Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
12/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
08.05.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges
- Aufstellungsbeschluss -

Sachverhalt:

Die Gemeinde sieht die Notwendigkeit, den Bereich südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges zu überplanen. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde weist in einer Vorabanfrage darauf hin, dass die Erschließung des geplanten Geltungsbereiches nicht gesichert ist und die Unschädlichkeit der Emissionen des Schießstandes gutachterlich nachzuweisen sind.


Abstimmungstext:

  1. Für das Gebiet südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges wird der Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
            - Ausweisung einer Wohnbaufläche und eines Mischgebietes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt, da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt.
  6. Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenbeteiligung zu prüfen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung