N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Loose vom 28.10.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Erich Leupold
Ausschussmitglied Ansgar Herbst
stellvertr. Ausschussvorsitzender Lothar Jöns
Ausschussmitglied Hans-Jürgen Mordhorst
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Settgast

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Klaus Gussinat
Gemeindevertreter Waltraut Ruch
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Verwaltung Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 20/2010
5. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 21/2010
6. Ersatz von abgängigen Spielgeräten auf dem Spielplatz
  Beschlussvorlage - 18/2010
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 23/2010
8. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 22/2010

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.


zu TOP 4. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 20/2010

Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat empfohlen, über eine Erhöhung der Steuersätze für die Hundesteuer ab dem 01.01.2011 nachzudenken. Herr Leupold schlägt eine Verdoppelung der bisherigen Steuersätze vor.

Die Steuer beträgt dann jährlich:
a) für den ersten Hund                        40,00 €
b) für den zweiten Hund                        60,00 €
c) für jeden weiteren Hund                        80,00 €

Zum Vergleich werden nachstehend die Hundesteuersätze der Umlandgemeinden aufgezeigt.
Gemeinde                                                    
Hundessteuer
Altenhof
1. Hund  10,- €,
2. Hund  16,- €,
je weiteren Hund 20,- €
Barkelsby
1. Hund  25,- €,
2. Hund  50,- €,
je weiteren Hund 75,- €
Brodersby
1. Hund  30,- €,
2. Hund  40,- €,
je weiteren Hund 50,- €
Damp
1. Hund  20,- €,
2. Hund  30,- €,
je weiteren Hund 40,- €
Dörphof
1. Hund  30,- €,
2. Hund  40,- €,
je weiteren Hund 50,- €
Fleckeby
1. Hund  40,- €,
2. Hund  60,- €,
je weiteren Hund 60,- €
Gammelby
1. Hund  40,- €,
2. Hund  60,- €,
je weiteren Hund 80,- €
Goosefeld
1. Hund  30,- €,
2. Hund  50,- €,
je weiteren Hund 70,- €
Güby
1. Hund  25,- €,
2. Hund  35,- €,
je weiteren Hund 35,- €
Holzdorf
1. Hund  100,- €,
2. Hund  110,- €,
je weiteren Hund 120,- €
Hummelfeld
1. Hund  25,- €,
2. Hund  35,- €,
je weiteren Hund 35,- €
Karby
1. Hund  80,- €,
2. Hund  90,- €,
je weiteren Hund 100,- €
Kosel
1. Hund  40,- €,
2. Hund  80,- €,
je weiteren Hund 120,- €
Loose
1. Hund  20,- €,
2. Hund  30,- €,
je weiteren Hund 40,- €
Rieseby
1. Hund  25,- €,
2. Hund  40,- €,
je weiteren Hund 60,- €
Thumby
1. Hund  15,- €,
2. Hund  30,- €,
je weiteren Hund 30,- €
Waabs
1. Hund  75,- €,
2. Hund  85,- €,
je weiteren Hund 95,- €
Windeby
1. Hund  30,- €,
2. Hund  45,- €,
je weiteren Hund 60,- €
Winnemark
1. Hund  30,- €,
2. Hund  40,- €,
je weiteren Hund 50,- €

Die Hundesteuersätze der Gemeinde Loose wurden zuletzt zum 01.01.1997 geändert.

Diese Änderungen wurden in der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuer eingearbeitet.


Beschluss:

Die II. Nachtragssatzung zur Hundesteuer wird erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 21/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 54 Aktien erwerben.


Beschluss:

Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Ersatz von abgängigen Spielgeräten auf dem Spielplatz
Beschlussvorlage - 18/2010

In der Vorlage 3/2010 wurde seitens Herrn Andresen Stellung zum Spielplatz bezogen. Im Beschluss vom 10.06.2010 wurde eine Demontage der Einpunktschaukel und die Beschaffung eines Ersatzgerätes beschlossen (Kosten rund 1.500 €). Ferner wurde beschlossen, den Aufstieg auf den Rutschenhügel zu erneuern (Kosten rund 1.000 €) und die Pfosten der Seilbahn zu erneuern. Bei einem Ortstermin hat Herr Andresen erklärt, dass die Reparatur der Pfosten der Seilbahn unwirtschaftlich ist. Zudem wäre die beschlossene Aufstiegsmöglichkeit auf den Rutschenhügel in Holzeigenbauweise mit Rampe, Treppe und Tau für 1.000 € sicherlich nicht 100 %-ig DIN- gerecht. Also würden wahrscheinlich bei den kommenden Hauptinspektionen des Spielplatzes wieder Mängel am Eigenbau protokolliert werden. In der Summe sind Kosten von rund 3.500 € beschlossen worden.

Der Bürgermeister, Herr Lassen und Herr Andresen haben entgegen des Beschlusses aus der GV vom 10.06.2010 daher folgende Empfehlung:
  • Demontage der vorhandenen Seilbahn und Lieferung einer neuen Seilbahn. Die neue Seilbahn besteht aus Stahlrundrohr, verzinkt und pulverbeschichtet rot. Dieses Gerät hat eine vielfach höhere Lebensdauer als ein Holzgerät und ist zudem noch günstiger in der Anschaffung und Unterhaltung. Kosten laut Angebot brutto 2.340,73 €.
  • Demontage des Holzpodestes auf dem Rutschenhügel. Lieferung eines neuen Aufstiegs auf den Hügel und eines neuen Rutschenpodestes. Aufstieg als 1,50 m hoher Turm mit Kletterwand und Bogenleiter sowie Hangelbrücke (siehe Vorlage 3/2010 Bilder) und Rutschenpodest mit Zaunelementen. Preis laut Angebot brutto 2.897,65 €. Material:
    • Pfosten Alu farbig pulverbeschichtet
    • Bogenleiter Stahl verzinkt
    • Kletterwand Karrosseriebauplatte
    • Hangelbrücke Holme Alu farbig pulverbeschichtet, Seile Stahl mit Kunststoff
    • Zaunelemente Kunststoff farbig
    • Bodenplatten Karrosseriebauplatten
    • vorhandene Rutsche verzinkter Stahl und nichtrostender Stahl.
Wenn diese Elemente zusammen mit einer Bestellung in einer anderen Gemeinde im Frühjahr 2011 (Febr. - März) geliefert werden können, wird keine Fracht und ein Rabatt von 5 % gewährt. Bezahlung natürlich erst nach Lieferung. Montage durch den Bauhof, Materialgestellung wie Beton rund 200 €.

Mit dieser Lösung wäre der Spielplatz diese Geräte betreffend vorbehaltlich Sabotage für lange Zeit ertüchtigt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Spielplatz in der beschriebenen Art und Weise langfristig zu ertüchtigen. Die Kosten von rund 5.500 € werden anerkannt und in den Haushalt 2011 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Bestellung zu veranlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 23/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 26.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 824.700,-  € auf nunmehr 850.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 48.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 178.600,- € auf nunmehr 226.700,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 22/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
788.600,00 €
in der Ausgabe auf
788.600,00 €

und



im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
78.200,00 €
in der Ausgabe auf
78.200,00 €

festgesetzt:




§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
197.000,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
3,11 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
280,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
280,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
290,00 v.H.
 
 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Erich Leupold 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender