Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Erich Leupold |
Ausschussmitglied Michael Engel |
Ausschussmitglied Lothar Jöns |
stellv. Ausschussvorsitzender Manfred Peters |
Ausschussmitglied Kai Petersen |
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Mike Gollan |
Gemeindevertreterin Bettina Lassen |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 4/2018 | |
5. | bauliche Entwicklung in der Gemeinde Loose |
Beschlussvorlage - 2/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
8. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Grundstücksangelegenheiten" als neuen TOP 7 erweitert. Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden nicht öffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 4/2018 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Loose zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Loose wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | bauliche Entwicklung in der Gemeinde Loose |
Beschlussvorlage - 2/2018 Die Gemeinde Loose bemüht sich seit vielen Jahren um die Ausweisung von Wohnbauflächen im Gemeindegebiet. Bisher wurde im Wesentlichen eine Nachverdichtung im Innenbereich vorgenommen bzw. durch die Errichtung von Ersatzbauten neuer Wohnraum geschaffen. Im Jahr 2017 wurde im Rahmen einer Innenentwicklungssatzung die Möglichkeit zur Errichtung von vier Wohnhäusern geschaffen. Aktuell besteht aufgrund von anhaltend niedrigen Zinsen und des tatsächlichen Bedarfs eine weitere Nachfrage nach Wohnraum. Aus der durchgeführten Potentialflächenanalyse der Gemeinde Loose ergeben sich verschiedene Flächen, die für eine bauliche Entwicklung geeignet wären. Insgesamt wurden acht Flächen bewertet. Viele dieser Flächen wurden bereits in der Vergangenheit durch die Gemeinde untersucht und auf eine Bebauung hin geprüft. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass viele Flächen tatsächlich nicht zur Verfügung stehen, die Kaufpreisvorstellungen viel zu hoch sind (teilw. doppelte Marktwert) oder andere Gründe entgegenstehen. Ein Eigentümer ist nun an die Gemeinde Loose herangetreten und hat seine Grundstücke der Gemeinde zum Kauf angeboten. Diese wurden im Rahmen der Potentialflächenanalyse (Fläche Nr. 2) mit bewertet und für bis zu 20 Grundstücke als bebaubar eingestuft. In der Bewertung wurde bisher belastend die Frage der Erschließung, der Denkmalschutz und die Nähe zum Verbandsgewässer bewertet. Die Problematik der Erschließung kann insoweit ausgeräumt werden, dass auch Teile des Grundstücks "An der Au 14/16" zum Kauf angeboten wurden. Die dortigen baulichen Anlagen können beseitigt werden, so dass eine ausreichend breite Erschließung hergestellt werden kann. Die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung ist grundsätzlich möglich, da im unmittelbaren Nahebereich die Schmutzwasserdruckrohrleitung und ein bereits vorhandenes Regenrückhaltebecken existiert. Die ggf. vorhandenen archäologischen Denkmale gilt es näher zu untersuchen und die Vereinbarkeit mit der geplanten Bebauung zu prüfen. Betrachtet man den nachfolgend näher beschriebenen Wohnungsbauentwicklungsrahmen der Gemeinde Loose, müsste die Erschließung in zwei Bauabschnitten erfolgen. Auf Grundlage der Potentialflächenanalyse vom 01.11.2017 stellen sich die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Loose bis zum Jahr 2025 derzeit wie folgt dar: Wohnungsbestand am 01.01.2010 299 WE Nach LEP 2010 von 2010 bis 2025 anzusetzen (10 %) 30 WE In den Jahren 2010 bis 2016 bereits errichtet 16 WE über die Innenbereichssatzung verfügbar bzw. in Bau 4 WE abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich 2 WE Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2025 8 WE Zur weiteren Verwirklichung eines Neubaugebietes wird durch die Verwaltung folgende Vorgehensweise empfohlen:
Sofern eine Realisierung möglich erscheint, wird die Gemeinde Loose die Erschließung und Vermarktung in Eigenregie umsetzen. So kann die Vergabe und der Zeitraum selbst bestimmt werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Bebaubarkeit der angebotenen Flächen (Potentialflächenanalyse Fläche Nr. 2) prüfen zu lassen. Hierzu sind die im Sachverhalt beschriebenen Schritte umzusetzen. Die für die Erstellung eines Bebauungskonzeptes und die Baugrunduntersuchung anfallenden Kosten werden anerkannt. Sofern eine Bebaubarkeit möglich ist, sollen die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen vorbereitet und im Rahmen der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Ziel der Planung soll die Schaffung von Wohnraum sein. Sollte die Bebaubarkeit der Potentialflächenanalyse Fläche Nr. 2 nicht gegeben sein, soll die Potentialflächenanalyse Fläche Nr. 5 geprüft werden. Hierzu sind die im Sachverhalt beschriebenen Schritte umzusetzen. Die für die Erstellung eines Bebauungskonzeptes und die Baugrunduntersuchung anfallenden Kosten werden anerkannt. Sofern eine Bebaubarkeit möglich ist, sollen die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen vorbereitet und im Rahmen der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Ziel der Planung soll die Schaffung von Wohnraum sein.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Manfred Peters |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 8. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.
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Christian Levien | Erich Leupold |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |