N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 06.09.2018.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ulrich Barske
Ausschussmitglied Daniela Dittmann-Valerio
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Engel
Ausschussmitglied Mike Gollan

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Stefan Nielsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Kai Petersen
Gemeindevertreter Patrick Saggau
Protokollführer Michael Eggers

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 19/2018
6. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 20/2018
7. Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung der Halteverbotszone im Mühlenweg
  Beschlussvorlage - 11/2018
8. Verkehrsangelegenheiten: Reduzierung der Geschwindigkeit auf der K 58 im Bereich "An der Au 80"
  Beschlussvorlage - 12/2018
9. Errichtung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Ausfahrt des Kindergartens
  Beschlussvorlage - 25/2018
10. Asphaltdeckenerneuerungen in der Gemeinde Loose 2019
  Beschlussvorlage - 13/2018
11. Künftige Nutzung des Sportplatzes und Erörterung damit verbundener Maßnahmen
  Beschlussvorlage - 26/2018
12. Weiteres Vorgehen bei dem Baugebiet "An der Kollholmer Au"
  Beschlussvorlage - 28/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Sachstand zum Klageverfahren auf Schadensersatz wegen versagtem Einvernehmen für eine Windkraftanlage
  Beschlussvorlage - 27/2018
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
  1. Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern: "Weiteres Vorgehen bei dem Baugebiet An der Kollholmer Au"
Dem Antrag wird einstimmig entsprochen und unter TOP 12 der Tagesordnung geführt. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.

- Desweiteren wird der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt "Sachstand zum Klageverfahren auf Schadenersatz wegen versagtem Einvernehmen für eine Windkraftanlage" als nicht öffentlich zu behandeln. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben. 

zu TOP 5. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 19/2018
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Loose hat am 09.05.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Änderung erfolgte bisher nicht. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Loose anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Loose.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.   

Beschluss:
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 24.07.2018), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.        

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 20/2018
In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, wäre dann im vierten Quartal 2018 die Beitrags- und Gebührensatzung den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren notwendig.   

Beschluss:
Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 24.07.2018) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.     

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung der Halteverbotszone im Mühlenweg
Beschlussvorlage - 11/2018
Das Halteverbot, wie es zurzeit im Mühlenweg der Gemeinde Loose aufgestellt ist, gilt nur für den Straßenkörper jedoch nicht für den Seitenstreifen.
Rechtlich gesehen ist das Parken auf dem Straßenkörper nicht zulässig, da die Mindestrestfahrbahnbreite hier nicht gegeben ist.
Die vorhandene Halteverbotsbeschilderung würde nur Sinn machen, wenn das Parken auf dem Seitenstreifen durch Zusatzschild untersagt wird.   

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Antrag auf Anordnung der Aufhebung der Halteverbotszone im Mühlenweg beim örtlichen Ordnungsamt zu stellen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verkehrsangelegenheiten: Reduzierung der Geschwindigkeit auf der K 58 im Bereich "An der Au 80"
Beschlussvorlage - 12/2018
Frau Ilse Stender beantragt, die Verkehrssicherheit an der K 58 in Höhe des Hauses "An der Au 80" zu überprüfen. Durch überhöhte Geschwindigkeit in diesem Bereich ist es schon vermehrt zu gefährlichen Situationen gekommen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 58 im Bereich "An der Au 80" zu stellen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Errichtung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Ausfahrt des Kindergartens
Beschlussvorlage - 25/2018
Bürger der Gemeinde Loose baten um Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Kindergarten.

Hinweis der Verwaltung: Bei Verkehrsspiegeln handelt es sich gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV) zu § 43 Straßenverkehrsordnung (StVO) weder um ein Verkehrszeichen, noch um eine Verkehrseinrichtung. Es handelt sich hierbei lediglich um ein Sicherungsmittel zur Entschärfung der Gefahrenstelle. Der Verkehrsspiegel kann daher auch nicht verkehrsbehördlich angeordnet werden.
Wenn die Gemeinde einen Verkehrsspiegel für erforderlich hält, kann dieser auf Privatgrund ohne Gefährdung des Straßenverkehrs auf eigene Kosten aufgestellt werden. Die Gemeinde hat die Unterhaltung des Verkehrsspiegels zu gewährleisten.

Einen Verkehrsspiegel als Sicherungsmittel zur Entschärfung von Gefahrenstellen zu verwenden wird aus folgenden Gründen kritisch gesehen:

- Sicherung wird nur vorgetäuscht
- Verzerrung des natürlichen Blicks
- verkleinerte Darstellung
- Entfernungen sind schwer abzuschätzen
- Blendegefahr
- Die Unterhaltung des Spiegels (z. B. Verschmutzung, verdrehen,
beschlagen) erfolgt durch die Gemeinde (Verkehrssicherungspflicht)!

Im Bereich des Kindergartens wurde die Geschwindigkeit auf der Dorfstraße bereits auf 30 km/h begrenzt. Die Sichtverhältnisse sind gut, wenn kein Bewuchs (Hecke, Büsche etc.) in den öffentlichen Gehwegbereich hineinragt. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Anlieger der Dorfstraße Nr. 11 aufzufordern, seine Hecke zurückzuschneiden, um die Sicht in die Dorfstraße (K58) zu verbessern. Die Angelegenheit soll dann weiter beobachtet werden. Ein Verkehrsspiegel wird vorerst nicht installiert.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Asphaltdeckenerneuerungen in der Gemeinde Loose 2019
Beschlussvorlage - 13/2018
Bereits im Jahr 2017 wurde der gemeindliche Straßenbestand in der Liebesallee in Loose saniert. Es ist nunmehr angedacht, in den nächsten Jahren die übrigen sanierungsbedürftigen Straßen innerhalb des Gemeindegebietes mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen. Seitens der Bauamtsverwaltung wird empfohlen, sich wieder bei der Sammelausschreibung des Kreises einzuloggen, um die in der Regel deutlich günstigeren Preise mitnutzen zu können. Für das Haushaltjahr 2019 soll der Straßenbereich "Ilewitt / Tolsrüh" abgearbeitet werden. Die Gesamtlänge der Sanierungsstrecke beträgt ca. 2800 m und die mittlere Breite ca. 4,50 m. Die Asphaltierung erfolgt im sogenannten Hocheinbau, bestehend aus einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht und einer beidseitigen Bankettangleichung.
Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass der vorhandene Straßenunterbau sehr wahrscheinlich nicht homogen aufgebaut ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich bereits vorhandene Risse auf einer neuen Asphaltdeckschicht kurzfristig wieder abbilden, die aber dann im Bedarfsfall wieder vergossen werden könnten. Derzeit lässt sich konjunkturbedingt keine seriöse Kostenschätzung ermitteln. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und dementsprechend zu verfahren.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Künftige Nutzung des Sportplatzes und Erörterung damit verbundener Maßnahmen
Beschlussvorlage - 26/2018
Der Sportplatz der Gemeinde Loose wird derzeit nicht bzw. nur temporär genutzt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Fußballsparte nicht mehr die Stärke aufweist, wie es in der Vergangenheit einmal war. Die eingeschränkte Nutzung ist u. a. auf den Verkauf der alten Schule und den damit verbundenen Wegfall von Umkleide- und Sanitärräumen zurückzuführen. Um den Sportplatz wieder attraktiver zu gestalten und somit auch wieder neue Nutzer zu gewinnen, soll darüber beraten werden, welche Maßnahmen hierfür geeignet sind. Je nach Beratungsergebnis wären dann weitere Prüfungen (z. B. Kosten oder baurechtliche Zulässigkeit) vorzunehmen.  

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird vorläufig verworfen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Weiteres Vorgehen bei dem Baugebiet "An der Kollholmer Au"
Beschlussvorlage - 28/2018
Bereits im Vorfeld wurden auf dem Gelände des angedachten Baugebietes "An der Kollholmer Au" insgesamt 15 Kleinbohrungen in Form einer leichten Rammsondierung durchgeführt. Bei mehreren bodenmechanischen und chemischen Laborversuchen wurden allgemeine Erkenntnisse über die Baugrundbeschaffenheit und die Altlastensituation ermittelt. Die durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass sowohl gut als auch lediglich gering tragfähige Böden vorhanden sind. Um die bislang festgestellten, nicht tragfähigen Böden zu umgehen, wurden weitere Bebauungskonzepte durch das Büro Springer erarbeitet. Es wird dringend empfohlen, vor dem Kauf der gesamten Grundstücksfläche zusätzliche Kleinbohrungen auf den Arealen der geplanten Häuser und den Verkehrsflächen zu veranlassen und das Ingenieurbüro Hauck zu beauftragen, eine Grundlagenermittlung mit einer einhergehenden Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzunehmen. Die Empfehlungen der Fachbüros sollten dann innerhalb der nächsten Sitzung weiter beraten und gegebenenfalls beschlossen werden. Um das Vorhaben weiter voranzutreiben, sind finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 € erforderlich.         

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, das Büro Neumann zur weiteren Bodenanalytik und das Büro Hauck mit der Grundlagenermittlung und einhergehender Wirtschaftlichkeitsprüfung zu beauftragen. Die Ergebnisse der Fachbüros sollen dann innerhalb der nächsten Sitzung vorgestellt, weiter beraten und gegebenenfalls beschlossen werden. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 20.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Sachstand zum Klageverfahren auf Schadensersatz wegen versagtem Einvernehmen für eine Windkraftanlage
Beschlussvorlage - 27/2018
Mit Schreiben vom 30.01.2018 hat das Landgericht Flensburg die Gemeinde Loose darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH die Gemeinde auf Schadensersatz verklagt. Die Klage erfolgt aufgrund einer mutmaßlichen Amtspflichtverletzung. Der Streitwert wird aktuell vom Kläger mit 500.000,00 € benannt. Die tatsächliche Höhe eines evtl. Schadensersatzes wird erst das Verfahren zeigen.

Begründet wird die Klage u. a. darin, dass die Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen zur Windkraftanlage 1 (WEA 1) rechtswidrig versagt hat. Somit wird eine Amtspflichtverletzung angenommen.

Da in diesem Klageverfahren eine anwaltliche Vertretungspflicht besteht, wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Kanzlei Weissleder Ewer, Frau Prof. Dr. Leppin, Kiel, beauftragt. Bisher erfolgten verschiedene Stellungnahmen und Gegenstellungnahmen. Die Kläger bringen dabei regelmäßig zum Ausdruck, dass der Gemeinde der Standort der WEA 1 bekannt war und dieser durch die Gemeinde mitgetragen wurde.
Nach Sichtung aller Unterlagen ist festzustellen, dass die Abstände zu Einzelhäusern im Außenbereich regelmäßig angegeben wurden, nicht aber zur geschlossenen Ortslage. Dass die vom Land S.-H. definierten 800 m zur geschlossenen Ortslage unterschritten wurden, wurde erst viel später bekannt und führte sodann zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens. Alle dem Amt vorliegenden Unterlagen wurden dem Rechtsbeistand der Gemeinde zur Verfügung gestellt, um diese Tatsache zu untermauern.

Die letzte Stellungnahme der Gemeinde erging am 02.07.2018 an das Landgericht Flensburg. Aktuell bleibt abzuwarten, wann ein Verhandlungstermin anberaumt wird. Eine Einschätzung, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Gemeinde verklagt wird, ist aktuell nicht möglich.

Beschluss:
Der im Sachverhalt beschriebene Stand des Verfahrens wird zur Kenntnis genommen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Michael Eggers  Ulrich Barske 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender