Für das Gebiet südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges wird der Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Ausweisung einer Wohnbaufläche und eines Mischgebietes Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt, da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt. Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenbeteiligung zu prüfen.
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