N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Loose vom 07.09.2016.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte, Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Erich Leupold
Ausschussmitglied Lothar Jöns
stellv. Ausschussvorsitzende/r Hans-Jürgen Mordhorst
Ausschussmitglied Manfred Peters

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Kai Petersen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Loell (SH-Netz AG)
Messerschmidt (EZ)
Krüger (KN)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 25/2016
5. Defizitbeteiligung am Friedhof Rieseby
  Beschlussvorlage - 24/2016
6. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 27/2016
7. Außerordentliche Tilgung von zwei Darlehen
  Beschlussvorlage - 28/2016
8. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 26/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Da noch keine Zahlung für die Festlegung des Kaufpreises für die Baugrundstücke im Mühlenweg vorliegen, wird der Tagesordnungspunkt 9 abgesetzt. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 25/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb von Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Loose könnte maximal 67 Aktien zu einem Preis von 314.581,08 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 134 Aktien für 629.162,16 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,3 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 13.06.2016.   

Beschluss:
E wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 134 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Defizitbeteiligung am Friedhof Rieseby
Beschlussvorlage - 24/2016
Das Friedhofskuratorium (4 Mitglieder der Kirchengemeinde und je 2 Mitglieder der Gemeinden Rieseby und Loose sowie jeweils 1 beratendes Mitglied der Kirchenkreis- und der Amtsverwaltung) hat die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes zuletzt am 30.01.2015 erörtert. Am 20.05.2015 fand nach rechtlicher Beurteilung durch die Amtsverwaltung auf Einladung der Gemeinden eine Beratung der Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden mit der Kirchengemeinde im Amt Schlei-Ostsee statt. Im September 2015 hat die Kirche den Mitgliedern des Kuratoriums einen Vertragsentwurf zugesandt, der jedoch im Kuratorium noch nicht erörtert wurde. Nunmehr erbittet der Vorsitzende des Kirchengemeinderates eine Entscheidung der Gemeindevertretungen bis zum 31.08.2016.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Rieseby weist entsprechend des vorliegenden Vertragsentwurfes ein aufgelaufenes Defizit Ende 2014 in Höhe von 48.734,49 € auf. Abzüglich der vorhandenen Substanzerhaltungsrücklage (10.400,00 €) und einer "Personalkostenausgliederung" von 10% (4.400,00 €) sollen sich dieses Defizit lt. Entwurf die Gemeinden Rieseby mit 26.129,56 € (77% Einwohneranteil) und Loose mit 7.804,93 € (23% Einwohneranteil) teilen. Das laufende Defizit sollen ebenfalls die Gemeinden tragen.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit (wie in Rieseby) nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2011 eingetreten.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen.

Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein. Die Gemeinde Rieseby hat am 21.07.2016 beschlossen, sich mit 30,8% am bis zum 31.12.2015 aufgelaufenen Defizit zu beteiligen und künftige Defizitbeteiligungen alle 2 Jahre zu entscheiden. Hierbei hat sich die Gemeinde an einer kommunalen Defizitbeteiligung von insgesamt 40% orientiert (77% Einwohneranteil von 40%). Ein Vertragsabschluss wird mit der Gemeinde Rieseby nicht erfolgen. Bei dieser kommunalen Beteiligungsquote würde sich für Loose eine Beteiligung am Gesamtdefizit von 9,2% ergeben.

Beschluss:
Die Gemeinde beteiligt sich am bis zum 31.12.2015 aufgelaufenen Friedhofsdefizit mit 7.804,93 €. Nachfolgende Defizitbeteiligungen sollen alle 2 Jahre entschieden werden. Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 27/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Loose ist 26 Jahre alt und ist entsprechend neu anzupassen. Hierauf wurde auch vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hingewiesen. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.  

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Außerordentliche Tilgung von zwei Darlehen
Beschlussvorlage - 28/2016
Der Bau von zwei Rentnerwohnungen in der Gemeinde Loose wurde in der Vergangenheit durch die Aufnahme von Darlehen finanziert. Aktuell bestehen noch 2 Darlehen mit einer Restsumme von 30.330,26 € zum 30.09.2016. Für beide Darlehen werden aktuell jährlich 0,5% Verwaltungskosten gezahlt. Zinsen fallen aktuell nicht an. Ab 01.07.2017 setzt gemäß Darlehensvertrag die Zinsprogression ein. Das hat zur Folge, dass sich der Sollzins alle drei Jahre um 0,75 % p.a. erhöht. Nach Rücksprache mit der Investitionsbank ist eine außerordentliche Tilgung beider Darlehen zum 30.09.2016 möglich. Der aktuelle Rücklagenstand der Gemeinde beträgt 146.717,85 €. Die Tilgung der beiden Darlehen wäre somit durch Rücklagenentnahme möglich.    

Beschluss:
Es wird beschlossen beide Darlehen zum 30.09.2016 außerordentlich zu tilgen. Das Restkapital beträgt 30.330,26 € und wird über den Nachtrag 2016 bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 26/2016
Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt "Straßensozialarbeit". Der Zuschuss beträgt jährlich 715,81 €.
Es erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Es ist zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit ab 01.03.2017 erfolgen soll.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich auch für weitere zwei Jahre an dem Projekt "Straßensozialarbeit" mit jährlich 715,81 € zu beteiligen. Es soll daher keine Kündigung durch die Gemeinde erfolgen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Erich Leupold 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender