Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Loose

Beschlussvorlage
2/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
13.01.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss
Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für den Bereich "Mühlenweg"

Sachverhalt:
Die Gemeinde strebt für den Bereich "Mühlenweg" Bauleitplanung an.
Hierfür wird beabsichtig eine Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Die Rechtmäßigkeit einer solchen Satzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB setzt voraus, dass
  1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
  2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht bergründet wird und
  3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

Bei der Aufstellung einer solchen Satzung sind gem. § 34 (6) BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 (2) S. 1 Nr. 2 und 3 sowie S. 2 entsprechend anzuwenden. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Scoping) kann somit abgesehen werden. 

Abstimmungstext:
  1. Für den Bereich "Mühlenweg"* wird eine Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB kann gem. § 34 (6) i. V. m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

* anliegender Geltungsbereich wird Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung