Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
Ausschussvorsitzender Erich Leupold |
Ausschussmitglied Lothar Jöns |
Ausschussmitglied Hans-Uwe Messerschmidt |
Ausschussmitglied Manfred Peters |
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber (entschuldigt ) |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Hans-Jürgen Mordhorst (entschuldigt ) |
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter/in Britta Fries |
Gemeindevertreter Mike Gollan |
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 29/2014 | |
5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 30/2014 | |
6. | Erlass Haushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 31/2014 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 29/2014 Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass nach der letzten Veränderung in 2008 eine Erhöhung der Abwassergebühren (verteilt auf Zusatzgebühren für Schmutzwasser von bisher 2,50 € auf 3,20 € pro cbm und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren von bisher 0,20 € auf 0,30 € pro m² überbauter und befestigter Fläche) erforderlich ist. Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren. |
Beschluss: Die 9. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 30/2014 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 105.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 900.800,- € auf nunmehr 1.006.100,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 31.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 57.000,- € auf nunmehr 88.700,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Folgende HHSt-Ansätze wurden während der Sitzung wie folgt festgelegt: 13000.55000 neu: 6.700 € 46400.65000 neu: 1.800 € 76500.14000 neu: 600 € Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die geänderte Rücklagenübersicht liegt dem Protokoll bei. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass Haushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 31/2014 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Im Rahmen der Besprechung des Haushaltes 2015 werden die Hebesätze wie folgt geändert: Grundsteuer A: 280 % auf 330 % Grundsteuer B: 280 % auf 330 % Gewerbesteuer: 290 % auf 340 % Die geänderte Haushaltssatzung und die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Erich Leupold |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |