N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Loose vom 27.11.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Erich Leupold
Ausschussmitglied Lothar Jöns
Ausschussmitglied Hans-Uwe Messerschmidt
Ausschussmitglied Manfred Peters

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber (entschuldigt )
stellv. Ausschussvorsitzende/r Hans-Jürgen Mordhorst (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter/in Britta Fries
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 29/2014
5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 30/2014
6. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 31/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 29/2014

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass nach der letzten Veränderung in 2008 eine Erhöhung der Abwassergebühren (verteilt auf Zusatzgebühren für Schmutzwasser von bisher 2,50 € auf 3,20 € pro cbm und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren von bisher 0,20 € auf 0,30 € pro m² überbauter und befestigter Fläche) erforderlich ist.

Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.


Beschluss:

Die 9. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 30/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 105.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 900.800,- € auf nunmehr 1.006.100,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 31.700,- € erhöht und damit gegenüber bisher 57.000,- € auf nunmehr 88.700,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Folgende HHSt-Ansätze wurden während der Sitzung wie folgt festgelegt:
13000.55000 neu: 6.700 €
46400.65000 neu: 1.800 €
76500.14000 neu: 600 €
Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die geänderte Rücklagenübersicht liegt dem Protokoll bei.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 31/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Besprechung des Haushaltes 2015 werden die Hebesätze wie folgt geändert:
Grundsteuer A: 280 % auf 330 %
Grundsteuer B: 280 % auf 330 %
Gewerbesteuer: 290 % auf 340 %
Die geänderte Haushaltssatzung und die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.
Erhöhung
280
290
300
310
320
330
340
350
360
Grundst. A
19.700
20.404
21.107
21.811
22.514
23.218
23.921
24.625
25.329
Grundst. B
64.200
66.493
68.786
71.079
73.371
75.664
77.957
80.250
82.543
Gewerbest.
29.545
30.600
31.655
32.710
33.766
34.821
35.876
36.931
37.986
Summe
113.725
117.786
121.848
125.910
129.971
134.033
138.094
142.156
146.218
Differenz
 
4.062
8.123
12.185
16.246
20.308
24.370
28.431
32.493


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
985.200 €
in der Ausgabe auf
985.200 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
49.400 €
in der Ausgabe auf
49.400 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
246.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
3,77 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Erich Leupold 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender