N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 11.06.2012.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus Gussinat
stellvertr. Ausschussvorsitzender Michael Engel
Ausschussmitglied Erich Leupold
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Settgast

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hauke Harrs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Verwaltung Jan Andresen
Protokollführer Norbert Jordan
Gast  Herr Cornelius Fasshauer
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Vorstellung des Ergebnisses "Aufstellung Kanalkataster" und "Sanierungskonzept"
  Beschlussvorlage - 11/2012
5. Kernwegeprojekt "Liebesallee von der B203 nach Osterhof"
Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenschätzung sowie Fördermöglichkeit
  Beschlussvorlage - 12/2012
6. Sanierung "Liebesallee von der B203 bis Wegegabelung" ohne Bezuschussung
  Beschlussvorlage - 14/2012
7. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 9/2012
8. Fliesen der Duschen der BBS Loose
  Beschlussvorlage - 8/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Antrag gestellt, nach TOP 5 den TOP Sanierung „Liebesallee von der B 203 bis Wegegabelung“ ohne Bezuschussung einzufügen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Darüber hinaus wird zu diesem Tagesordnungspunkt auf Änderungen im Kommunalverfassungsrecht hingewiesen. Danach sind grundsätzlich alle Sitzungen der Ausschüsse öffentlich. Auch nichtöffentliche Tagesordnungspunkte können zunächst lediglich als voraussichtlich nichtöffentlich gekennzeichnet werden. Der Beschluss, einen Tagesordnungspunkt nichtöffentlich zu behandeln, muss dann in der jeweiligen Sitzung erfolgen.

Unter Beachtung dieser Ausführungen beantragt der Ausschussvorsitzende den neuen Tagesordnungspunkt 9 in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Die Abstimmung zu beiden Anträgen erfolgt en bloc.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Vorstellung des Ergebnisses "Aufstellung Kanalkataster" und "Sanierungskonzept"
Beschlussvorlage - 11/2012

Das Ingenieurbüro Hauck hat das Kanalkataster und das Sanierungskonzept im Entwurf fertig gestellt und der Verwaltung vorgelegt. Um dem Bauausschuss die Ergebnisse vorzustellen, wird ein Vertreter des Büros Hauck zur Sitzung eingeladen und vortragen. Da das Werk einen großen Leitzordner füllt, wird auf die Versendung von Unterlagen als Anlage zur Vorlage verzichtet.
Die Datenübernahme auf den Server WVK wurde bereits ausprobiert. Nach Bereinigung von didaktischen Darstellungsproblemen soll das Auskunftsprojekt der Verwaltung in Kürze online zur Verfügung stehen.


Herr Fasshauer vom Ingenieurbüro Hauck erläutert ausführlich den aktuellen Stand des Looser Kanalkatasters. Der Bestand der Schmutz- und Regenwasserkanalisation (einschl. Schächte) wurde im Bestand erfasst. Darüber hinaus erfolgte bereits die Inspektion der Schmutzwasserleitungen. Ebenso ist die Bewertung der festgestellten Schäden erfolgt. Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse kann festgehalten werden, dass sich das Netz grundsätzlich in einem guten Zustand befindet.

Bei der Feststellung der Schäden wurde in fünf Kategorien unterteilt. Die Kategorien eins und zwei sind dabei als so gering einzustufen, dass keine umgehende Sanierung/Instandsetzung notwendig wird. Die Kategorien drei bis fünf hingegen bedürfen einer zeitnahen bzw. sofortigen Sanierung/Instandsetzung. Die Kosten für diese Kategorien spiegeln sich wie folgt wieder:

Kategorie drei:            112.700,00 EURO
Kategorie vier:                        90.600,00 EURO
Kategorie fünf:            82.800,00 EURO

In diesen Kosten sind die Hauptleitungen, die Hausanschlussleitungen und die Kontrollschächte inbegriffen. Herr Fasshauer geht noch einmal auf die wesentlichen Punkte ein und erläutert sowohl die Kategorien und die damit verbundenen Kosten. Bei den Schächten ist u. a. anzumerken, dass diese schon in die Kategorie fünf fallen, wenn Steigeisen defekt sind. Viele Schächte sind auch im Bereich der Verkehrsfläche schadhaft. Da bei diesen Schäden teilweise Boden zu sehen ist, sind diese ebenfalls der Kategorie fünf zuzuordnen. In beiden Fällen ist keine Verschmutzung des Grundwassers zu befürchten, die ein sofortiges Handeln erfordern. Dennoch sieht der Standard ISYBAU den dringlichen Handlungsbedarf der Kategorie fünf vor. Hier wird es als notwendig angesehen, im weiteren Prozess zu konkretisieren, welche Schächte vorrangig instandgesetzt werden müssen.

Die Gesamtkosten für die Instandsetzung werden grundsätzlich als gering eingestuft. Vergleichbare Leitungsnetze in anderen Kommunen erfordern Investitionen vom 2 bis 4-fachen.

Als nächster Schritt wäre die Inspektion der Regenwasserleitungen sachdienlich. So kann bei der Instandsetzung der Schmutzwasserleitungen gleich eine klare Aussage zum Regenwasserkanal getroffen werden. Sofern es sich anbieten würde, wären dann in einer Baumaßnahme beide Schäden zu beseitigen. Eine abschließende Beratung hierzu erfolgt nicht. Vorrangig soll die Schmutzwasserkanalisation betrachtet werden.

Als notwendige Maßnahmen im Bereich Schmutzwasser werden die Kategorien vier und fünf, mit Ausnahme der Schächte, gesehen. Hierfür würden Kosten von ca. 55.000,00 EURO entstehen.

Herr Andresen schlägt vor, in einem kleineren Kreis, z. B. Ing. Büro Hauck, Bürgermeister und Verwaltung, eine enge Abstimmung über die zeitliche Abfolge und den notwendigen Umfang der Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Ebenso wäre in diesem Rahmen noch einmal der Zustand der Schächte zu konkretisieren, damit bei Abgabe der Unterlagen an die Untere Wasserbehörde noch einmal deutlich wird, wo sich die Schadstellen konkret befinden. Ziel soll es sein, dass nur die Maßnahmen gefordert werden, die grundwassergefährdend sind.

Die Abgabe der Unterlagen an die Untere Wasserbehörde sollte dabei so spät wie möglich erfolgen. Grundsätzlich hätte die Gemeinde Loose damit bis Ende 2013 Zeit. Losgelöst hiervon sollen aber die notwendigen Schäden näher untersucht und saniert werden.


Beschluss:

Das vorgelegte Kanalkataster und der Entwurf des Sanierungskonzeptes wurden zur Kenntnis genommen und anerkannt. Das Werk soll zu gegebener Zeit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde als Beleg der Pflichterfüllung nach SüVO vorgelegt werden.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Kernwegeprojekt "Liebesallee von der B203 nach Osterhof"
Vorstellung der Entwurfsplanung und Kostenschätzung sowie Fördermöglichkeit
Beschlussvorlage - 12/2012

Nachdem in der GV am 22.03.2012 beschlossen wurde, einen Planer zu beauftragen und eine Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung erstellen zu lassen, liegt diese Entwurfsplanung nunmehr vor.
Die grundsätzliche Fördermöglichkeit des Projektes wurde bereits in der Vorlage 07/2012 erläutert. Tatsächlich ging es jetzt darum, genauere Basisinformationen zu gewinnen und auf deren Grundlage eine qualifizierte Entwurfsplanung zu erstellen. Somit wurden Bohrkerne vom Straßenkörper entnommen und eine Absteckung der Grenze im schmalen Wegeabschnitt vorgenommen. Die Bohrkerne haben leider einen nicht ausreichend tragfähigen Aufbau dokumentiert. Seitens der Förderregularien wird die Qualität des Ausbaus in der sogenannten Bauklasse IV nach den Richtlinien zur Anlage von Straßen (RStO) gefordert. Dadurch muss die vom Planer entwickelte Bauweise mit den einhergehenden Kosten in Höhe von 175.000 € gewählt werden.
Hinsichtlich der Grenze kann festgestellt werden, dass das Straßenflurstück eine ausreichende Breite besitzt, so dass auch eine Verbreiterung des heute noch schmalen Teilstücks problemlos Platz findet.
Ob in der Aktiv-Region Schlei-Ostsee gegenüber der Erstaussage mit Baukosten von 116.000 € und einer Fördersumme in Höhe von rund 53.000 € jetzt auch eine Fördersumme in Höhe von 80.000 € bereit stünde, kann derzeit nicht erklärt werden. Daher müsste vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschusses beschlossen werden.


In diesem Zusammenhang greift Herr Andresen der Tagesordnung insoweit vor, als dass bereits an dieser Stelle ergänzende Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 6 abgegeben werden. Der dort geschilderte Sachverhalt sieht eine teilw. Instandsetzung der Verkehrsfläche ohne die Inanspruchnahme von Zuschüssen vor. Dies hat den Vorteil, dass die nach Förderrichtlinien einzuhaltende Bauklasse IV nicht umgesetzt werden muss. Die Asphaltdecke von Osterhof bis zur Wegegabelung ist soweit in Ordnung und würde keiner Erneuerung bedürfen. Eine Verbreiterung, ohne den notwendigen Unterbau, kann nicht empfohlen werden, da dies zwangsläufig zu Längsrissen in der Straße führen würde.

Hierzu schließt sich eine kurze Diskussion über die Notwendigkeit der Maßnahmen an. Denkbar wäre ggf. auch, auf eine Sanierung zu verzichten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.

Auf Nachfrage wird durch Herrn Andresen noch einmal ausgeführt, dass eine Förderung von Teilabschnitten nicht möglich ist. Es kann nur der vollständige Verbindungsweg gefördert werden. Abschließend wird durch Bürgermeister Feige zum Ausdruck gebracht, dass es gut ist, alle Möglichkeiten geprüft zu haben; auch wenn diese leider für die Gemeinde derzeit nicht realisierbar erscheinen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Abschnitt der Liebesalle von der B 203 bis Osterhof nicht zu sanieren. Ein Förderantrag an die Aktiv Region ist somit hinfällig.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Sanierung "Liebesallee von der B203 bis Wegegabelung" ohne Bezuschussung
Beschlussvorlage - 14/2012

Für den Fall, dass das Kernwegeprojekt „Liebesallee von der B203 nach Osterhof“ nicht positiv beschlossen wird, so kann diese Vorlage beraten werden. Herr Bürgermeister Feige bat um die Darstellung dieser Option.
Die Förderrichtlinien für die Bezuschussung von Kernwegen verlangen die Bauweise gemäß Bauklasse IV nach der Richtlinie Straßenoberbau (RStO). Abweichend von dieser Vorgabe wäre durchaus auch eine andere Bauweise zu empfehlen, allerdings dann ohne Zuschuss.

Vorgeschlagen wird eine Verstärkung und Deckenerneuerung von der B 203 bis zur Wegegabelung. Dazu würde eine 130 kg/m² Tragschicht zur Vorprofilierung und Verstärkung sowie anschließend eine 65 kg/m² Decke aufgebracht. Diese Bauweise hat sich nach Erfahrung in den vergangenen 10 Jahren bestens bewährt. Anliegende Kostenschätzung schließt mit einer Summe von rund 60.000 €. Die Wegestrecke ab Wegegabelung bis Osterhof bliebe dann unverändert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Abschnitt der Liebesallee von der B 203 bis Osterhof nicht zu sanieren.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 9/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die durch die Gemeinden Loose und Waabs angemeldeten Flächen teilweise Berücksichtigung gefunden haben. Die kleinere der beiden gemeldeten Flächen ist herausgefallen. Dies wird durch die Planungsbehörde wie folgt begründet:

Die beiden Vorschlagsflächen in Loose und Waabs sind nicht als Einheit zu betrachten, sondern als zwei getrennte Flächen, was optisch durch den dazwischenliegenden Wald unterstützt wird. Um die Standorte für Windkraftanlagen zugunsten der Freihaltung größerer Bereiche zu konzentrieren, erfolgt keine Ausweisung von kleinen Flächen unter 20 ha Größe. Die vorgeschlagene Fläche im Nordosten erreicht diese Mindestgröße nicht und wird daher nicht übernommen.

Weiterhin ist mit Datum vom 29.05.2012 eine Anfrage für eine Windparkplanung für den Bereich Charlottenhof eingegangen. Hierzu ist anzumerken, dass eine Neuausweisung von Potentialflächen in diesem Verfahren grundsätzlich nicht möglich ist. Betrachtet man diese Fläche aber nicht als Neuausweisung sondern als Arrondierung der für Rieseby gemeldeten Fläche, könnte ggf. eine Berücksichtigung im weiteren Verfahren erfolgen. Bereits in der Vergangenheit ist eine konkrete Untersuchung in diesem Bereich erfolgt, die grundsätzlich im Hoheitsgebiet der Gemeinde Loose keine Eignungsfläche vorsah. Erneute Untersuchungen haben anscheinend zu einem abweichenden Ergebnis geführt, die kleine Teile mit abdecken könnten.
Die Eignungsfläche Rieseby ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Potentialfläche ausgewiesen. Die Gemeinde Rieseby wird jedoch im Verfahren entsprechende Stellungnahmen abgeben, damit eine Aufnahme der Fläche positiv geprüft wird.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Bürgermeister ausgeführt, dass Gespräche mit den Grundeigentümern stattgefunden haben. Diese haben bereits vertragliche Regelungen untereinander getroffen. Eine Bürgerbeteiligung soll erfolgen.

Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass es zu diesem Thema zeitnah eine Einwohnerversammlung geben sollte.


Beschluss:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Loose nimmt die Entscheidung zur Anpassung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie die erstmalige Ausweisung einer Eignungsfläche wohlwollend zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung des Antrags für den Bereich Charlottenhof, soll diese Fläche als Arrondierung zu der im ersten Beteiligungsverfahren für Rieseby gemeldeten Fläche nachgemeldet werden.

Der Bürgermeister wird legitimiert, ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Fliesen der Duschen der BBS Loose
Beschlussvorlage - 8/2012

Die Wand- und Bodenfliesen der Duschen der BBS sind stark verkalkt. Zudem zeigt sich vornehmlich auf der Oberfläche der unteren beiden Reihen Wandfliesen der einen Dusche ein Grünschleier. Ursache dieser nicht unüblichen Erscheinung ist wohl ein Zusammenwirken des sehr harten Frischwassers und der eingesetzten Reinigungsmittel. Die Reiniger greifen die Oberfläche der Fliesen an und potentieren dadurch die Ablagerung von Kalk und Mineralien. Nach Abschätzung von Herrn Andresen handelt es sich um einen Mangel, der die Reinigung erschwert und ansonsten eher optischer Natur ist.
Die Verwaltung ist gebeten worden, eine Vorlage für die Beseitigung des Mangels zu fertigen.
Der Aufwand sei wie folgt beschrieben:
  1. 2 m² Wandfliesen der einen Dusche einschließlich Kleber abstemmen 
  2. Untergrund glatt schleifen
  3. Neue Fliesen gleicher Art liefern und ankleben einschl. Verfugung
  4. Neue Bodenfliesen über vorhandenen Boden beider Duschen liefern und verlegen einschließlich Anpassung des Bodenablaufs sowie Verfugung
Arbeiten für die Herstellung von Bodenabläufen in den Vorräumen der Duschen:
Bevor diese Arbeiten begonnen werden, sollte ein Sanitärfachmann mit einer Stabkamera prüfen, ob es möglich ist, vom Waschbeckenabfluss ein Bodenabfluss über einen Abzweiger anzuschließen.
  1. Jeweils 2 Fliesen unter dem Waschbecken abstemmen und die Abflussrohre freilegen bis in den Estrich
  2. Wenn erforderlich, Bodenfliesen in den Vorräumen abstemmen und entsorgen
  3. Gefälle in den Estrich stemmen / spachteln
  4. Leitungsgraben in den Estrich stemmen (Fußbodenheizung ?????)
  5. HT- Abzweiger und -leitung sowie Bodenablauf liefern und einbauen
  6. Boden spachteln
  7. Bodenfliesen liefern und einbauen einschl. Verfugung
  8. Türen kürzen
Der Gesamtaufwand wird nach Rücksprache mit den Fachgewerken geschätzt auf 1.750 € bis 2.000 €.


Ergänzend zum Sachverhalt kann festgehalten werden, dass nach Aussage des Ausschussvorsitzenden im Duschbereich keine Fußbodenheizung vorhanden ist.

Durch Herrn Andresen wird ausgeführt, dass die zu ersetzenden Fliesen nicht vollständig mit den vorhandenen Fliesen übereinstimmen. Sie werden diesen jedoch sehr ähneln.

Nach einer kurzen Beratung bittet der Bürgermeister den Ausschussvorsitzenden bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung darzulegen, wie sich der Bedarf der Duschräume darstellt und wie viele Personen die Duschen pro Woche nutzen. Dies sagte der Ausschussvorsitzende zu.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den im Sachverhalt beschriebenen Aufwand zu betreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge an Handwerker zu erteilen. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Unterhaltungshaushalt der BBS bestritten.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Norbert Jordan  Klaus Gussinat 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender