N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 06.08.2013.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Michael Engel
stellv. Ausschussvorsitzende Daniela Dittmann-Valerio
Ausschussmitglied Hauke Harrs

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter/in Britta Fries
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen
Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt
Gemeindevertreter Manfred Peters
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Matthias Wohlenberg
5 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Sanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel"
  Beschlussvorlage - 17/2013
5. Information über ein geplantes Repowering von Windkraft im Bereich Charlottenhof
  Beschlussvorlage - 15/2013
6. Fußweg von Osterhof in Richtung Ludwigsburg
  Beschlussvorlage - 16/2013
7. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof - Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 19/2013
8. Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof - Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 20/2013

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Sanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel"
Beschlussvorlage - 17/2013

Es ist angedacht die zwei Seniorenwohnungen in der Ehlerskoppel 14 - 16 zu sanieren. Hierzu liegt eine Kostenschätzung des Architekturbüros Wohlenberg vor. Die Kostenschätzung schließt mit einer Bruttosumme von 75.000,00 €. Zusätzlich sind noch Kosten für eine neue Kücheneinrichtung in einer der beiden Wohnungen zu berücksichtigen, die mit ca. 3.000,00 € zu Buche schlagen. Die zu schulternden Gesamtkosten betragen somit geschätzte 78.000,00 €. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die für die Baumaßnahme veranschlagten Kosten aufzuteilen und die Dachsanierung zu einem späteren Zeitpunkt ausführen zu lassen. Sollte sich die Gemeinde für diese Variante entscheiden, verringern sich die Kosten vorerst auf ca. 56.000,00 €. 


Die geplanten Maßnahmen wurden durch Architekt Wohlenberg umfassend vorgestellt. Einzelne Nachfragen wurden ausführlich beantwortet.

Es ist festzuhalten, dass es sich bei der jetzt geplanten Maßnahme um eine Teilsanierung handelt. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre es ratsam, noch einmal die Fenster zu erneuern. Dies würde Kosten von ca. 10.000,00 € verursachen. Die Fassade kann bis auf Weiteres so bleiben.

Eine Sanierung sollte vorerst ohne Instandsetzung des Daches erfolgen. Weiterhin sollte vor einer abschließenden Entscheidung noch einmal im Rahmen eines konkreten Leistungsverzeichnisses die zu erwartenden Kosten ermittelt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Seniorenwohnungen zu sanieren. Zur Konkretisierung der Kosten wird Architekt Wohlenberg gebeten, durch ein Leistungsverzeichnis die Maßnahme zu konkretisieren. Das Leistungsverzeichnis soll dabei für die Variante ohne Dachsanierung erfolgen.

Danach werden diese Zahlen dem Finanzausschuss vorgestellt, mit der Bitte, die notwendigen Mittel im Haushalt zur Verfügung zu stellen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Information über ein geplantes Repowering von Windkraft im Bereich Charlottenhof
Beschlussvorlage - 15/2013

Mit Schreiben vom 21.05.2013 hat ein Unternehmen aus Schleswig-Holstein die Gemeinde Loose darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieses beabsichtigt im Bereich Charlottenhof zwei neue Windkraftanlagen zu errichten, die im Rahmen des Repowerings entstehen sollen. Die Anlagenstandorte würden sich dabei außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Eignungsräume befinden.

Die bisherige Beschlussfassung der Gemeindevertretung Loose deckt ein Repowering nicht ab. Die Gemeinde hat in diesem Bereich bisher lediglich eine Arrondierung der Eignungsfläche Rieseby gewünscht, die jedoch im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans nicht berücksichtigt werden konnte.

Da durch das Unternehmen keine weiteren Angaben mitgeteilt wurden, wurden vorerst ergänzende Informationen angefordert. Weiterhin erfolgte der Hinweis, dass im Hinblick auf die mangelnde Berücksichtigung der anvisierten Fläche im Teilfortschreibungsverfahren zum Regionalplan, vorab eine Abstimmung des geplanten Repowerings mit der Staatskanzlei erfolgen sollte. Das Ergebnis der Vorabstimmung ist dann mit den weiter angeforderten Unterlagen der Gemeinde Loose mitzuteilen.

Da bis dato keine Unterlagen eingereicht wurden, kann auch keine abschließende Beschlussfassung erfolgen. Die Planungsabsichten werden daher nur zur Kenntnis genommen.


Beschluss:

zu TOP 6. Fußweg von Osterhof in Richtung Ludwigsburg
Beschlussvorlage - 16/2013

Eine örtliche Begehung hat ergeben, dass der Gehweg in Richtung Ludwigsburg auf einer Länge von ca. 200 m teilweise starke Schäden aufweist. Im Zuge der Ausbesserungsarbeiten infolge von Winterschäden hat die beauftragte Firma ihr Angebot bis Ende August verlängert und würde bei positivem Entscheid durch die Gemeinde den Gehweg mit Asphalt wieder ausbessern. Die durch die Baufirma geschätzte Bruttosumme zur Durchführung dieser Maßnahme beträgt ca. 4.500,00 €. Im Vorfeld müsste jedoch durch den Gemeindearbeiter die, den Gehweg seitlich begrenzenden, Grünstreifen bis zu den Asphaltkanten zurückgeschnitten werden, um ein problemloses Arbeiten der Baufirma zu gewährleisten.


Das Angebot gilt ausschließlich bis Ende August 2013. Da die Gemeindevertretung erst später tagen wird, tragen alle anwesenden Gemeindevertreterinnen und -vertreter die geplante Maßnahme mit. Der Auftrag kann somit erteilt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen dem Sachverhalt zu entsprechen, die notwendigen finanziellen Mittel von ca. 4.500,00 € im Haushalt bereit zu stellen und die Maßnahme im Zuge der alljährlichen Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof - Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 19/2013

Grundlage für die Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung.
Die Gemeinde hatte versucht, zwischen den Landeigentümern eine Einigung über einen städtebaulichen Vertrag zu erreichen.

Da eine einvernehmliche Regelung auf diesem Wege nicht zustande kam, möchte die Gemeinde nun über eine gemeinsame koordinierende Bauleitplanung die unterschiedlichen Interessen zusammenführen.
Da die Windkraft-Eignungsfläche über den Bereich der Gemeinde Loose hinausgeht, hat auch die Gemeinde Waabs eine entsprechende Bauleitplanung zu betreiben.


Da die Tagesordnungspunkte 7 und 8 eng zusammengehören, erfolgt hierzu eine übergreifende Beratung.

Protokollführer Jordan führt ergänzend zum Sachverhalt noch einmal umfassend den aktuellen Sachstand aus. Ausschussmitglied Dittmann-Valerio äußert Ihren Unmut zu der Vorgehensweise. Die Gemeinde hat innerhalb kürzester Zeit alle Weichen für die Windkraft gestellt. Nun soll alles wieder von vorne beginnen. In diesem Zusammenhang wird noch einmal der Appell an die Verfahrensbeteiligten ausgesprochen, sich zu weiteren Gesprächen an einen Tisch zu begeben.

Der Protokollführer geht auf einzelne Fragen vertiefend ein und schildert die Vorteile der konkretisierenden Bauleitplanung. Überdies wird einem Gast das Wort erteilt. Dieser führt noch einmal die näheren Ansätze der geplanten Windkraftplanung aus.

Sofern sich die Verfahrensbeteiligten entsprechend verständigen, könnte ein Aufstellungsbeschluss wieder aufgehoben werden und die bisher zugrunde liegenden städtebaulichen Verträge (mit noch erforderlichen Anpassungen) zum Tragen kommen.


Beschluss:

  1. Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Loose wird eine 3. Änderung aufgestellt. Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung. (s. räumliche Geltungsbereichsabgrenzung)
  2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scopingtermin erfolgen.
  6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  7. Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
  8. Vor Auftragserteilung ist eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft über die gesamten Planungskosten vorzulegen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof - Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 20/2013

Grundlage für die Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung.
Die Gemeinde hatte versucht, zwischen den Landeigentümern eine Einigung über einen städtebaulichen Vertrag zu erreichen.

Da eine einvernehmliche Regelung auf diesem Wege nicht zustande kam, möchte die Gemeinde nun über eine gemeinsame koordinierende Bauleitplanung die unterschiedlichen Interessen zusammenführen.
Da die Windkraft-Eignungsfläche über den Bereich der Gemeinde Loose hinausgeht, hat auch die Gemeinde Waabs eine entsprechende Bauleitplanung zu betreiben.


Beschluss:

  1. Für das Gebiet östlich des Gutes Osterhof wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung. (s. räumliche Geltungsbereichsabgrenzung - Flächen Kirberg)
  2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scopingtermin erfolgen.
  6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  7. Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
  8. Vor Auftragserteilung ist eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft über die gesamten Planungskosten vorzulegen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Michael Engel 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender