Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass nach der letzten Veränderung in 2008 eine Erhöhung der Abwassergebühren (verteilt auf Zusatzgebühren für Schmutzwasser von bisher 2,50 € auf 3,20 € pro cbm und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren von bisher 0,20 € auf 0,30 € pro m² überbauter und befestigter Fläche) erforderlich ist.
Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.