Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.55 Uhr |
Ausschussvorsitzender Erich Leupold |
Ausschussmitglied Ansgar Herbst |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Lothar Jöns |
Ausschussmitglied Hans-Jürgen Mordhorst |
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Settgast |
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreter Klaus Gussinat |
Gemeindevertreter Waltraut Ruch |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
Verwaltung Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 20/2010 | |
5. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 21/2010 | |
6. | Ersatz von abgängigen Spielgeräten auf dem Spielplatz |
Beschlussvorlage - 18/2010 | |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 23/2010 | |
8. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 22/2010 |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 20/2010 Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat empfohlen, über eine Erhöhung der Steuersätze für die Hundesteuer ab dem 01.01.2011 nachzudenken. Herr Leupold schlägt eine Verdoppelung der bisherigen Steuersätze vor. Die Steuer beträgt dann jährlich: a) für den ersten Hund 40,00 € b) für den zweiten Hund 60,00 € c) für jeden weiteren Hund 80,00 € Zum Vergleich werden nachstehend die Hundesteuersätze der Umlandgemeinden aufgezeigt.
Die Hundesteuersätze der Gemeinde Loose wurden zuletzt zum 01.01.1997 geändert. Diese Änderungen wurden in der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuer eingearbeitet. |
Beschluss: Die II. Nachtragssatzung zur Hundesteuer wird erlassen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 21/2010 Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 54 Aktien erwerben. |
Beschluss: Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Ersatz von abgängigen Spielgeräten auf dem Spielplatz |
Beschlussvorlage - 18/2010 In der Vorlage 3/2010 wurde seitens Herrn Andresen Stellung zum Spielplatz bezogen. Im Beschluss vom 10.06.2010 wurde eine Demontage der Einpunktschaukel und die Beschaffung eines Ersatzgerätes beschlossen (Kosten rund 1.500 €). Ferner wurde beschlossen, den Aufstieg auf den Rutschenhügel zu erneuern (Kosten rund 1.000 €) und die Pfosten der Seilbahn zu erneuern. Bei einem Ortstermin hat Herr Andresen erklärt, dass die Reparatur der Pfosten der Seilbahn unwirtschaftlich ist. Zudem wäre die beschlossene Aufstiegsmöglichkeit auf den Rutschenhügel in Holzeigenbauweise mit Rampe, Treppe und Tau für 1.000 € sicherlich nicht 100 %-ig DIN- gerecht. Also würden wahrscheinlich bei den kommenden Hauptinspektionen des Spielplatzes wieder Mängel am Eigenbau protokolliert werden. In der Summe sind Kosten von rund 3.500 € beschlossen worden. Der Bürgermeister, Herr Lassen und Herr Andresen haben entgegen des Beschlusses aus der GV vom 10.06.2010 daher folgende Empfehlung:
Wenn diese Elemente zusammen mit einer Bestellung in einer anderen Gemeinde im Frühjahr 2011 (Febr. - März) geliefert werden können, wird keine Fracht und ein Rabatt von 5 % gewährt. Bezahlung natürlich erst nach Lieferung. Montage durch den Bauhof, Materialgestellung wie Beton rund 200 €. Mit dieser Lösung wäre der Spielplatz diese Geräte betreffend vorbehaltlich Sabotage für lange Zeit ertüchtigt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, den Spielplatz in der beschriebenen Art und Weise langfristig zu ertüchtigen. Die Kosten von rund 5.500 € werden anerkannt und in den Haushalt 2011 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Bestellung zu veranlassen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 23/2010 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 26.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 824.700,- € auf nunmehr 850.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 48.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 178.600,- € auf nunmehr 226.700,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 22/2010 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Erich Leupold |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |