Wärmeverluste zwischen Rosenhof und Gemeindehaus wären zu hoch, die Mieter zahlen nur die Wärme, die hinter der Wärmeübergabestation im Haus gezählt wird.
Die Demontage und Entsorgung der Nachtspeicheröfen und der Einbau des Wärmeverteilungssystems mit Heizkörpern und Warmwasserversorgung schlägt mit weiteren rund 14.000 € zu Buche und muss von der Gemeinde finanziert und über die Mieteinnahmen amortisiert werden.

2. Einbau zweier Gasheizgeräte und Betrieb dieser Geräte durch die Gemeinde:

Dieses Angebot zeigt die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Nachtspeicheröfen, den Einbau von zwei separaten Gasbrennwertthermen und den Einbau eines Wärmeverteilungssystems nebst Plattenheizkörpern und Warmwasserversorgung auf. Dieses Angebot schließt mit rund 25.000 €. Dazu kämen dann noch zwei Erdgasanschlüsse mit zusammen rund 3.500 €.
Hinweis: Es ist der Einbau von je einer Therme je Wohnung zu empfehlen, da das unterschiedliche Heizverhalten zweier Mietparteien dadurch völlig individuell berücksichtigt werden kann, Streit wird vorgebeugt.

Da das vorhandene System mit den Nachtspeicheröfen noch funktioniert, ist es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus nicht zu empfehlen, diese Kosten für die Umrüstung aufzuwenden.

Um dennoch zu erfahren, wie viel Heizenergie in den vergangenen Jahren für die Beheizung einer der beiden 52 m²- Wohnung aufgewendet wurde, sei der Verbrauch und die damit verbundenen Kosten dieser Wohnung aufgezeigt:
Heizenergie über einen Wärmestromvertrag (ohne Warmwasserbereitung):
  • 2007       6.200 kwh   zu rund 700 €
  • 2008      7.200 kwh   zu rund 800 €
  • 2009      8.000 kwh   zu rund 1.000 €
Die Warmwasserbereitung wird über Durchlauferhitzer / Untertischspeicher sichergestellt. Allerdings wird dieser Strom nicht über den Wärmestromvertrag, sondern über den Tarif-Stromvertrag bezogen. Der geschätzte jährliche Kostenaufwand für die Warmwasserbereitung wird angenommen mit 330 € (Wasserverbrauch i.M. 40 m³, davon rund 10 m³ Kaltwasser, d.h. rund 30 m³ Warmwasser, 50 kwh/m³ x 30 m³ x 22 Cent/kwh = 330 €). Natürlich hängt dieser Aufwand extrem vom tatsächlichen Warmwasserverbrauch ab und ist daher nur angenommen.
Da die Mieter diese Stromkosten von rund 1.300 €/Jahr zu 100 % selbst tragen, wird ersichtlich, dass eine Investition der Gemeinde von 28.500 € nicht darstellbar ist. Die Mieter werden eine Investition nur anerkennen, wenn die Wärmeversorgung und Miete nach einer Umrüstung nicht immens teurer wird. Die Miete kann ohnehin nach Mietrecht nicht beliebig angehoben werden.


3. Einbau zweier Gasheizgeräte und Betrieb dieser Geräte durch die Stadtwerke im Contract:

Die Stadtwerke haben aufgezeigt, dass auch die dezentrale Wärmeversorgung über Gas in Form eines Wärmecontractes möglich wäre. Jedoch lässt sich abschätzen, dass der höhere Heizkompfort einer wasserführenden Heizung gegenüber dem Verbrauch mit einer Nachtspeicherheizung einen Mehrverbrauch generieren wird. Die Nachtspeicheröfen werden nachts mit „Wärmestrom“ geladen und tagsüber im Heizbetrieb entladen. Sind die Speicher bei sehr kalter Witterung früh am Tag abgekühlt, muss erst wieder geladen werden.

Theoretische Betrachtung:
Angenommen wird bei der vorzufindenden Gebäudeart und dem Alter ein Heizbedarf von 275 kwh/m²a (Heizung und Warmwasser).
  • 52 m² Wohnfläche x 275 kwh/m²a = 14.300 kwh Jahresbedarf
  • 14.300 kwh x 0,08 €/kwh = 1.144 € Arbeitspreis pro Jahr
  • Grundpreis geschätzt 60 €/Monat x 12 Monate = 720 € Grundpreis pro Jahr
= Summe der Heizkosten pro Jahr also rund 1.864 € (gegenüber bisher rund 1.300 €). Damit müsste der bessere Heizkompfort und die damit einhergehenden höheren Heizkosten durch den Mieter anerkannt werden.
Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Nachtspeicheröfen und den Einbau des Wärmeverteilungssystems von rund 14.000 € verbleiben dennoch bei der Gemeinde und müssten sich theoretisch über die Miete amortisieren.


Gemeindevertreter Settgast regt an, einmal Ermittlungen über die Möglichkeiten der Energetischen Sanierung der Rentnerwohnungen durchzuführen. Der Bürgermeister bittet den Bauausschussvorsitzenden darum, sich auf der nächsten Sitzung damit zu beschäftigen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, aus den im Sachverhalt genannten wirtschaftlichen Gründen am Status Quo der Heizungsanlage nichts zu verändern.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 20/2010

Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat empfohlen, über eine Erhöhung der Steuersätze für die Hundesteuer ab dem 01.01.2011 nachzudenken. Herr Leupold schlägt eine Verdoppelung der bisherigen Steuersätze vor.

Die Steuer beträgt dann jährlich:
a) für den ersten Hund                        40,00 €
b) für den zweiten Hund                        60,00 €
c) für jeden weiteren Hund                        80,00 €

Zum Vergleich werden nachstehend die Hundesteuersätze der Umlandgemeinden aufgezeigt.
Gemeinde                                                    
Hundessteuer
Altenhof
1. Hund  10,- €,
2. Hund  16,- €,
je weiteren Hund 20,- €
Barkelsby
1. Hund  25,- €,
2. Hund  50,- €,
je weiteren Hund 75,- €
Brodersby
1. Hund  30,- €,
2. Hund  40,- €,
je weiteren Hund 50,- €
Damp
1. Hund  20,- €,
2. Hund  30,- €,
je weiteren Hund 40,- €
Dörphof
1. Hund  30,- €,
2. Hund  40,- €,
je weiteren Hund 50,- €
Fleckeby
1. Hund  40,- €,
2. Hund  60,- €,
je weiteren Hund 60,- €
Gammelby
1. Hund  40,- €,
2. Hund  60,- €,
je weiteren Hund 80,- €
Goosefeld
1. Hund  30,- €,
2. Hund  50,- €,
je weiteren Hund 70,- €
Güby
1. Hund  25,- €,
2. Hund  35,- €,
je weiteren Hund 35,- €
Holzdorf
1. Hund  100,- €,
2. Hund  110,- €,
je weiteren Hund 120,- €
Hummelfeld
1. Hund  25,- €,
2. Hund  35,- €,
je weiteren Hund 35,- €
Karby
1. Hund  80,- €,
2. Hund  90,- €,
je weiteren Hund 100,- €
Kosel
1. Hund  40,- €,
2. Hund  80,- €,
je weiteren Hund 120,- €
Loose
1. Hund  20,- €,
2. Hund  30,- €,
je weiteren Hund 40,- €
Rieseby
1. Hund  25,- €,
2. Hund  40,- €,
je weiteren Hund 60,- €
Thumby
1. Hund  15,- €,
2. Hund  30,- €,
je weiteren Hund 30,- €
Waabs
1. Hund  75,- €,
2. Hund  85,- €,
je weiteren Hund 95,- €
Windeby
1. Hund  30,- €,
2. Hund  45,- €,
je weiteren Hund 60,- €
Winnemark
1. Hund  30,- €,
2. Hund  40,- €,
je weiteren Hund 50,- €

Die Hundesteuersätze der Gemeinde Loose wurden zuletzt zum 01.01.1997 geändert.

Diese Änderungen wurden in der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuer eingearbeitet.


Beschluss:

Die II. Nachtragssatzung zur Hundesteuer wird erlassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 23/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 26.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 824.700,-  € auf nunmehr 850.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 48.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 178.600,- € auf nunmehr 226.700,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 22/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
788.600,00 €
in der Ausgabe auf
788.600,00 €

und



im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
78.200,00 €
in der Ausgabe auf
78.200,00 €

festgesetzt:




§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
197.000,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
3,11 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
290,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 21/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 54 Aktien erwerben.


Beschluss:

Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Die Termine für die nächsten Sitzungen werden wie folgt festgelegt:

24.01.11 19.30 Uhr Finanzausschuss im Amt
10.03.11 19.30 Uhr Gemeindevertretung in der BBS


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister