N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 11.02.2016.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.34 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Michael Engel
stellv. Ausschussvorsitzende Daniela Dittmann-Valerio
Ausschussmitglied Mike Gollan

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Klaus Uwe Haber (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Hans-Jürgen Mordhorst
Protokollführer Michael Eggers

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erschließung möglicher Bauflächen im Mühlenweg
  Beschlussvorlage - 9/2016
5. Aufstellungsbeschluss
Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Mühlenweg"
  Beschlussvorlage - 2/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Erschließung möglicher Bauflächen im Mühlenweg
Beschlussvorlage - 9/2016
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung Loose vom 10.12.2015 wurde ausführlich über den Erwerb von Bauflächen für Loose beraten. Notwendige Beschlüsse wurden nicht gefasst und die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Finanz- und Bauausschuss geleitet. In diesem Zuge wird insbesondere auf die Sitzungsniederschrift vom 10.12.2015, Punkt 10 "Erwerb von Flächen im Mühlenweg" verwiesen, in dem der aktuelle Sachverhalt ausführlich dargestellt ist. Eine durch die Bauamtsverwaltung aufgestellte vorläufige Kostenschätzung schließt mit einer Summe von 94.250,98 €. Zusätzlich müssen noch die anfallenden Kosten von 92.000,00 € für den Grunderwerb (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) Berücksichtigung finden. Schlussendlich ergibt sich daraus eine zu schulternde Gesamtsumme von ca. 186.000,00 €.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der baulichen Maßnahme einzuleiten. Die zu schulternden Kosten in Höhe von 186.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Aufstellungsbeschluss
Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Mühlenweg"
Beschlussvorlage - 2/2016
Die Gemeinde strebt für den Bereich "Mühlenweg" Bauleitplanung an.
Hierfür wird beabsichtig eine Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Die Rechtmäßigkeit einer solchen Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB setzt voraus, dass
  1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
  2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht bergründet wird und
  3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Bei der Aufstellung einer solchen Satzung sind gem. § 34 (6) BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 entsprechend anzuwenden. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Scoping) kann somit abgesehen werden. 

Beschluss:
  1. Für den Bereich "Mühlenweg"* wird eine Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB kann gem. § 34 (6) i. V. m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

* anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Michael Eggers  Michael Engel 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender