Sitzungsort: | in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.45 Uhr |
Ausschussvorsitzender Ulrich Barske |
Ausschussmitglied Daniela Dittmann-Valerio |
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Engel |
Ausschussmitglied Stefan Nielsen |
Ausschussmitglied Mike Gollan (entschuldigt ) |
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreterin Bettina Lassen |
Gemeindevertreter Kai Petersen |
Gemeindevertreter Patrick Saggau |
Gemeindevertreterin Barbara Schöne |
Protokollführer Michael Eggers |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
5.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 32/2018 | |
5.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 33/2018 | |
5.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 34/2018 | |
5.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 35/2018 | |
6. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 36/2018 | |
7. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 30/2018 | |
8. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges" |
Beschlussvorlage - 38/2018 | |
9. | Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 40/2018 | |
10. | Treppenanlage im Zugangsbereich der Bürgerbegegnungsstätte |
Beschlussvorlage - 42/2018 | |
11. | Wegeschäden im Bereich Osterhof |
Beschlussvorlage - 43/2018 | |
12. | Wege- und Knickunterhaltungsmaßnahmen im Kasmarker Weg (Teilstück zur K 58) |
Beschlussvorlage - 44/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.
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zu TOP 5. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
zu TOP 5.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 32/2018 Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt. In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist. All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 33/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 34/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 35/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Hinsichtlich der Abgrenzung der Vorrangfläche PR2_RDE_012 wird darauf hingewiesen, dass diese den Abstand von 1.000 m zur Ortslage Loose unterschreitet. Wissentlich dessen, dass dort bereits Windkraftanlagen im Bestand sind, heißt dies nicht, dass der Schutzanspruch der Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der Ortslage damit verringert werden kann. Nach der derzeitigen Planung wären auch künftig Ersatzanlagen innerhalb eines Abstandes von unter 1.000 m zur Ortslage rechtlich zulässig. Dies wird nicht akzeptiert. Es ist die Anpassung der Fläche dahingehend vorzunehmen, dass der Mindestabstand von 1.000 m zur Ortslage eingehalten wird. Für den Fall, dass die vorhandenen Anlagen abgängig sein sollten, dürfen neue Anlagen nur errichtet werden, wenn Sie den Mindestabstand von 1.000 m einhalten. Nach Ansicht der Gemeinde liegt nur ein Freihaltekorridor von 56 Grad vor. Die Landesplanung wird aufgefordert zu prüfen, ob nicht eine unzulässige Umzingelung von Vorranggebieten vorliegt. Zusätzlich schließt sich die Gemeinde Loose der Stellungnahme der Gemeinde Waabs an.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 36/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
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Beschluss: Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 30/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich. |
Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges" |
Beschlussvorlage - 38/2018 Die Gemeinde Loose hat am 16.06.2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges" gefasst. Bezüglich der Bauleitplanung haben diverse Abstimmungsgespräche stattgefunden, in denen unterschiedliche Probleme, welche mit der Planung in Verbindung stehen diskutiert worden. Die Planung sollte auf Wunsch der Gemeinde zunächst zurück gestellt werden. Nunmehr möchte die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss aufheben.
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Beschluss: Die Gemeinde hebt den Aufstellungsbeschluss vom 16.06.2014 über den Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Loose für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges" hiermit auf. Eine Bekanntgabe hierüber entfällt, da der Beschluss vom 16.06.2014 bisher noch nicht bekannt gemacht worden ist. Die Nummer 2 ist für künftige Bauleitplanverfahren wieder freigegeben.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 40/2018 Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2018 für mehr Artenvielfalt durch Blühwiesen geworben. Durch zur Verfügung gestellte Landesmittel sollen Landwirte, Kommunen und Unternehmen kostenlos blütenreiches Saatgut zur Aussaat auf ihren Acker- bzw. Freiflächen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, über das ganze Land verteilt möglichst viele Blühflächen entstehen zu lassen. Diese können bis in den Spätsommer hinein Nahrung und Rückzugsräume für Insekten und auch Feldvögel bieten. Die Initiative wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert und umgesetzt. Der DVL steht für Fragen zur Verfügung, übernimmt die Beratung von interessierten Landwirten, Kommunen und Unternehmen und betreut die Anlage von Blühflächen. Ansprechpartnerin dort ist Wiebke Schoenberg (0431/649 973 30, w.schoenberg@lpv.de). Landwirte und Kommunen, die sich an der Initiative beteiligen möchten, konnten sich bis spätestens zum 1. April 2018 beim DVL melden. Die Voraussetzung für den Erhalt von Saatgut ist der Nachweis über Nutzungsrechte an einer Fläche von mindestens 1.000 m². Nach Rücksprache mit Frau Schoenberg wird das Projekt voraussichtlich auch für 2019 neu angeboten. Kommunen, die sich bisher nicht um Saatgut beworben haben, können dies bis Anfang 2019 realisieren. Ziel ist die Aussaat von mehrjährigem Saatgut. Mit der Anlegung einer Wiese ist verbunden, dass diese für die Aussaat vorbereitet wird. Hierzu ist in der Regel mindestens das Fräsen der Grasnarbe (bei Wiesen) notwendig. Die Blühwiesen müssen dann zweimal im Jahr gemäht werden, das Mahdgut ist abzufahren. Alle Flächen werden vorab auf ihre Tauglichkeit in Augenschein genommen. In der Gemeinde gibt es Überlegungen, ebenfalls Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Ziel der Beratung soll sein, ob und welche Flächen hierfür vorgesehen werden können.
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Beschluss: Es wird beschlossen, im Gemeindegebiet insektenfreundliche Flächen anzulegen. Diese Flächen werden noch definiert. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Treppenanlage im Zugangsbereich der Bürgerbegegnungsstätte |
Beschlussvorlage - 42/2018 Die Treppenanlage im Zugangsbereich der Bürgerbegegnungsstätte birgt an Regentagen oder im Winter bei Eis und Schnee ein erhöhtes Unfallrisiko. Es ist nunmehr angedacht, einen rutschfesten Belag auf der vorhandenen Podest- und Treppenfläche zu verlegen, um ein Unfallrisiko zu minimieren. Als zusätzliche Sicherung soll für die älteren Bürgerinnen und Bürger ein weiterer Handlauf angebracht werden, der ein beidhändiges Benutzen der Treppe ermöglichen soll. Insgesamt ist mit Kosten in Höhe von ca. 3500 € zu rechnen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 3500 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Wegeschäden im Bereich Osterhof |
Beschlussvorlage - 43/2018 Auf einem gemeindlichen, gepflasterten Gehwegabschnitt im Bereich Osterhof haben sich starke Sackungen in der Pflasterfläche gebildet, die einer Sanierung bedürfen. Bedingt sind diese Sackungen unter anderem durch die den Gehweg begrenzenden Rasenbordsteine, die keine Betonrückenstütze besitzen und somit keinen seitlichen Halt gewährleisten können. Um den Wegeabschnitt fachgerecht sanieren zu können, sind finanzielle Mittel in Höhe von ca. 4000 € erforderlich. Das vorhandene Material kann weitestgehend wiederverwendet werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den zuvor beschriebenen Gehwegabschnitt zu sanieren und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 4000 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Wege- und Knickunterhaltungsmaßnahmen im Kasmarker Weg (Teilstück zur K 58) |
Beschlussvorlage - 44/2018 An einem Teilstück des Kasmarker Weges zur K 58 in Loose sind Wege- und Knickunterhaltungsmaßnahmen notwendig geworden. Hierzu wurden bereits im Vorfeld Angebote zur Umsetzung der Maßnahme eingeholt. Die erforderlichen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2500 €. Nachdem der Knick aufgeputzt wurde, sind folgende Arbeiten an der Wegestrecke vorgesehen:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 2500 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Es sind keine Ergebnisse aus den im nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung bekanntzugeben.
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Michael Eggers | Ulrich Barske |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |