N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Loose vom 27.11.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.31 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Barbara Schöne
Ausschussmitglied Daniela Dittmann-Valerio
Ausschussmitglied Manfred Peters
stellv. Ausschussvorsitzender Kai Petersen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Mike Gollan (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Ulrich Barske
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Verwaltung Anja Schnutz
1 Gast

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 37/2018
5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 45/2018
6. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 46/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 37/2018
Als Grundlage für die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (kurz BGS) dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27.09.2018 beschlossen und durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 25.10.2018 genehmigt wurde.
Damit zum 01.01.2019 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die den Voraussetzungen der Abwasserbeseitigungssatzung entspricht , wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile und führt zu keiner Schlechterstellung von Abgabepflichtigen.

Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserver-sickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass eine Senkung der Schmutzwasserzusatzgebühr von bisher 3,20 € auf 2,09 €/m³ und der Niederschlagswassergebühr von bisher 0,30 € auf 0,19 €/m² möglich ist (siehe anliegende Gebührenkalkulation). Die Sätze für die Schmutzwassergrundgebühr bleiben unverändert (siehe § 24).         

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 12.11.2018 beschlossen.                  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 45/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgabe des Verwaltungshaushaltes um 8.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.358.600,- € auf 1.366.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 36.100,- € vermindert und damit gegenüber bisher 114.300,- € auf nunmehr 78.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.            

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 46/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.     
Lothar Jöns berichtet als Gast über anstehende Maßnahmen im Bereich Feuerwehr. Kosten stehen derzeit nicht fest. Sobald diese vorliegen wird er diese der Gemeinde vorlegen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.373.000 €
in der Ausgabe auf
1.373.000 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
586.400 €
in der Ausgabe auf
586.400 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
470.000,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
343.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
5,58 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.         

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Barbara Schöne 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender