Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
16/2012
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
16.10.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 14.11.2012 
Gemeindevertretung 05.12.2012 

Betreff:
Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten Loose

Sachverhalt:

In der Gemeinde Loose hat sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung im gemeindlichen Kindergarten in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr ergeben. Es wurde ein Konzept für die zusätzliche Betreuung in dieser Zeit erarbeitet für das folgende Rahmenbedingungen zu Grunde gelegt wurden:
  • Die wöchentliche Betreuungszeit wird um 10 Stunden erhöht. Für diese Zeit müssen zwei Mitarbeiterinnen in der Einrichtung anwesend sein. Dieses kann erreicht werden, in dem die wöchentliche Arbeitszeit einer Mitarbeiterin um 7 Stunden erhöht und deren wöchentliche Vorbereitungszeit um 3 Stunden gekürzt wird. Die wöchentliche Arbeitszeit einer weiteren Mitarbeiterin wird um 10 Stunden erhöht. Die Arbeitsverträge sind entsprechend anzupassen.
  • Durch die Personalveränderung ergeben sich monatliche Mehrkosten von rd. 1.420,- €. Unter der Voraussetzung, dass 46 % dieser Mehrkosten von den Eltern getragen und das Angebot von durchschnittlich 7 Kindern wahrgenommen wird, ergibt sich eine Gebühr von 95,- € im 5 Tagesbetrieb. Im 2 oder 3-Tagesbetrieb beträgt die Gebühr anteilig 57,- € bzw. 38,- €. Aufgrund der Höhe der sich bereits aus den Personalkosten ergebenden Gebühren wurde auf die Berücksichtigung von Sachkostenanteilen verzichtet.
  • Auf die zusätzliche Benutzungsgebühr wird auch die normale Sozialstaffelregelung des Vormittages angewendet. Die Ausfälle aus der Sozialstaffel werden durch den Kreis übernommen. Die Ausfälle die sich aus dem 2 oder 3-Tagebetriebs ergeben gehen zu Lasten der Gemeinde.
  • Sofern das Angebot von mehr als 7 Kindern genutzt wird, sinkt der von der Gemeinde zu tragende Kostenanteil. Sollte die Nutzung über einen längeren Zeitraum deutlich unter 7 Kindern liegen, müsste die Gebührenstruktur von der Gemeinde neu überdacht werden.
  • Für das Mittagessen wird eine Gebühr von 3,21 € veranschlagt. Die Gemeinde kann entscheiden, ob die Sozialstaffelregelung auch auf die Gebühren für das Mittagessen ausgedehnt wird. Ausfälle aus der Sozialstaffelregelung würden dann voll zu Lasten der Gemeinde gehen. Der jetzige Satzungsentwurf beinhaltet die o. g. Regelung.


Abstimmungstext:

Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Loose wird erlassen.



.....................................
Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Kalkulation
  • Entwurf der 8. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Loose