N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 06.10.2010.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte, Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus Gussinat
stellvertr. Ausschussvorsitzender Michael Engel
Ausschussmitglied Erich Leupold
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Settgast

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hauke Harrs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Fußboden im Gruppenraum des Kindergartens Loose
  Beschlussvorlage - 17/2010
5. Ersatz von abgängigen Spielgeräten auf dem Spielplatz
  Beschlussvorlage - 18/2010
6. Heizungssystem für die Rentnerwohnungen
  Beschlussvorlage - 19/2010
7. Beratung über die Durchführung einer gemeindlichen Schredderaktion
8. Knickpflegearbeiten an den öffentlichen Straßen der Gemeinde
9. Undichtigkeit Hallendach BBS
10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchtmittel

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird erweitert:
  • TOP 9: Undichtigkeit Hallendach BBS
  • TOP 10: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchtmittel


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Fußboden im Gruppenraum des Kindergartens Loose
Beschlussvorlage - 17/2010

Seitens des Bürgermeisters wurde angeregt, den Echtholzparkettfußboden des Gruppenraums zu schleifen und neu zu versiegeln.
Um diesbzgl. Kosten nennen zu können, wurde ein Angebot eines Fachunternehmens, welches sich nahezu ausschließlich mit dem Neubau und der Pflege von Laminat-, Dielen- und Parkettböden beschäftigt, eingeholt. Dieses Angebot lautet über:
55,50 m² Parkettboden in fünf bis sechs Schleifgängen abschleifen, mit Pall-X 325 grundieren, Pall-X 98 A+B zweikomponenten wasserbasierten PU-Lack für den gewerblichen Bereich aufrollen, nächsten Tag zwischenschleifen, Lack aufspachteln und erneut aufrollen, einschließlich Staubentsorgung und Demontage sowie Wiedermontage der umlaufenden Viertelstableisten.
Bruttopreis 1.400 €

Das Angebot berücksichtigt die Erledigung der Arbeit an einem Freitag Nachmittag und Samstag.

Der Unterhaltungshaushaltsansatz 2010 des Kindergartens ist bereits um rund 200 € überschritten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Schleifarbeiten zu erteilen. Die Arbeiten sollen infolge der Ausdünstungszeit des Lacks (wasserbasierter PU-Lack) von mindestens 4 Tagen in den Sommerferien durchgeführt werden. In den Weihnachtsferien 2010 kann die Firma nicht tätig werden, da die Firma Betriebsferien hat. Die erforderlichen Mittel werden im Unterhaltungshaushalt 2011 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Ersatz von abgängigen Spielgeräten auf dem Spielplatz
Beschlussvorlage - 18/2010

In der Vorlage 3/2010 wurde seitens Herrn Andresen Stellung zum Spielplatz bezogen. Im Beschluss vom 10.06.2010 wurde eine Demontage der Einpunktschaukel und die Beschaffung eines Ersatzgerätes beschlossen (Kosten rund 1.500 €). Ferner wurde beschlossen, den Aufstieg auf den Rutschenhügel zu erneuern (Kosten rund 1.000 €) und die Pfosten der Seilbahn zu erneuern. Bei einem Ortstermin hat Herr Andresen erklärt, dass die Reparatur der Pfosten der Seilbahn unwirtschaftlich ist. Zudem wäre die beschlossene Aufstiegsmöglichkeit auf den Rutschenhügel in Holzeigenbauweise mit Rampe, Treppe und Tau für 1.000 € sicherlich nicht 100 %-ig DIN- gerecht. Also würden wahrscheinlich bei den kommenden Hauptinspektionen des Spielplatzes wieder Mängel am Eigenbau protokolliert werden. In der Summe sind Kosten von rund 3.500 € beschlossen worden.

Der Bürgermeister, Herr Lassen und Herr Andresen haben entgegen des Beschlusses aus der GV vom 10.06.2010 daher folgende Empfehlung:
  • Demontage der vorhandenen Seilbahn und Lieferung einer neuen Seilbahn. Die neue Seilbahn besteht aus Stahlrundrohr, verzinkt und pulverbeschichtet rot. Dieses Gerät hat eine vielfach höhere Lebensdauer als ein Holzgerät und ist zudem noch günstiger in der Anschaffung und Unterhaltung. Kosten laut Angebot brutto 2.340,73 €.
  • Demontage des Holzpodestes auf dem Rutschenhügel. Lieferung eines neuen Aufstiegs auf den Hügel und eines neuen Rutschenpodestes. Aufstieg als 1,50 m hoher Turm mit Kletterwand und Bogenleiter sowie Hangelbrücke (siehe Vorlage 3/2010 Bilder) und Rutschenpodest mit Zaunelementen. Preis laut Angebot brutto 2.897,65 €. Material:
    • Pfosten Alu farbig pulverbeschichtet
    • Bogenleiter Stahl verzinkt
    • Kletterwand Karrosseriebauplatte
    • Hangelbrücke Holme Alu farbig pulverbeschichtet, Seile Stahl mit Kunststoff
    • Zaunelemente Kunststoff farbig
    • Bodenplatten Karrosseriebauplatten
    • vorhandene Rutsche verzinkter Stahl und nichtrostender Stahl.
Wenn diese Elemente zusammen mit einer Bestellung in einer anderen Gemeinde im Frühjahr 2011 (Febr. - März) geliefert werden können, wird keine Fracht und ein Rabatt von 5 % gewährt. Bezahlung natürlich erst nach Lieferung. Montage durch den Bauhof, Materialgestellung wie Beton rund 200 €.

Mit dieser Lösung wäre der Spielplatz diese Geräte betreffend vorbehaltlich Sabotage für lange Zeit ertüchtigt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Spielplatz in der beschriebenen Art und Weise langfristig zu ertüchtigen. Die Kosten von rund 5.500 € werden anerkannt und in den Haushalt 2011 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Bestellung zu veranlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Heizungssystem für die Rentnerwohnungen
Beschlussvorlage - 19/2010

Im Rosenhof in Loose wird derzeit gerade eine neue Heizungsanlage in Verbindung mit einem BHKW installiert. Die Anlage in kaskadenförmiger Bauweise gestattet die Wärmeversorgung über das Objekt Rosenhof hinaus. Betreiber dieser Heizungsanlage sind die Stadtwerke Eckernförde.
Da in den beiden Rentnerwohnungen der Gemeinde (fortan Gemeindehaus) in der Straße Ehlerskoppel eine Nachtspeicher-E-Heizung und Warmwasserdurchlauferhitzer / Untertischspeicher installiert sind (vermutlich 32 Jahre alt), keimte die Idee auf, die Nachtspeicheröfen gegen ein wasserführendes Heizungssystem auszutauschen und die notwendige Wärme vom Rosenhof über die Stadtwerke zu beziehen.

Um hinsichtlich der zu erwartenden Umbau- und auch Wärmebezugskosten eine Aussage tätigen zu können, hat Herr Andresen ein Angebot eines Heizungsbauers und ein Überschlagsangebot eines Contractes der Stadtwerke eingeholt.

Die Angebote zeigen folgende Varianten auf:

1. Bau einer Nahwärmeversorgung zwischen dem Rosenhof und dem Gemeindehaus:

Dieses Angebot zeigt die Kosten für den Bau der Nahwärmeversorgungsleitung und den Bau von Wärmeübergabestationen auf. Sie schließen incl. der Erdarbeiten mit rund 30.000 €. Allein daraus wird ersichtlich, dass ein solches Unterfangen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Grundgebühr des Wärmeversorgungsvertrages von rund 180 - 200 €/Monat (2.220 €/Jahr) wäre für die Mieter nicht zumutbar. Ferner ist es für den Wärmeversorger abgesehen von ökologischen Gesichtspunkten ökonomisch unwirtschaftlich, vielleicht gerade mal 20.000 kwh pro Jahr über eine rund 100 m lange Erdleitung (siehe anliegender Lageplan) zu transportieren. Die Wärmeverluste zwischen Rosenhof und Gemeindehaus wären zu hoch, die Mieter zahlen nur die Wärme, die hinter der Wärmeübergabestation im Haus gezählt wird.
Die Demontage und Entsorgung der Nachtspeicheröfen und der Einbau des Wärmeverteilungssystems mit Heizkörpern und Warmwasserversorgung schlägt mit weiteren rund 14.000 € zu Buche und muss von der Gemeinde finanziert und über die Mieteinnahmen amortisiert werden.

2. Einbau zweier Gasheizgeräte und Betrieb dieser Geräte durch die Gemeinde:

Dieses Angebot zeigt die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Nachtspeicheröfen, den Einbau von zwei separaten Gasbrennwertthermen und den Einbau eines Wärmeverteilungssystems nebst Plattenheizkörpern und Warmwasserversorgung auf. Dieses Angebot schließt mit rund 25.000 €. Dazu kämen dann noch zwei Erdgasanschlüsse mit zusammen rund 3.500 €.
Hinweis: Es ist der Einbau von je einer Therme je Wohnung zu empfehlen, da das unterschiedliche Heizverhalten zweier Mietparteien dadurch völlig individuell berücksichtigt werden kann, Streit wird vorgebeugt.

Da das vorhandene System mit den Nachtspeicheröfen noch funktioniert, ist es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus nicht zu empfehlen, diese Kosten für die Umrüstung aufzuwenden.

Um dennoch zu erfahren, wie viel Heizenergie in den vergangenen Jahren für die Beheizung einer der beiden 52 m²- Wohnung aufgewendet wurde, sei der Verbrauch und die damit verbundenen Kosten dieser Wohnung aufgezeigt:
Heizenergie über einen Wärmestromvertrag (ohne Warmwasserbereitung):
  • 2007       6.200 kwh   zu rund 700 €
  • 2008      7.200 kwh   zu rund 800 €
  • 2009      8.000 kwh   zu rund 1.000 €
Die Warmwasserbereitung wird über Durchlauferhitzer / Untertischspeicher sichergestellt. Allerdings wird dieser Strom nicht über den Wärmestromvertrag, sondern über den Tarif-Stromvertrag bezogen. Der geschätzte jährliche Kostenaufwand für die Warmwasserbereitung wird angenommen mit 330 € (Wasserverbrauch i.M. 40 m³, davon rund 10 m³ Kaltwasser, d.h. rund 30 m³ Warmwasser, 50 kwh/m³ x 30 m³ x 22 Cent/kwh = 330 €). Natürlich hängt dieser Aufwand extrem vom tatsächlichen Warmwasserverbrauch ab und ist daher nur angenommen.
Da die Mieter diese Stromkosten von rund 1.300 €/Jahr zu 100 % selbst tragen, wird ersichtlich, dass eine Investition der Gemeinde von 28.500 € nicht darstellbar ist. Die Mieter werden eine Investition nur anerkennen, wenn die Wärmeversorgung und Miete nach einer Umrüstung nicht immens teurer wird. Die Miete kann ohnehin nach Mietrecht nicht beliebig angehoben werden.


3. Einbau zweier Gasheizgeräte und Betrieb dieser Geräte durch die Stadtwerke im Contract:

Die Stadtwerke haben aufgezeigt, dass auch die dezentrale Wärmeversorgung über Gas in Form eines Wärmecontractes möglich wäre. Jedoch lässt sich abschätzen, dass der höhere Heizkompfort einer wasserführenden Heizung gegenüber dem Verbrauch mit einer Nachtspeicherheizung einen Mehrverbrauch generieren wird. Die Nachtspeicheröfen werden nachts mit „Wärmestrom“ geladen und tagsüber im Heizbetrieb entladen. Sind die Speicher bei sehr kalter Witterung früh am Tag abgekühlt, muss erst wieder geladen werden.

Theoretische Betrachtung:
Angenommen wird bei der vorzufindenden Gebäudeart und dem Alter ein Heizbedarf von 275 kwh/m²a (Heizung und Warmwasser).
  • 52 m² Wohnfläche x 275 kwh/m²a = 14.300 kwh Jahresbedarf
  • 14.300 kwh x 0,08 €/kwh = 1.144 € Arbeitspreis pro Jahr
  • Grundpreis geschätzt 60 €/Monat x 12 Monate = 720 € Grundpreis pro Jahr
= Summe der Heizkosten pro Jahr also rund 1.864 € (gegenüber bisher rund 1.300 €). Damit müsste der bessere Heizkompfort und die damit einhergehenden höheren Heizkosten durch den Mieter anerkannt werden.
Die Kosten für die Demontage und Entsorgung der Nachtspeicheröfen und den Einbau des Wärmeverteilungssystems von rund 14.000 € verbleiben dennoch bei der Gemeinde und müssten sich theoretisch über die Miete amortisieren.


Beschluss:

Es wird beschlossen, aus den im Sachverhalt genannten wirtschaftlichen Gründen am Status Quo der Heizungsanlage nichts zu verändern.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beratung über die Durchführung einer gemeindlichen Schredderaktion

Seitens einiger Bürger wurde angeregt, wieder eine von der Gemeinde organisierte Schredderaktion ins Leben zu rufen.

Nach Austausch vieler Für und Wider wird beschlossen:

In der nächstmöglichen Ausgabe der Looser Nachrichten wird ein Hinweis aufgenommen, wo man zu welchen Konditionen Gartenabfälle abgeben kann (Birkensee, Kompostierungsanlage...). Zudem wird nachgefragt, ob es einen tatsächlichen Bedarf für eine gemeindlich organisierte Schredderaktion gibt. Es soll sich verbindlich angemeldet werden. Auf die Kosten wird in diesem Artikel nicht eingegangen.

Gesondert wird erklärt, dass die Aktion im Bedarfsfalle nicht auf Kosten der Gemeinde durchgeführt werde.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Knickpflegearbeiten an den öffentlichen Straßen der Gemeinde

Zu diesen Thema wurde am 25.09.2008 bereits ein Beschluss gefasst.
Herr Feige wird derzeit häufig angesprochen (Müllabfuhr...), dass die Lichtraumprofile der Straße zugewachsen und daher freizuschneiden sind. Daher hat Herr Feige überlegt, ob die Gemeinde einen Knickaufputzer bestellt und die Wege auf Kosten der Anlieger freischneidet.
Nachdem Herr Andresen von den Erfahrungen aus der Gemeinde Holzdorf berichtet hat, kommt der Ausschuss zu dem Schluss, keine komplette Übernahme der Aktion durchzuführen. Es gibt zu viele Eigentümer / Pächter, die vorher schriftlich einwilligen und einer Kostenübernahme zustimmen müssten. Im Anschluss ist das Eintreiben der Kosten zu mühsam.

Es wird beschlossen, dass der Bürgermeister die betreffenden Anlieger ansprechen soll. Ggf. lässt es sich organisieren, dass ein Knickaufputzer bestellt wird und direkt seine Leistung bei den Anliegern in Rechnung stellt. Wenn dieser Versuch keinen Erfolg bringt, dann soll das Ordnungsamt tätig werden.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Undichtigkeit Hallendach BBS

Bei Nord-West Wind erweist sich das Hallendach im Bereich der Lichtkuppel als undicht.

Es wird beschlossen, das der Bürgermeister einen Dachdecker beauftragt, das Dach und die Kuppel auf Dichtigkeit zu überprüfen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparleuchtmittel

Der Bürgermeister hat ein Angebot für die Umrüstung der Straßenlaternen von HME-Leuchtmitteln auf Kompaktleuchtstoffmittel eingeholt. Pro Laterne entstehen Kosten von 36,50 € + MwSt. Das HME-Leuchtmittel wird ausgebaut und entsorgt, das Vorschaltgerät ausgebaut und überbrückt, die Laternenkuppel /-kappe wird gereinigt und das Kompaktleuchtstoffmittel mit beispielsweise 33 W eingebaut.
Die Energieersparnis wird auf 50 - 70 % geschätzt. Die Helligkeit der neuen Leuchten wird aus der Erfahrung in anderen Gemeinden als gut bewertet. Bisher gab es noch keine Klagen, dass es nach einem Wechsel dunkler sei.

Um noch in diesem Jahr in den Genuss der Stromersparnis zu kommen, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag für den Wechsel zu erteilen. Hauke Lassen soll dem Elektriker behilflich sein, damit die Kosten gesenkt werden können.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Klaus Gussinat 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender