N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Loose vom 28.11.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.06 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Erich Leupold
Ausschussmitglied Lothar Jöns
stellv. Ausschussvorsitzende/r Hans-Jürgen Mordhorst
Ausschussmitglied Manfred Peters
Ausschussmitglied Kai Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten"
  Beschlussvorlage - 46/2016
5. Neufassung der "Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Loose"
  Beschlussvorlage - 47/2016
6. Dachsanierung Seniorenwohnungen
  Beschlussvorlage - 43/2016
7. Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 48/2016
8. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 49/2016
9. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 32/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten"
Beschlussvorlage - 46/2016
Durch den Anbau am gemeindlichen Kindergarten und der daraus resultierenden neuen altersgemischten Gruppe, muss die Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.03.2016 neu gefasst werden.

Als Anlage ist der Entwurf der neuen Satzung für den Kindergarten beigefügt.
Es wurden unter anderem folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

In § 3 Abs. 1 wird eine Differenzierung zwischen U3- und Ü3-Kinder vorgenommen. In Abs. 4 wurden die neuen Öffnungszeiten aufgenommen und das es nur noch einen 5-Tagesbetrieb gibt.
§ 6 Abs. 3 und 4 enthält die Regelungen zum Beirat, den es ab sofort in der Einrichtung geben muss, da es zwei Vormittagsgruppen gibt.
In § 7 Abs. 1 sind die Gebühren nach U3- und Ü3- Kindern sowie nach Betreuungszeit aufgelistet.
Gemäß § 13 soll die Satzung zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Die nun nicht mehr passenden Querverweise innerhalb der Satzung, durch die neuen Einschübe der Paragraphen, wurden angepasst. 

Beschluss:
Der Satzungsentwurf wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.  
Der Bürgermeister und die Sozialausschussvorsitzende vertreten die Gemeinde im Kindergartenbeirat. Im Verhinderungsfall vertreten die jeweiligen Stellvertreter. Das Mittagessen nach § 7 (2) wird auf 3,50 € festgesetzt. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Neufassung der "Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Loose"
Beschlussvorlage - 47/2016
Durch die Änderung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten muss nun auch die Benutzungsordnung angepasst werden.
Die Benutzungsordnung bezieht sich nun auf den § 11 der Satzung des Kindergartens und soll auch zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Beschluss:
Der Entwurf der Benutzungsordnung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Dachsanierung Seniorenwohnungen
Beschlussvorlage - 43/2016
Nachdem seit 2010 über den weiteren Umgang mit den beiden Seniorenwohnungen in der Ehlerskoppel beraten wurde und in 2013 / 2014 mit einem Aufwand von rund 60.000 € Innensanierungsarbeiten durchgeführt wurden, regt Herr Bürgermeister Feige nunmehr an, das Dach des Gebäudes zu erneuern. Zuletzt wurde am 16.06.2014 in der Gemeindevertretung über das Thema beraten und ein ablehnender Beschluss gefasst.

Herr Andresen wurde gebeten, diese Vorlage zu fertigen. Als Mittel sollten nach Einschätzung des Bürgermeisters 30.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, in den Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 30.000 € für eine Dachsanierung einzustellen. Der negative Beschluss vom 16.06.2014 wird aufgehoben. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 48/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgabe des Verwaltungshaushaltes um 31.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.042.700,- € auf 1.074.000,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 396.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 690.400,- € auf nunmehr 1.087.300,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 629.200,- € auf 929.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 2. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.      

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 49/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   
Im Rahmen der Sitzung werden folgende Änderungen vorgenommen:
63200.93500: 8.000 € Erwerb Trecker/Mäher
91000.20700: 20.300 € statt 10.100 €

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.259.100 €
in der Ausgabe auf
1.259.100 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
285.800 €
in der Ausgabe auf
285.800 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
314.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
5,18 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 32/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. 

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Erich Leupold 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender