Sitzungsort: | in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: | 19.34 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.05 Uhr |
Ausschussvorsitzender Michael Engel |
stellv. Ausschussvorsitzende Daniela Dittmann-Valerio |
Ausschussmitglied Mike Gollan |
Ausschussmitglied Klaus Uwe Haber (entschuldigt ) |
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreter Lothar Jöns |
Gemeindevertreterin Bettina Lassen |
Gemeindevertreter Hans-Jürgen Mordhorst |
Protokollführer Michael Eggers |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Erschließung möglicher Bauflächen im Mühlenweg |
Beschlussvorlage - 9/2016 | |
5. | Aufstellungsbeschluss Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Mühlenweg" |
Beschlussvorlage - 2/2016 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Erschließung möglicher Bauflächen im Mühlenweg |
Beschlussvorlage - 9/2016 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung Loose vom 10.12.2015 wurde ausführlich über den Erwerb von Bauflächen für Loose beraten. Notwendige Beschlüsse wurden nicht gefasst und die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Finanz- und Bauausschuss geleitet. In diesem Zuge wird insbesondere auf die Sitzungsniederschrift vom 10.12.2015, Punkt 10 "Erwerb von Flächen im Mühlenweg" verwiesen, in dem der aktuelle Sachverhalt ausführlich dargestellt ist. Eine durch die Bauamtsverwaltung aufgestellte vorläufige Kostenschätzung schließt mit einer Summe von 94.250,98 €. Zusätzlich müssen noch die anfallenden Kosten von 92.000,00 € für den Grunderwerb (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer) Berücksichtigung finden. Schlussendlich ergibt sich daraus eine zu schulternde Gesamtsumme von ca. 186.000,00 €.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der baulichen Maßnahme einzuleiten. Die zu schulternden Kosten in Höhe von 186.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Aufstellungsbeschluss Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Mühlenweg" |
Beschlussvorlage - 2/2016 Die Gemeinde strebt für den Bereich "Mühlenweg" Bauleitplanung an. Hierfür wird beabsichtig eine Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB setzt voraus, dass
Bei der Aufstellung einer solchen Satzung sind gem. § 34 (6) BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 entsprechend anzuwenden. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Scoping) kann somit abgesehen werden.
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Beschluss:
* anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Michael Eggers | Michael Engel |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |