N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 05.09.2011.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Hauke Harrs
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Burkhard Römer (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Anke Walther (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 17/2011
9. Außerordentliche Tilgung eines Kredites
  Beschlussvorlage - 8/2011
10. Beendigung der Teilnahme an der AktivRegion Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 9/2011
11. Kündigung ASA (Allgemeine soziale Arbeit), Schwesternstation
  Beschlussvorlage - 10/2011
12. Beendigung der Teilnahme an dem Projekt Streetworker
  Beschlussvorlage - 11/2011
13. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 13/2011
14. Einstellung der Looser Nachrichten
  Beschlussvorlage - 12/2011
15. Einstellung der Förderung der "Lokalen Tourismusorganisation"
  Beschlussvorlage - 14/2011
16. Erhebung von Gebühren von Nutzern des Sportplatzes
  Beschlussvorlage - 15/2011
17. Erhöhung der Kindergartengebühren
  Beschlussvorlage - 16/2011

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Der Finanzausschussvorsitzende berichtet, dass alle Beratungspunkte des Ausschusses Gegenstand der heutigen Sitzung sind.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Gussinat berichtet, dass in der Finanzausschusssitzung die mögliche Pflasterung der Verkehrsinsel im Aukamp angesprochen wurde. Als Bauausschussvorsitzender hat er bereits Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen, um die Angelegenheit in einer nächsten Sitzung zu beraten. Als problematisch könnten sich jedoch die Festlegungen des B-Plans erweisen.

Gemeindevertreter Gussinat verweist darauf, dass im Schulweg ein 30 km/h Schild mit dem Hinweis auf die Schule steht. Da die Schule nicht mehr existiert, hat Herr Gussinat Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen, um eine Veränderung herbeizuführen. Es wäre möglich, das 30 km/h Schild nun mit einem Zusatzschild als Hinweis auf den Spielplatz zu versehen. Ein entsprechendes Angebot übergibt er dem Bürgermeister.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 17/2011
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Bereits mit Beschluss vom 18.06.2009 ist die Gemeindevertretung Loose zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Eine mögliche Potentialfläche im Bereich Kasmark sollte nicht an den Kreis gemeldet werden.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Loose ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.

Beschluss:
Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Loose als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Außerordentliche Tilgung eines Kredites
Beschlussvorlage - 8/2011

Im Jahr 2002 wurde bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank ein Kommunalkredit in Höhe von 84.900,00 € aufgenommen. Zum 31.12.2011 verbleibt ein Restkapital in Höhe von 74.564,44 €. Jährlich werden 5,18 % des Kapitalstandes an Zinsen und 1,00 % an Tilgung geleistet. Zusammengefasst werden somit im Jahr 2011 3.906,11 € an Zinsen und 1.340,73 € an Tilgung gezahlt. Gemäß Schuldschein vom 06.08.2002 ist die Gemeinde berechtigt, den Kredit ganz oder zum Teil unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, frühestens zum 30.08.2012, zur Rückzahlung zu kündigen. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 20.01.2011 308.492,98 € und würde eine komplette Rückzahlung möglich machen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Kredit mit der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 30.08.2012 zu kündigen und zu tilgen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beendigung der Teilnahme an der AktivRegion Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 9/2011

Die Gemeinde Loose ist seit 2009 Mitglied in der AktivRegion Schlei-Ostsee. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen ca. 1.000,00 €. Ein Ausstieg wäre zum 01.01.2014 möglich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, über diesen TOP im Rahmen der Nachtragsplanung im Jahr 2012 erneut zu beraten.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Kündigung ASA (Allgemeine soziale Arbeit), Schwesternstation
Beschlussvorlage - 10/2011

Zwischen der Gemeinde Loose und der Ev. Luth. Kirchengemeinde wurde mit Wirkung zum 01.05.1997 ein Vertrag zur Kostenbeteiligung für die Allgemeine soziale Arbeit (ASA) geschlossen. Der Gemeinde entstehen jährlich Kosten in Höhe von ca. 1.400,00 €. Der Vertrag kann erst zum 31.12.2012 gekündigt werden da eine Kündigungsfrist von einem Jahr besteht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen den bestehenden Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum 31.12.2012 zu kündigen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beendigung der Teilnahme an dem Projekt Streetworker
Beschlussvorlage - 11/2011

Zwischen der Gemeinde Loose und dem Kirchlichen Verwaltungszentrum wurde am 20.09.1999 mit Wirkung zum 01.03.2000 ein Streetworkervertrag für 3 Jahre geschlossen. Da dieser nie gekündigt wurde, hat er sich automatisch jeweils um 2 Jahre verlängert. Um den Vertrag zu kündigen, muss eine Kündigung bis 3 Monate vor Vertragsende erfolgen. Die nächste Kündigung wäre zum 28.02.2013 möglich. Durch den Streetworkervertrag entstehen der Gemeinde jährlich Kosten in Höhe von ca. 700,00 €.


Beschluss:

Der Sozialausschuss soll sich mit der Angelegenheit befassen. Zu prüfen ist welcher Personenkreis bei der Arbeit des Streetworkers betroffen ist und welche Aufgaben er wahrnimmt. Zudem soll vor einer Entscheidung ein Gespräch mit dem Streetworker stattfinden. Abschließend ist zu klären, ob der Vertrag weiterlaufen soll, dieser zu kündigen ist oder gegebenenfalls die jährliche Beteiligung zu kürzen ist.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 13/2011

Laut § 3 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Loose erhalten Fraktionsvorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 €. Um den Haushalt weiter zu konsolidieren, ist zu überlegen, den § 3 der Entschädigungssatzung zu ändern und statt der monatlichen Entschädigung ein weiteres Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 € für jede von einem Fraktionsvorsitzenden geleitete Fraktionssitzung zu gewähren. Diese Änderung hätte jährliche Einsparungen in Höhe von ca. 750,00 € zur Folge.


Beschluss:

Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Einstellung der Looser Nachrichten
Beschlussvorlage - 12/2011

Die Looser Nachrichten werden 4 mal im Jahr gedruckt und in der Gemeinde verteilt. Sie bietet Informationen rund um die Gemeinde. Insbesondere berichtet sie aber auch über die Vereine und Verbände. Die anfallenden Kosten betragen jährlich ca. 600,00 €. Auf Grund der geringen Informationsgabe der einzelnen Bereiche der Gemeinde, wurde es in der Vergangenheit immer schwieriger, die Seiten der Looser Nachrichten zu füllen. Auf Grund dessen ist darüber zu beraten den Druck einzustellen.


Beschluss:

Bis zur GV im Dezember ist es die Aufgabe des Looser-Nachrichtenteams sich Gedanken über die Zukunft der Looser Nachrichten zu machen. Ein mögliches Konzept wird im Rahmen der GV vorgestellt. 


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Einstellung der Förderung der "Lokalen Tourismusorganisation"
Beschlussvorlage - 14/2011

Mit Beschluss im Jahr 2009 hat sich die Gemeinde für die Jahre 2010 - 2014 verpflichtet, für die Sicherstellung und Vermarktung des Tourismus die „Lokale Touristikorganisation“, die sich um die Vermittlung und das Marketing sowie weitere „Randbereiche“ im touristischen Bereich kümmert, zu fördern. Auf Grund der Förderung entstehen der Gemeinde jährliche Kosten von ca. 1.148,00 € (korrigierter Betrag). Zu klären ist, ob die Förderung ab dem Jahr 2015 eingestellt werden soll. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Förderung der „Lokalen Tourismusorganisation“ ab dem Jahr 2015 einzustellen. 


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erhebung von Gebühren von Nutzern des Sportplatzes
Beschlussvorlage - 15/2011

Die Nutzung des gemeindlichen Sportplatzes ist derzeit gebührenfrei. Um den Haushalt der Gemeinde Loose weiter zu konsolidieren und die anfallenden Kosten für den Sportplatz ansatzweise zu decken, ist zu überlegen eine Gebührensatzung für die Nutzung des Sportplatzes zu erlassen. Für die Pflege und Unterhaltung des Sportplatzes entstehen der Gemeinde jährliche Kosten von ca. 3.400,00 €.


Beschluss:

Dieser Tagesordnungspunkt soll im Zusammenhang mit Gebühren anderer öffentlicher Einrichtungen unter Einbeziehung der Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Erhöhung der Kindergartengebühren
Beschlussvorlage - 16/2011

Für die Bereitstellung des gemeindeeigenen Kindergartens muss die Gemeinde Loose im Jahr ca. 55.000,00 € aufbringen. Grund für den hohen Eigenanteil der Gemeinde sind die verhältnismäßig niedrigen Kindergartengebühren. Diese decken lediglich 16 % der Ausgaben des Kindergartens. Nach Maßgabe des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind als Bemessungsgrundlage für den Regelbeitrag bis zu 30 % der anerkannten Betriebskosten anzusetzen. Um den Haushalt weiter zu konsolidieren, ist zu überlegen, die monatlichen Kindergartengebühren zu erhöhen.


Beschluss:

Es wird beschlossen auf eine monatliche Gebührenerhöhung zu verzichten.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters