N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Loose vom 04.12.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.26 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Erich Leupold
Ausschussmitglied Michael Engel
Ausschussmitglied Lothar Jöns
stellv. Ausschussvorsitzender Manfred Peters
Ausschussmitglied Kai Petersen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderung der Satzung der Gemeinde Loose über den gemeindlichen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 35/2017
5. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 39/2017
6. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 36/2017
7. Antrag des Kulturvereins Loose e.V. auf Aufhebung der Hallennutzungsgebühr für die BBS bei Veranstaltungen
  Beschlussvorlage - 45/2017
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 43/2017
9. Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens
  Beschlussvorlage - 46/2017
10. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 44/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens" als neuer TOP 9 erweitert. Der neue Top 11 wird nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Loose über den gemeindlichen Kindergarten
Beschlussvorlage - 35/2017
Der Essensanbieter für den Kindergarten Loose hat gewechselt, und das Essen wird ab 30.10.2017 2,54 € für die Eltern kosten. Diese Änderung muss in die Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten aufgenommen werden.
Da es sich um keine Schlechterstellung der Eltern handelt, da das Mittagessen günstiger wird, kann die Satzung rückwirkend zum 30.10.2017 in Kraft treten.   

Beschluss:
Die Satzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 39/2017
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Loose (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 18.12.1997 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 31.12.2017.

Damit zum 01.01.2018 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2018 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, wurde jedoch in Teilen der aktuellen Rechtslage angepasst.  

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.      

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 36/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Antrag des Kulturvereins Loose e.V. auf Aufhebung der Hallennutzungsgebühr für die BBS bei Veranstaltungen
Beschlussvorlage - 45/2017
Der Gemeinde Loose liegt ein Antrag des Kulturvereins Loose e.V. auf Aufhebung der Hallennutzungsgebühr für die BBS bei Veranstaltungen vor. Der Antrag liegt der Vorlage bei.   

Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.   

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 43/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgabe des Verwaltungshaushaltes um 33.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.259.100,- € auf 1.292.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 211.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 285.800,- € auf nunmehr 497.700,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird um 100.000,- erhöht und damit gegenüber bisher 0,- € auf 100.000,- €, davon 100.000 € innere Darlehen, festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Folgende Änderungen werden im Rahmen der Nachtragsberatung aufgenommen:
88200.34000: Wird um 50.000 € reduziert
91000.37900: Inneres Darlehen in Höhe von 100.000

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.          

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens
Beschlussvorlage - 46/2017
In der Gemeindevertretersitzung vom 08.12.2016 wurde durch den Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 300.000 € beschlossen. Die Darlehensaufnahme war für die außerordentliche Tilgung von 2 Darlehen und die Erweiterung des Kindergartens vorgesehen. Da die Gemeinde nunmehr eine Förderung des Landes für die Erweiterung des Kindergartens in Höhe von 168.700 € erhalten hat und der aktuelle Nachtragshaushalt 2017 eine Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von 168.600 € vorsieht, wurde bisher seitens der Verwaltung auf eine Aufnahme des Darlehens verzichtet. Der Nachtragshaushalt 2017 sieht einen Stand der allgemeinen Rücklage in Höhe von 270.000 € und einen Stand der Sonderrücklage Abwasser in Höhe von 111.000 € vor. In dem Stand der allgemeinen Rücklage ist die geplante Darlehensaufnahme aus 2016 in Höhe von 300.000 € bereits inbegriffen.    

Beschluss:
Der Beschluss über die am 08.12.2016 festgesetzte Darlehensaufnahme wird aufgehoben. Ersatzweise wird die Aufnahme eines inneren Darlehens im Nachtrag 2017 beschlossen   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 44/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.   

Im Rahmen der Haushaltsberatung werden folgende Änderungen aufgenommen:
- 88200.34000: auf 50.000 €
- 88100.50000: auf 5.000 €

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.358.600 €
in der Ausgabe auf
1.358.600 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
114.300 €
in der Ausgabe auf
114.300 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
338.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
5,38 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.       

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Erich Leupold 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender