Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Vorlage
20/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
25.07.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "Windpark Loose-Waabs" östlich des Gutes Osterhof - Aufstellungsbeschluss -

Sachverhalt:

Grundlage für die Planung ist die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung.
Die Gemeinde hatte versucht, zwischen den Landeigentümern eine Einigung über einen städtebaulichen Vertrag zu erreichen.

Da eine einvernehmliche Regelung auf diesem Wege nicht zustande kam, möchte die Gemeinde nun über eine gemeinsame koordinierende Bauleitplanung die unterschiedlichen Interessen zusammenführen.
Da die Windkraft-Eignungsfläche über den Bereich der Gemeinde Loose hinausgeht, hat auch die Gemeinde Waabs eine entsprechende Bauleitplanung zu betreiben.


Abstimmungstext:

  1. Für das Gebiet östlich des Gutes Osterhof wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Sondernutzungsfläche für Windkraftanlagen unter Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung. (s. räumliche Geltungsbereichsabgrenzung - Flächen Kirberg)
  2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scopingtermin erfolgen.
  6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  7. Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
  8. Vor Auftragserteilung ist eine entsprechende Vertragserfüllungsbürgschaft über die gesamten Planungskosten vorzulegen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Bereichsabgrenzung B-Plan