Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
16/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
03.09.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt"

Sachverhalt:

Der Bürgermeister der Gemeinde Loose hat am 30.04.2015 gem. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung S-H im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden, den Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde für den Bereich "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt" aufzustellen. Ziel der Planung war die Feinsteuerung der Windkraft an diesem Standort. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 11/2015 am 30.04.2015 bekannt gemacht.

Im Mai 2015 hat der Landtag S-H das Windenergieplanungssicherstellungsgesetz beschlossen, wonach für die Genehmigung von Windkraftanlagen eine landesweite Veränderungssperre von 2 Jahren gilt. Von dieser Veränderungssperre können durch die Staatskanzlei Ausnahmen erteilt werden. Zwischenzeitlich wurden die Ausnahmetatbestände durch die Staatskanzlei definiert und für den Standort Loose geprüft.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass eine Genehmigung von Windkraftanlagen, über die bereits durch das LLUR genehmigten Anlagen hinaus, nicht erfolgen wird. Dies trifft dabei auch für die im Genehmigungsverfahren anhängige WEA 1 zu. Diese befindet sich in einem Bereich, für den mit Planungserlass vom 23.06.2015 weiche Tabukriterien (Abstandsflächen zur Wohnbebauung) festgelegt wurden. Für raumbedeutsame Windkraftanlagen in harten und weichen Tabukriterien werden durch die Staatskanzlei grundsätzlich keine Ausnahmen in Aussicht gestellt.

Unter Berücksichtigung der umfassenden landesweiten Regelungen zur Steuerung von Windkraft ist die Sinnhaftigkeit der Fortführung von Bauleitplanungen in der Gemeinde nicht mehr gegeben. Die Entwicklung von potentiellen Eignungsflächen muss sich den (noch nicht bekannten) landesplanerischen Vorgaben anpassen.

Die Gemeinde wird in dem Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) formal zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt und kann in diesem Verfahren eigenständige Stellungnahmen abgeben.


Abstimmungstext:

Die Gemeinde beschließt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuillwitt" aufzuheben.

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Sylvia Brücker
-Verwaltung-